Hallo Uwe,
ich hatte es so verstanden, das DAV-Mittel in den Fischbesatz von Gewässern gesteckt werden, welche Berufsfischer bewirtschaften. Die Fischereiabgabe wird sicher zu einem grossen Teil von den DAV-Mitgliedern bezahlt. Am Ende zahlt in den Topf aber jeder ein, der im Land legal Fische fangen will. Die Kostenteilung beim Aalbesatz habe ich nicht im Kopf. Aber die 80% aus der Fischereiabgabe scheinen mir zu hoch.
Lars, ich denke niemand hier will sämtliche Fischer verurteilen aber es gibt leider einige die ganz offensichtlich über die Strenge schlagen.
Beim Reinlesen ins Forum hatte ich das Gefühl, dass man hier am effektivsten punktet, wenn man möglichst unsachlich über den Berufsstand der Fischer herzieht. Ich kenne die Konflikte Angler/Fischer aus eigener Erfahrung. Ein Teil der Vorwürfe hat Substanz, der weitaus grössere Teil ist allerdings plattes Geschwätz. Gegen Letzteres wehre ich mich.
Dies damit zu verteidigen, dass die großen Fischen noch da sind und nur die Angler es verlernt haben sie zu fangen halte ich für falsch.
Auch hier berufe ich mich auf meine eigenen Erfahrungen. Auf der einen Seite hat man als Fischer das Klagelied der Angler im Ohr, es gäbe keine Fische mehr und grosse gibt's gleich gar nicht. Auf der anderen Seite fährst Du raus und fängst Fische, unter anderem auch jene Grossen, die es angeblich nicht mehr gibt. Wenn Dir dabei dann ein Angler zuschaut, kannst Du sicher sein, dass die nächsten drei, vier Wochen einige Boote an der Stelle stehen und um die Wette gepeitscht wird ...
Was nutzt es Aal-Besatz durchzuführen um die Beststände, welche um 80% zurückgegangen sind, aufzupäppeln wenn Wanderwege versperrt werden? (benanntes Beispiel Schleuse Prieros, Verbindung Pätzer Vordersee zum Hintersee gesehen und fotografiert Juni 2007)
Ich habe die die Regelung aus dem Brandenburger Fischereigesetz hier schon zitiert. Wenn eine Reuse wirklich mehr als 50% der Gewässerbreite abdeckt, braucht es eine Sondergenehmigung. Ansonsten ist das Ding so nicht statthaft und gehört eingekürzt ... Punkt. Allerdings neigen einige Angler dazu, sehr eigenwillige Interpretationen ihrer Wahrnehmungen zu verkünden. Spitzenreiter ist ein Zeitgenosse, der die Zahl der Reusenpfähle mit der Anzahl der Reusen im Gewässer gleichgesetzt und entsprechend vorwurfsvoll beim Fischer aufgetreten ist.
Ich habe dich so verstanden, dass du einem See nur den reproduzierbaren Anteil Fischmasse entnimmst. Dieses Vorgehen kann ich nur begrüßen, nun stellt sich mir jedoch die Frage wie bestimmst du diesen Anteil?
Lass mich das präzisieren. Der nachhaltige fischereiliche Ertrag kann immer nur aus dem Überhang an Nachkommen stammen, den ein Fischbestand über das zur Erhaltung des Bestandes tatsächlich notwenige Mass hinaus produziert. Wenn 2000 dreijährige Zander nötig sind, um ausreichend Nachwuchs für die Erhaltung des Bestandes zu produzieren, aber tatsächlich 5000 auch den dritten Sommer schaffen, kann ich max. 3000 Stück aus dem Gewässer entnehmen bzw. entnehmen lassen. Weil es im See/Fluss schwerlich möglich ist, den Stöpsel zu ziehen und durchzuzählen, zieht man die Grenze bei der entsprechenden Stückgrösse. Wenn ich Zander ab einem Stückgewicht von 1,8 kg mitnehme, kann ich davon ausgehen, dass die zwei Laichzeiten mitgemacht haben. Wie gut das Aufkommen an Jungzandern war, sehe ich im Herbst in den Reusen. Damit habe ich an sich alle Infos, die ein Fischer für ein nachhaltiges Wirtschaften braucht.
Wie oft überprüfst du deine Ergebnisse? Werden deine Ergebnisse von unabhängiger Seite überprüft? Erkläre uns doch mal wie du deine „Gewässerbewirtschaftung“ planst.
Eine Überprüfung gibt es in dem Sinne nicht. Thema Stöpsel & Co ... Messbare Grössen sind das Jungfischaufkommen und das Einkommen in den Folgejahren, wenn Dir der Bestand tatsächlich abschmieren sollte.
Was du darfst und was du nicht darfst und wo der gemeine Angler so was auch nachlesen kann.
Fischereigesetz und Fischereiordnung sind in der Hinsicht massgeblich. Beide gehen mir in vielen Punkten nicht weit genug. Ich hätte da gern noch viel mehr Tiefgang, um zur Nachhaltigkeit zu zwingen. Aber das sind spezielle Probleme gerade in Gegenden mit Koppelfischereirechten und die zu lösen, wird ein gutes Stück Arbeit.
Mit dem geschickten Ausweichen deinerseits habe ich Situationen in dieser Diskussion benannt in denen du versuchtest Argumente zu zerlegen und nach dem scheitern nicht mehr darauf eingingst. (Beispiel: Untersuchungen zum Zanderkannibalismus u.a.).
Das war kein Ausweichen. Wenn ich das wollte, würde ich mir schlicht das Anworten verkneifen und hier nur noch lesen. Mir kamen beim Ausnehmen von Zandern genug Jungzander entgegen, so dass ich keine Studien bräuchte, um mir selbt den gegebenen Kannibalismus beim Zander zu belegen. Es war aber in jedem Fall interessant, mal die Reaktionen auf die aufgelisteten Studien zu sehen.
Wenn der Kannibalismus beim Zander an sich in Abrede gestellt wird, hake ich halt nach.
PS. Bist du der Lars, der kürzlich im Märkischen Fischer vorgestellt wurde?
Ja, was aber auf das Miteinander und bisweilen auch Gegeneinander hier im Forum keinen Einfluss haben sollte.
Viele Grüsse
Lars