Hallo!
Ich habe im Jahr 2000 meine Fischerpfüfung abgelegt und habe ein Prüfungszeugnis nach §33 Abs1. Den Jahresfischereischein habe ich auch nicht mehr verlängern lassen. Jetzt möchte ich mal wieder angeln gehen und wollte nun wissen ob ich mit dem Prüfungszeugnis einen neuen Fischereischein beantragen kann.
MfG Marco
Ich habe im Jahr 2000 meine Fischerpfüfung abgelegt und habe ein Prüfungszeugnis nach §33 Abs1. Den Jahresfischereischein habe ich auch nicht mehr verlängern lassen. Jetzt möchte ich mal wieder angeln gehen und wollte nun wissen ob ich mit dem Prüfungszeugnis einen neuen Fischereischein beantragen kann.
MfG Marco