Jungangler -  Von Fischereiaufsicht erwischt! Welche Strafe?

Hoffe für dich das es nicht allzu schlimm wird, finds schon übertrieben was der Kontrolleur da veranstaltet hat. Ein Platzverweiß hätte in diesem Fall völlig gereicht.
 
Hoffe für dich das es nicht allzu schlimm wird, finds schon übertrieben was der Kontrolleur da veranstaltet hat.

Was ist denn daran übertrieben????
Wenn die Gesetzeslage so ist - Lars (Bollmann) und Steffen (Goderich) hatten es ja glasklar geschrieben -dann ist es eben so und dann muß ich auch mit den Folgen leben. Sollen denn jetzt vielleicht auch noch die Fischereiaufseher an den Folgen schuld sein ???
Nein, wer eine Angelkarte kauft, hat sich zu vergewissern, dass mich die Karte auch wiklich berechtigt an diesem bestimmten Gewässer zu angeln.
Und wenn ich solch Äußerungen lese, fehlt nur noch der Ruf nach Abschaffung der Fischereiaufsicht, denn wenn ich etwas selbst falsch mache, sollte man mit mir nachsichtig sein und nicht so ein "Theater" veranstalten und nur die Anderen bestrafen!?!?

Gruß

Detlef
 
Später entscheidet dann der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird.

Und dieser sollte feststellen, dass der notwendige Vorsatz fehlt.
Da dennoch fahrlässig gehandelt wurde, kann ein Bußgeld nach § 26 Abs. 2 LFischG M-V von der oberen Fischereibehörde verhängt werden. Über dessen Höhe kann man nur orakeln.
Weiterhin ist ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz möglich.
 
Hallo zusammen,


ich angle jetzt schon 25 jahre und gehe meistens auf tageskarte angeln da ich nicht mehr in der stadt wohne in der sich mein verein befindet.
mal zu den tageskarten, war am karfreitag am ragnitzsee angeln ...............
und es ist sehr dürftig beschrieben wo man angeln darf und wo nicht.
wenn der zander offen gewesen wäre hätte ich mich in einen bereich gesetzt wo meine karte nicht gegolten hätte. nicht aus absicht sondern weil es blöd beschrieben ist.

leider hast einen kontroleur erwischt der ein a..... war, hab selbst kontrolliert und wenn doch ein gastangler falsch gesessen hat dann hab ich ihn nett gebeten den platz zu wechseln. denke da erreicht man mehr als immer auf die pauke zu hauen.
natürlich kommt es auch auf den angler an, denn wie es bekannt ist "wie ich in den wald schreie so kommt es meistens zurück".

warte ab und wenn wirklich eine stellungnahme kommt schreibst wie es war und entschuldigst dich für dein fehlverhalten. dann wirds nicht so schlimm
auch wenn es unter wilderei zählt.


gruß aus nürnberg
 
Ich tippe auf, Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit!



Oder,...mittelalterliche Strafen, wegen Fischwilderei...

Au, ha:eek:
 
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