Hallo Dietmar,
Da das Bundesrecht dem EU-Recht anzupassen ist ( und nicht umgekehrt, wie manche hier gerne denken) wird es in absehbarer Zeit in Deutschland bezüglich Wettkampfveranstaltungen und Catch & Release erhebliche Veränderungen geben.
Fischereirecht ist immer noch Ländersache und wird es wohl auf absehbare Zeit auch bleiben. Das Thema Angelveranstaltungen regeln viele Bundesländer in ihren Fischereiordnungen. Dabei spielt das Tierschutzgesetz (Bund) eine gewichtige Rolle. Sowohl bei Angelveranstaltungen, als auch beim Thema C&R dreht sich deshalb alles um den "vernünftigen Grund", wegen dem man Fische fängt.
1) Preisangeln ist wieder erlaubt, wenn der Fang anschliessend als Nahrung oder Futter verwendet wird!
Es war z.B. im Land Brandenburg nie verboten, solange das Ermitteln von Siegern nicht Mittelpunkt der Veranstaltung war. Ursprung der WM in Potsdam war die Bitte des Fischereischutzvereins Potsdam an den Landesanglerverband, die Berufsfischer bei der Reduzierung des Weissfischbestandes im Bereich der Alten Fahrt in Potsdam zu unterstützen. In diesem Bereich ist eine effektive Befischung mit den herkömmlichen Methoden der Berufsfischer nicht umsetzbar (Gewässermorphologie, Schiffsverkehr usw.). Mit einem Hegefischen durch Angler erreicht man da das Ziel, dem Gewässer möglichst viele Weissfische zu entnehmen, weitaus einfacher und preiswerter. Wenn ein solches Hegefischen dann dazu genutzt wird, dass die beteiligten Angler ihre Ergebnisse vergleichen und Sieger ermitteln, ist das Ganze genehmigungsfähig. Angenehmer Nebeneffekt für die gefangenen Fische ... die Angler haben sie umgesetzt. Die Erwerbsfischerei verwertet hingegen die im Zuge der Hegemassnahmen entnommenen Weissfische in der Regel nur tot.
2) Catch & Release ist nicht verboten!
Es war nie verboten, einen gefangenen Fisch ins Gewässer zurück zu setzen. Das ganze Geschrei um C&R wird erst dadurch ausgelöst, dass einige Experten lauthals betonen, dass sie Fische mit dem festen Vorsatz fangen, um sie nicht zu verwerten, sondern generell wieder zurücksetzen zu wollen. Hier wird es dann im Sinne des Tierschutzgesetzes heikel.
Vor allem den "Fischereiaufseher Thomsen" sei diese Lektüre sehr zu empfehlen! Sie beweist, dass er und nicht etwa andere sich auf dem "Holzweg" befinden.
Bezüglich von Angelveranstaltungen ist es so, dass diese von jener Fischereibehörde zu genehmigen sind, der auch die Aufsicht über die Fischereiaufseher obliegt. Wenn die untere Fischereibehörde genehmigt und sich der Veranstalter an Recht und Gesetz hält, interessiert die subjektive Einschätzung eines Fischereiaufsehers herzlich wenig.
Was C&R angeht, hat man es selbst in der Hand, ob einem Dritte Probleme machen können. Solange ich die Klappe halte und mich nicht damit brüste, gezielt C&R zu betreiben, weil es mir nur um den Spass am Fangen des Fisches geht, kann man mir nix.
Es freut mich, dass offenbar in Deutschland nun endlich wieder "Vernunft" bei gesetzlichen Regelungen bezüglich Angeln einkehrt.
Auch wenn sicherlich viele Regelungen in Fischereiordnungen nicht nur in Bezug auf Angelveranstaltungen diskussionswürdig sind, würde ich nicht Unvernunft unterstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sowohl Angelveranstaltungen, als auch die selektive Entnahme von Fischen zu. Den Rest haben die Angler selbst in der Hand. Was sich an Problemen und Konflikten rund um Angelveranstaltungen oder C&R ergibt, ist zum grössten Teil hausgemacht. Wie "einig" sich die Anglerschaft unter sich ist, kann man allein in der FiHi prima verfolgen. Wer verbale Munition sucht, um die Anglerschaft in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren, findet hier leider reichlich Munition.
Viele Grüsse
Lars