Fakt ist kein ANGELN ohne SCHEIN oder abgelegter Fischereiprüfung auch nicht am Fopu. Egal welches Bundesland denn kein Teichbetreiber läuft um den Teich und tötet die Fische jedes einzelnen ohne "Schein" oder macht vorher einen Lehrgang über das sachgerechte Töten der Fische dann hätte er nämlich die Verantwortung.
Gerald
Hi Shadow Mirror, also für BW ist das definitiv so erlaubt, falls sich in den letzten 12 Monaten nichts geändert hat. Letztes Jahr habe ich wegen eben dieser Frage mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe gemailt, und die verbindliche Antwort bekommen, dass man an bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft in BW ohne Schein angeln darf. Das abschlagen der Fische ist dabei wohl inbegriffen.
PS: hab noch die Original E-Mail:
Sehr geehrter Herr Pflücke,
für die Fischereiausübung in den bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht (FischG Absatz 2 Satz 1) ist der Fischereischein nicht erforderlich. Selbstverständlich muss der ordnungsgemäße Umgang mit den gefangenen Fischen auch hier gewährleistet sein. In der Verantwortung steht in der Regel der Anlagenbetreiber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Hartmann
Fischereibehörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
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