SalleyeM
Profi-Petrijünger
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes schrieb:§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
...
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
...
Meine Frage dazu mag vielleicht von mangelnder Erfahrung zeugen, aber was habe ich unter den Paragrafen zu verstehen?
Irgendwie verstehe ich das so das ich zb. einem selbst Hergestellten Teig keine Lebensmittelfarbe zusetzen darf oder eine Grundfutter nicht Schwarz einfärben (das habe ich von einem Arbeitskollegen).
Oder heist das nur das ich keine Maden oder Köfis einfärben darf? und welche Strafe droht bei einem Verstoß?
Ich mache meinen Fischereischein erst nächsten Monat, vielleicht werde ich da ja aufgeklärt, aber dieser Absatz Verwirrt mich etwas.