Tado schrieb:
So dieses Thread ist von meiner Seite nun geschlossen.Wenn Ihr Fragen abt meldet euch unter
carptom1@gmx.de .Haben sich genug Leute jetzt gemeldet bei Thomas deswegen.Wundert mich aber das Sie darauf kein Statement abgegeben haben.Es gibts immer solche Kandidaten die sich dagegen streuben,aber sowas versüsst nur das Leben.
Gruss Tado
Hallo Tado,
ich glaube du willst es einfach nicht begreifen. Ob bei der CCC oder Cipro wie auch hier stösst du auf Granit, viele Leute wollen dir, deinen Helfern und den Anglern die dort auch mit machen eine Menge Ärger ersparen. Aus diesem Grund nimm doch entlich Vernunft an .....
Es nützt auch nichts wenn es dir zu Bunt wird den Threat einfach zu schliesen (das machen die Mods), seh es einfach ein bevor du später sagst
es hätte dich keiner gewarnt. Ich selbst angle gern auch mit Kumpels aber die Rechtlage lässt es in keinster weise zu einen Cup zu Veranstallten. Die Jugend lässt sich ebenfalls anders Fördern und um ein Hegefischen zwecks Fischbestand zu ermitteln kannst du auch günstiger haben.
P.S.
du solltest auch den Rest mit einbleden:
§ 21
Gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen
(1) Das gemeinsame Fischen mit anschließender Bewertung der Fangergebnisse (gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen) ist verboten. Die Fischereibehörde hat Ausnahmen zu genehmigen, wenn der Veranstalter nachweist, daß tierschutzrechtliche Bedenken nicht entgegenstehen, insbesondere die gemeinschaftliche Fischereiveranstaltung aus einem vernünftigen Grund erfolgt.
(2) Wettbewerbsgründe zur Erzielung von Geld-, Sach- oder sonstigen Preisen, zur Erlangung von Pokalen oder zur Ermittlung von Siegern und Plazierten stellen keinen vernünftigen Grund dar. Gleiches gilt in der Regel dann, wenn
1.) Fische der abzufischenden Arten innerhalb der letzten zwei Monate in das Gewässer eingesetzt wurden,
2.) keine Verwertung des Fischfangs erfolgt.
http://st.juris.de/st/FischO_ST_P21.htm
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 15 des Fischereigesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
5.entgegen § 21 Abs. 1 ohne Genehmigung gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen durchführt oder an ihnen teilnimmt,
http://st.juris.de/st/FischO_ST_P25.htm
Von der strafrechtlichen Relevanz nach § 1 und §17 Tierschutzgesetz abgesehen.
Ich habe lange überlegt ob ich was zu diesem Thema sagen soll aber gegen das Gesetz können wir nichts machen! Außerdem will ich in Zukunft noch als Karpfen/Wallerangler ans Wasser gehen ohne das mir die Leute mit blöden Sprüchen kommen wegen eines erneuten Griff´s in die Toilette von jemanden der sich nicht belehren lassen wollte. Wir sollten doch das Image des Anglers doch hoch halten. Wenn ihr es machen wollt dann doch ohne Presse, Internet etc.
an dich das du so etwas aufziehen möchtest aber leider im falschen Land und mit falschen Argumenten
Ciao Nils