Ganz schlimm steht es dagegen an den meisten Seen im Allgäu , wo man als Gastangler die A.-Karte gezogen hat , da ab 22Uhr das Angeln einzustellen ist .
Es kommen dort keine oder kaum geschützte Tiere/Pflanzen vor , denen ein Nachtangelverbot nützen kann oder könnte .
Bei uns ist das Nachangelverbot tatsächlich der 'Standard'.
Es gibt hier aber einige geschützte und schützenswerte Tiere/Pflanzen, welche durchaus von diesem Verbot profitieren könnten.
Allerdings ist dies keine akzeptable Begründung für ein Nachtangelverbot, da diese Geschöpfe doch auch tagsüber den Schutz erhalten sollten.
Und der Straßen- oder Schienenverkehr wird nachts ja auch nicht eingestellt.
Ich denke es liegt an den "Kontrollorganen " , also der Faulheit der Aufseher , der unzugänglichen Angelstellen oder der unüberschaubaren Größe der Gewässer , ansonsten würde mir dazu auch nichts einfallen , was ein Nachtangelverbot rechtfertigen könnte.
Dies alles wird eine Rolle spielen.
Hinzu kommt wohl noch der klassische 'Anglerneid' (wenn ich nicht beim Angeln bin, braucht auch kein anderer was fangen)
und die 'Sorge' wegen der unbemerkten Schwarzangler.
Dann noch das allgemein nicht gern gesehene nächtliche Grillen, Feiern und Fortpflanzen am Gewässer.
Ein weiteres fragwürdiges Argument: Nachts ist eine waidmännisch korrekte Behandlung der Fische nicht möglich.
Meiner Meinung nach sollte bei den hiesigen Vereinen dringend mal über Sinn und Unsinn
der bestehenden Regelungen nachgedacht werden.
Es wird Zeit, daß innerhalb der Vereinshierarchien eine Verjüngung und somit eine Modernisierung stattfindet.
Vielleicht liege ich aber auch daneben und die wahre Ursache ist einfach die uns Allgäuern ureigene Provinzialität.
' Dös hamma scho immer so gmacht, dös blaibt so.'