"Gesetzliche Köder?"

Stadtfeld

Neuer Petrijünger
:wein :wein Ich bin seit 1971 Petri-Jünger und blicke bei der Wahl der Köder, im gesetzlichen Sinne, inzwischen nicht mehr durch. Irgendwann habe ich gelernt, das nicht mit Blut geangelt werden darf. Ferner nicht mit Fischteilen- oder Abfällen. Inzwischen konnte ich vermehrt lesen, das mit Fischfetzen geangelt wird. Wie schaut es mit Blutwurst aus? Ist die auch als Köder verboten? In vielen Gewässern sind nur Naturköder erlaubt. Allerdings ist dann wieder der künstliche Forellenteig erlaubt. In vielen Gewässern darf geblinkert werden, was im Raubfischbereich ja wohl auch sinnvoll erscheint. In anderen Gewässern sind Blinker verboten, da der Drilling dem Fisch zu große Verletzungen zufügt. Sind die Verletzungen in verschiedenen Gewässern auch verschieden?.
Obwohl wir in Deutschland ja eine Unmenge an blödsinnigen Gesetzen haben, die sich wohl größtenteils ahnungslose "Sesselfurzer" einfallen lassen, so habe ich aber kaum so viel unterschiedlichen Blödsinn mitbekommen, wie in der Fischereigesetzgebung, was z.B. Köder betrifft. Sollten die grundlegenden, Köder betreffenden Gesetze nicht einheitlich sein? Inzwischen habe ich im Fischereigesetz nachgeschaut und keine verbindliche Rechtsgrundlage gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen und eine Quelle nennen, die alle erlaubten-, als auch verbotenen Köder nennt?
Es mag ja sein, das viele Vereine sich ihre eigenen Gesetze machen, was allerdings nicht dazu führen dürfte, das an etlichen Forellenweihern ohne Bundesangelschein geangelt werden darf. Sind es die Fische in diesen Gewässern nicht wert, waidgerecht behandelt zu werden bzw. empfinden sie dort weniger Stress etc.?

Armes Deutschland ! ! ! :
 
Die Verwendung der jeweils zulässigen Köder ist nicht im Fischereirecht, sondern in der jeweiligen Fischereiordung geregelt. Darüber hinaus kann der Fischereirechtsinhaber (das ist der, der die Angelkarten vergibt) strengere Regelungen treffen. Ergo ist die Verwendung von Ködern von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich.
Da hilft nur das gründliche studieren der Angelkarte. Notfalls gibt die Untere Fischereiaufsichtsbehörde nähere Auskünfte.
 
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