Angeln ohne Schein

Fakt ist kein ANGELN ohne SCHEIN oder abgelegter Fischereiprüfung auch nicht am Fopu. Egal welches Bundesland denn kein Teichbetreiber läuft um den Teich und tötet die Fische jedes einzelnen ohne "Schein" oder macht vorher einen Lehrgang über das sachgerechte Töten der Fische dann hätte er nämlich die Verantwortung.

Gerald

Hi Shadow Mirror, also für BW ist das definitiv so erlaubt, falls sich in den letzten 12 Monaten nichts geändert hat. Letztes Jahr habe ich wegen eben dieser Frage mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe gemailt, und die verbindliche Antwort bekommen, dass man an bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft in BW ohne Schein angeln darf. Das abschlagen der Fische ist dabei wohl inbegriffen.

PS: hab noch die Original E-Mail:

Sehr geehrter Herr Pflücke,

für die Fischereiausübung in den bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht (FischG Absatz 2 Satz 1) ist der Fischereischein nicht erforderlich. Selbstverständlich muss der ordnungsgemäße Umgang mit den gefangenen Fischen auch hier gewährleistet sein. In der Verantwortung steht in der Regel der Anlagenbetreiber.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Hartmann
Fischereibehörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
 
Zuletzt bearbeitet:
@ So wie ich das Tierschutzgesetz verstehe, braucht man nur einen Sachkundenachweis, wenn man beruflich Tiere tötet vgl. §4(1a). Sonst muss man "nur" wissen, wie es geht §4 (1).

Dritter Abschnitt
Töten von Tieren

§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen
Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung
eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder
auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei
nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(
1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben
oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu
erbringen. Wird im Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Geflügel in Anwesenheit einer
Aufsichtsperson betäubt oder getötet, so hat außer der Person, die die Tiere betäubt
oder tötet, auch die Aufsichtsperson den Sachkundenachweis zu erbringen. Werden im
Rahmen einer Tätigkeit nach Satz 1 Fische in Anwesenheit einer Aufsichtsperson betäubt
oder getötet, so genügt es, wenn diese den Sachkundenachweis erbringt.


§ 4b
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates
1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln,
b) bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben,
zuzulassen oder zu verbieten,

e) nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises
zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt
werden,
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,....

Also ich antworte jetzt mal konkret auf die Frage von dany1980, ob es im Plz-Gebiet 7 einen Teich gibt, an dem man ohne Schein angeln darf.

Meines Wissens darf man es an den Angelseen Zachersmühle da es eine Teichwirtschaft ist.

Wir haben uns auch schon des öfteren bei unserm Angelladen, Angellehrer und beim Chef selbst informiert und alle sagen, man darf!!!!

Hier der link dazu:

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=11355&highlight=zachersm%FChle

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen!!

Mfg alex..........
 
... hat irgendjemand informationen, wo man auch ohne schein angeln kann ...

Ganz ehrlich, ... lass' stecken.
Gedulde Dich, begleite einen Fischer mit Fischereischein, lies viel über das Fischen und die Fische, beobachte und lerne - bis Du die Prüfung abgelegt und bestanden hast.

Im Fischereigesetz für Baden-Württemberg heißt es (für mich eindeutig):

§ 31

Fischereischein

(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen....
(2) .....
(3) .....
(4) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich

1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,
2. wenn die Fischereibehörde in besonderen Fällen oder für Teilnehmer an fischereilichen Veranstaltungen Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen hat.


Das heißt, Du kannst einen Fischereischeininhaber begleiten und viele praktische Anregungen und Feinheiten erlernen.
Unter anderem z.B. die vom Fischer fachgerecht getöteten Fische ausnehmen. Eine gute Übung.
Du könntest auch die Handhabung der einzelnen Teile einer Angelausrüstung und verschiedene Techniken 'abkupfern'.
Oder Verhaltensweisen von Fischen beobachten und analysieren.
Desweiteren kannst Du Dir schon mal überlegen, welche Ausrüstung für Dich geeignet wäre.

Dann hast Du das Jahr bis zur Prüfung sinnvoll gestaltet und musst Dir die ganzen Dinge nicht erst nach Fischerprüfung aneignen.
 
Hi Shadow Mirror, also für BW ist das definitiv so erlaubt, falls sich in den letzten 12 Monaten nichts geändert hat. Letztes Jahr habe ich wegen eben dieser Frage mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe gemailt, und die verbindliche Antwort bekommen, dass man an bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft in BW ohne Schein angeln darf. Das abschlagen der Fische ist dabei wohl inbegriffen.

PS: hab noch die Original E-Mail:

Sehr geehrter Herr Pflücke,

für die Fischereiausübung in den bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht (FischG Absatz 2 Satz 1) ist der Fischereischein nicht erforderlich. Selbstverständlich muss der ordnungsgemäße Umgang mit den gefangenen Fischen auch hier gewährleistet sein. In der Verantwortung steht in der Regel der Anlagenbetreiber.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Hartmann
Fischereibehörde
Regierungspräsidium Karlsruhe

Wenn du deine E-Mail richtig deuten würdest dann würdest du erkennen das da auch steht das die Fische ordungsgemäß behandelt werden müssen und das der Anlagenbetreiber dafür in der Verantwortung steht. Das heißt im Klartext: FISCHE TÖTEN NACH TIERSCHUTZGESETZ. Des weiteren habe ich schon aufgeführt das in Niedersachsen kein Fischereischein notwendig ist, jedoch eine abgelegte Prüfung, den im Volksmund genannten ANGELSCHEIN.

Entweder eine Person die die Befugnis hat oder einen Lehrgang im Töten von Fischen von dem Teichbetreiber, sofern er dazu befugt ist. Wie es im wahren Leben aussieht brauchen wir hier glaube ich nicht weiter erörtern. Wird jemand ohne Fischereiberechtigung ( abgelegte Prüfung nicht Fischereischein) beim Töten von Fischen erwischt macht er sich Strafbar weil er gegen das Tierschutzrecht verstößt.Hatte ich aber alles so geschrieben.

In deiner Mail die du bekommen hast steht übrigens das Gleiche :)

Gruß

Gerald
 
Hi Shadow Mirror,

das Töten nach Tierschutzgesetz ist klar, d.h. betäuben, dann töten,§ 4(1) aber wo steht denn, dass man eine Prüfung braucht, um Tiere zu töten( wenn man es nicht beruflich macht)?

Dr. Hartmann schrieb ja auch "ordungsgemäßer Umgang", und nichts von Sachkundenachweis.

Im §4(1) steht ja "nur"

"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Ich verstehe das so, dass man sich darüber informieren muss, wie man ein Tier zu töten hat, was ja direkt als Einleitung im §4 steht.

Ich hab nur noch was im § 4b gefunden,

"Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates

1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln",

d.h. dass es evtl. noch Sonderregelungen geben könnte, bisher hab ich dazu allerdings noch keine gefunden.
 
Also nun hab ich da ja eine ganze Weile drüber nachgedacht was Ihr hier schreibt und ich muss da nun was dazu sagen !

Also wenn ich angeln will, brauche ich einen Schein, ist ja wie mit dem Autofahren ohne Schein nicht fahren nein ?
also ich finde das mit dem FoPu voll daneben wenn man da ohne Schein angeln darf, wieso muss ich den dann machen, wenn ich auch Fisch töten darf ohne ? wo ist da der Sinn ?
Mal ganz ehrlich, wenn ich mich mit dem Thema angeln beschäftige, dann muss ich doch an alles denken und mich nicht fragen , ob ich eben nur den Teil nehmen kann der mir gefällt oder ? ist angeln eine Wundertüte wo jeder kann wie er will ? nein !
Es gibt ganz klare Regeln, will ich angeln , dann geh ich und mach die Prüfung!
Ich sehe das so, wenn sich wirklich jemand mit dem Angeln auseinander setzen möchte, dann doch bitte ganz, und nicht nur zu Teilen, da ja bei der Schulung nicht nur das" wie setz ich meinen Köder ins Wasser " , sondern auch der Naturschutz und das weidgerechte Töten des Fisches drankommt!
Wenn jeder kann wie er möchte, dann würde es an unseren Seen und Flüssen ja zugehen wie in der alten Zeit das jeder macht was er will!

Wenn sich jemand erkundigt wo er angeln kann ohne Schein , dann will er nur den angenhemen Teil und nicht das ganze Stück und , dies halte ich für nicht richtig!

Ich muss auch warten bis zum November bis bei uns wieder schulung ist, das ich meinen Angelschein machen kann und wer angeln möchte und das richtig , der solte dies auch tun, denn nur so ist dann sichergestellt das an den Flüssen und Seen jeder weiß das auch beim Angeln Tierschutz und Naturschutz GROSS geschrieben wird!


LG
Alexa
 
Eines wollte ich noch anfügen.
Unser Fischereigesetz hier in Bayern enthält zu dieser Problematik einen Zusatz, welcher die Sache unmissverständlich macht.


Art. 64

(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs.1 Satz 1 ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.


(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel

1. als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung oder
2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
den Fischfang ausüben.

Das bedeutet:
Wer an einem Gewässer (welcher Art auch immer) mit einer montierten Handangel angetroffen wird, sollte auch einen Fischereischein vorzeigen können.
 
Ich seh die Sache zwiegespalten ...

Es hat durchaus seine Berechtigung, dass man vorhandene Grundkenntnisse mittels Fischereischein nachweisen muss, um Angeln zu gehen. Ich bin auch absolut dafür, das es so bleibt.

ABER ...

Ich begrüße es auch, dass es möglich ist, an bestimmten Gewässern (FoPu) auch ohne einen solchen Schein angeln zu dürfen.

Warum? Ganz einfach. Mein Sohn ist momentan 8 Jahre alt. Hier in Sachsen darf er erst ab seinem 9. Geburtstag nen Jugendfischereischein haben und erst ab diesem Tag auch selbst angeln. Da er vorher nie offiziell die Möglichkeit hätte, selber was zu fangen und die Aufregung bei Biss und Drill zu erleben, bin ich mit ihm (und auch meiner Frau, weil die auch mal probieren wollte) ein paar Mal an unseren örtlichen FoPu gefahren. Beide haben nicht schlecht gefangen. Mein Sohn ist mittlerweile voll mit dem Angelvirus infiziert und will auch mal selber an nem "richtigen" Gewässer angeln (und nicht wie bisher immer nur dabeisitzen), meine Frau überzeuge ich auch noch ;)

Ohne die Möglichkeit, ohne Schein "irgendwo" zu angeln, könnte ich meine Familie (und wohl auch 2 Kinder aus der Nachbarschaft) wohl nicht vom Hobby Angeln überzeugen.

Allerdings sollte es, ähnlich wie an "normalen" Gewässern, die Pflicht einer "Begleitperson" mit Fischereischein geben, da - mal abgesehen vom waidgerechten Töten - schon bei der grundlegenden Angeltechnik wohl einiger Hilfe bedarf.


AWebber
 
Ich muß schadow mirrow da recht geben. Alles andere macht auch keinen Sinn. Immer mehr Forellenteichbesitzer haben es auch schon aushängen, das der Angelschein voraussetzung yum Angeln ist. Kontolliert wird das ganze vom Betreiber nicht......wäre ja auch dumm, dann müssten nämlich die meissten wieder nach Hause gehen. Der Bertreiber selbst hat es warscheinlich nur zur Absicherung plakatiert. Ich bin in meinen fast 20 Angeljahren an so manchen Forellenteich gewesen. Auch wenn es ausgeschrieben stand das nur mit Angelschein geangelt werden darf, hat doch niemals jemand danach gefragt.

mfg, Nicki
 
Moin Alexa,

...also ich finde das mit dem FoPu voll daneben wenn man da ohne Schein angeln darf, ...

Ganz meiner Meinung.

...wieso muss ich den dann machen, wenn ich auch Fisch töten darf ohne ? wo ist da der Sinn ? ...

Entzieht sich auch meinem Verständnis.

...ist angeln eine Wundertüte wo jeder kann wie er will ? nein !...

Doch, in gewisser Weise schon. Du hast soeben an dem förderalistischen System gekratzt. Fischereirecht ist Bundeslandsache. Somit öffnet man hier und da auch schon mal eine Wundertüte.

...Ich muss auch warten bis zum November bis bei uns wieder schulung ist, das ich meinen Angelschein machen kann...

Du machst also jetzt tatsächlich den Schein? Klasse, Hut ab!


...jeder weiß das auch beim Angeln Tierschutz und Naturschutz GROSS geschrieben wird!...

Schreibt da die gleiche Alexa, wie die von vor (ca.) einem Monat? Du hast ja ´ne richtige 180° Drehung in deiner Ansicht gegenüber "uns" vollzogen. Dich ein drittes mal willkommen zu heißen, wäre wohl übertrieben, aber man könnte es fast tun.

Von Nichtversteherin zur Vollblutverfechterin in einem Monat. So´n Board hat doch echt Vorteile.

Grüße
 
Hi Shadow Mirror,

das Töten nach Tierschutzgesetz ist klar, d.h. betäuben, dann töten,§ 4(1) aber wo steht denn, dass man eine Prüfung braucht, um Tiere zu töten( wenn man es nicht beruflich macht)?

Dr. Hartmann schrieb ja auch "ordungsgemäßer Umgang", und nichts von Sachkundenachweis.

Im §4(1) steht ja "nur"

"Ein Wirbeltier töten darf nur, wer
die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

Ich verstehe das so, dass man sich darüber informieren muss, wie man ein Tier zu töten hat, was ja direkt als Einleitung im §4 steht.

Ich hab nur noch was im § 4b gefunden,

"Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates

1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln",

d.h. dass es evtl. noch Sonderregelungen geben könnte, bisher hab ich dazu allerdings noch keine gefunden.

Jep, da möchte einer nicht verstehen :)

Sachkunde des Anglers- Angeln durch Jugendliche und Kinder

Ob Angelfischerei mit dem Tierschutzgesetz zu vereinbaren ist, richtet sich nicht zuletzt nach der Sachkunde des Anglers. Nach §4 des Tierschutzgesetzes darf nur Derjenige ein Wirbeltiere töten der die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Aus diesem Grund dürfen nur Angler mit einem Angelschein ( abgelegte Angelprüfung ) angeln. Dieser Angelschein wird nach Schulung und Prüfung über Biologie, Anatomie und dem Waidgerechten Umgang mit Fischen verliehen.

Wie willst du sonst Nachweisen das du Kentnisse und die Fähigkeit hast ein Wirbeltier zu töten. So wie du das Tierschutzgesetz interpretierst und deine Frage:"....wo steht denn, dass man eine Prüfung braucht, um Tiere zu töten" zeigt mir das du nicht richtig liest oder es nicht willst. Lies dir mal alles durch, nicht nur das was in deine Meinung passt oder guck im I-Net.

Du kannst auch ohne Schein weiterhin Fische töten irgendwann wird dich schon eine Behörde darauf aufmerksam machen. Schick doch noch ne Mail an Dr. Hartmann und frag ihn dann wirst du sehen was du zum töten von Wirbeltieren brauchst.

Gruß

Gerald
 
@AWebber

In Bayern dürfen Kinder unter 10 Jahren in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mitangeln.
Dabei ist die Handangel des Kindes als eine der beiden erlaubten Handangeln des Erwachsenen zu sehen. D.h. der Erwachsene darf nur noch mit einer Angel hantieren.
Das Kind darf die Angel auswerfen, den Drill durchführen und den Fisch landen. Das Betäuben und Töten muss der Erwachsene übernehmen.
Die erwachsene Begleitperson sollte möglichst ein Elternteil sein bzw. im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzen.
Desweiteren kann der Gewässerbesitzer oder -pächter das Mitangeln von Kindern unter 10 Jahren untersagen.
Meine Erfahrung ist jedoch, daß jeder Besitzer und Aufseher sehr freundlich zu meinem Sohn ist und ihn in seiner 'Angelbegeisterung' eher
noch unterstützt.

Also ... mach' mal Urlaub in Bayern. :)
 
Ich seh die Sache zwiegespalten ...

Es hat durchaus seine Berechtigung, dass man vorhandene Grundkenntnisse mittels Fischereischein nachweisen muss, um Angeln zu gehen. Ich bin auch absolut dafür, das es so bleibt.

ABER ...

Ich begrüße es auch, dass es möglich ist, an bestimmten Gewässern (FoPu) auch ohne einen solchen Schein angeln zu dürfen.

Warum? Ganz einfach. Mein Sohn ist momentan 8 Jahre alt. Hier in Sachsen darf er erst ab seinem 9. Geburtstag nen Jugendfischereischein haben und erst ab diesem Tag auch selbst angeln. Da er vorher nie offiziell die Möglichkeit hätte, selber was zu fangen und die Aufregung bei Biss und Drill zu erleben, bin ich mit ihm (und auch meiner Frau, weil die auch mal probieren wollte) ein paar Mal an unseren örtlichen FoPu gefahren. Beide haben nicht schlecht gefangen. Mein Sohn ist mittlerweile voll mit dem Angelvirus infiziert und will auch mal selber an nem "richtigen" Gewässer angeln (und nicht wie bisher immer nur dabeisitzen), meine Frau überzeuge ich auch noch ;)

Ohne die Möglichkeit, ohne Schein "irgendwo" zu angeln, könnte ich meine Familie (und wohl auch 2 Kinder aus der Nachbarschaft) wohl nicht vom Hobby Angeln überzeugen.

Allerdings sollte es, ähnlich wie an "normalen" Gewässern, die Pflicht einer "Begleitperson" mit Fischereischein geben, da - mal abgesehen vom waidgerechten Töten - schon bei der grundlegenden Angeltechnik wohl einiger Hilfe bedarf.


AWebber


Schau mal hier:http://www.kfv-pfarrkirchen.de/Jungfischer/kinderunter10jahre_angeln.pdf

Ich weiß nicht ob das nur für Bayern gilt. Bei Kindern unter 10 Jahren sehe ich es auch anders aber die müssen ja auch keine Fische töten das kann die Aufsichtsperson mit Schein machen. Alles was über 10 Jahren ist sollte die gesetzliche Regelung auch befolgen.

Gruß

Gerald
 
Anatomie ist da das richtige Stichwort. Einen Fisch töten kann wohl jeder, aber ob es auch Weidgerecht ist ist eine andere Frage. Man sollte schon wissen wo das Herz sitzt.

mfg, Nicki
 
Moin Alexa,



Ganz meiner Meinung.



Entzieht sich auch meinem Verständnis.



Doch, in gewisser Weise schon. Du hast soeben an dem förderalistischen System gekratzt. Fischereirecht ist Bundeslandsache. Somit öffnet man hier und da auch schon mal eine Wundertüte.



Du machst also jetzt tatsächlich den Schein? Klasse, Hut ab!



Schreibt da die gleiche Alexa, wie die von vor (ca.) einem Monat? Du hast ja ´ne richtige 180° Drehung in deiner Ansicht gegenüber "uns" vollzogen. Dich ein drittes mal willkommen zu heißen, wäre wohl übertrieben, aber man könnte es fast tun.

Von Nichtversteherin zur Vollblutverfechterin in einem Monat. So´n Board hat doch echt Vorteile.

Grüße

Also ja ich bin die gleiche und nachdem ich dieses Board glaube ich komplett gelesen habe innerhalb der letzten 4 Wochen ( man könnt ihr viel schreiben ) bin ich zu dem Entschluß gekommen , das ich im nächsten Jahr den Schein machen werde :)
Muss ja sehen ob stimmt was Ihr alle schreibt :)

Ihr schreibt hier vom angeln ohne Schein, aber ich denke das sollte nicht möglich sien, denn es muss doch einfach soviel beachtet werden, woher weiß das einer wenn er keinen Schein hat ?
es ist doch sch...egal ob einer am FOPU angelt oder wo anders, es kommt doch darauf an , das ich die Natur achte, das lebende Tier das ich aus dem Wasser ziehe achte und das ich darauf achte keinem unötigen Schmerz zuzufügen oder ?
Ich für meinen teil, werde nicht einmal an einem FoPu angeln wenn mein mann dabei wäre, der ja den Schein hat, denn es wäre nicht das gleiche oder ?
es geht umsoviel das man keine Spiele , spielen sollte!
Und jeder der ohne Schein zum Angeln geht, hat das Angeln meiner Meinung nach nicht begriffen!

Was ich allerdings für Schwachsinnig halte ist, wenn Papa seinen Sohn nicht zum angeln mitnehmen kann weil dieser noch zu jung ist für einen Schein. Gibt es da nicht eine Sonderregelung ? ich glaube hier irgendwo etwas davon gelesen zu haben ?

LG
Alexa
 
Das ist doch mal eine Ansage. Wäre schön, wenn Du das durchziehst. :respekt

Und sollte es bei der Prüfungsvorbereitung Unklarheiten oder offene Fragen geben .... frag uns, denn wir wissen Alles übers Angeln. :)

Ich zieh alles durch was ich mal anfange ist so ein Geburtsfehler von mir :) und los bekommt man mich eh nicht, hast du selbst ja schon bemerkt :engel
Bei Fragen, wende ich mich dann an Dich !


so aber zurück zum Thema :)
Was ist das für ein Müll, wenn ich den Schein brauche weil, ich den Fisch nicht tötten darf ohne das ich den Kurs gemacht habe um dann an einen FoPu gehen zu können ohne Schein ?
Kann mir das einer Erklären ?
wieso mus sich mich durch, Gewässerschutz, Naturschutz, Weidgerechtes tötten, usw. quälen, wenn andere das alles umgehen können ?

LG
Alexa
 
Hi Alexa-Maus,

"woher weiß das einer wenn er keinen Schein hat ?" Ich denke, das kann man sich auch so aneignen, z.B. indem man wie du hier viel in einem Forum liest.:klatsch

@All:
Meiner Meinung nach kommt es nicht darauf an, ob jemand einen Angelschein gemacht hat oder nicht, den so ein Pappendeckel ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Tiere mit dem nötigen Respekt behandelt werden.

Schau dir nur mal die ganzen Threads zum Thema "lebendiger Köfi" an, da
wird der waidgerechte Umgang mit dem Fisch dem "geglaubten" höheren Fangerfolg hintangestellt.

Bei meiner Fischerprüfung wurde das Waidgerechte Töten von Fischen auch nur in der Theorie erklärt, praktisch lief da leider gar nichts.

@ Shadow Mirror

Jepp ich verstehs immer noch nicht:)

warum sind dann im Gesetzestext nicht §4 1+1a zusammengefasst, dann könnte sich der Gesetzgeber eine halbe Seite Text sparen?
 
Zurück
Oben