Oberstes Gebot ist, den Waller mindestens 2 Stunden nach Abtöten und nach dem Entfernen von Innereien an einen Fleischerhaken "ausbluten" zu lassen !
Wo hast Du das denn her? Ich habe noch nie einen Fisch "ausbluten" lassen! Und warum sollte das "oberstes Gebot" sein?
Wie bei anderen Fischen auch, ist das Blut im Welsfleich eher der geringste Anteil.
Mal wieder was Wissenschaftliches
:
Wenn nach dem Tod eines Lebewesens Blutdruck und Blutfluss in Wegfall kommen, wird das bis dahin vorhandene Blut zu einer wasserähnlichen Flüssigkeit, die beim Braten, Kochen oder sonstigem Garen aus dem Fleich entweicht.
Aber mal ernsthaft...machst Du das bei Hechten oder anderen Fischen auch? Und wenn es das "oberste Gebot" sein sollte, warum macht das kein Berufsfischer? Oder gilt dies nur für Fische, die mit einer Angel gefangen wurden?
@ Archie:
Du hast recht!!!
Aber eins noch:
@ Barschfreak:
"Das tierschutzgerechte Töten eines gefangenen Fisches ist mittels Herzstich in der Kehlgegend vor den Brustflossen oder Rückgratschnitt durchzuführen" nachzulesen in der Tierschutz-Schlachtverordnung.
Das Blut des Wallers ist wie beim Aal giftig.
Außerdem lese ich hier, dass der Waller betäubt werden soll.
Ich habe gelernt dass Aal und Waller nicht betäubt werden müssen!!!
Das mit dem "nicht-betäuben-müssen" gilt NUR für den Aal, jedenfalls in Brandenburg. Hey, ich ess seit so 25 Jahren Wels und bin immer noch nicht tot...habe auch sonst keine Leiden!!! Das Welsblut ist (wie beim Aal) ROH "giftig", für den zubereiteten Zustand gilt das nicht!!!
Und "giftig" = nicht tödlich, hier wäre der Begriff unbekömmlich passender. Aber mal ganz ehrlich:
WER TRINKT ROHES FISCHBLUT?????????????????????