Hallo
ich wollte mal so in die Runde fragen und eure Meinungen einholen zu folgendem Thema: Ich selbst angle in Baden-Württemberg, wo ich auch meinen Fischereinschein gemacht habe. Nun gibt es in den dortigen Gesetzten den Hinweis, dass ein Angler von einem Helfer in der Ausübung des Angelns unterstützt werden darf.
Wie weit darf oder kann diese "Helfertätigkeit" gehen? Unser Lehrer im damaligen Fischreikurs konnte mir auch keine genauere Auskunft geben. Es meinte das sei Auslegungssache des jeweiligen Fischereiaufseher. Ich selbst fand diese Info recht unbefriedigend. Was also darf bspw. ein Freund den ich mal mit zum angeln nehme alles tun. Darf er dann auch mal die Angel auswerfen...???
Wäre nett wenn mir einer in dieser FRage irgendwie weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße
ich wollte mal so in die Runde fragen und eure Meinungen einholen zu folgendem Thema: Ich selbst angle in Baden-Württemberg, wo ich auch meinen Fischereinschein gemacht habe. Nun gibt es in den dortigen Gesetzten den Hinweis, dass ein Angler von einem Helfer in der Ausübung des Angelns unterstützt werden darf.
Wie weit darf oder kann diese "Helfertätigkeit" gehen? Unser Lehrer im damaligen Fischreikurs konnte mir auch keine genauere Auskunft geben. Es meinte das sei Auslegungssache des jeweiligen Fischereiaufseher. Ich selbst fand diese Info recht unbefriedigend. Was also darf bspw. ein Freund den ich mal mit zum angeln nehme alles tun. Darf er dann auch mal die Angel auswerfen...???
Wäre nett wenn mir einer in dieser FRage irgendwie weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße