Hallo Zusammen,
ein Freund und ich wollen die naechsten Tage ein Wochenende an den Edersee(Hessen). Ich bin in Besitz eines Bundesfischereischeins, mein Freund nicht.
Waehrend meiner Schulung zur Erlangung des Scheins, wurde uns gesagt, dass ein Fischereiausuebungsberechtiger auch Freunde, Enkel, wie auch immer... unter seiner Aufsicht angeln lassen darf.
Viele, gute Informationen hab ich in diesem Thema gefunden: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9557
Punkt 1:
Punkt 2:
Wenn ich jedoch einen Erlaubnisschein , MIT DER GENEHMIGUNG FUER 2 RUTEN, habe, koennen wir doch beide angeln? ... Jeder mit einer Rute natuerlich;-)
Ich denke mein Anliegen ist relativ klar. Danke fuer Eure Antworten!
regards
fubar
ein Freund und ich wollen die naechsten Tage ein Wochenende an den Edersee(Hessen). Ich bin in Besitz eines Bundesfischereischeins, mein Freund nicht.
Waehrend meiner Schulung zur Erlangung des Scheins, wurde uns gesagt, dass ein Fischereiausuebungsberechtiger auch Freunde, Enkel, wie auch immer... unter seiner Aufsicht angeln lassen darf.
Viele, gute Informationen hab ich in diesem Thema gefunden: https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=9557
Punkt 1:
klingt ersteinmal positiv.Ohne Erlaubnisschein:
Dürfen in Begleitung des Fischereiberechtigten od. Pächters eine bestimmte Anzahl von Fischereischein-Inhabern (in Bayern z.B. 3 Personen) angeln bzw. die Fischerei ausüben…
Punkt 2:
Heisst also, dass der Erlaubnisschein nicht uebertragbar ist.° Ausstellung auf eine „natürliche“ Person (nicht übertragbar)…
Wenn ich jedoch einen Erlaubnisschein , MIT DER GENEHMIGUNG FUER 2 RUTEN, habe, koennen wir doch beide angeln? ... Jeder mit einer Rute natuerlich;-)
Ich denke mein Anliegen ist relativ klar. Danke fuer Eure Antworten!
regards
fubar