Allgemein -  Aale in der Badewanne?

heiko140970 schrieb:
Sicher bekommt mann den manchmal doch sehr schlammigen Geschmack nicht komplett weg wenn die Fische aus einem sehr schlammigen Gewässer stammen aber etwas besser schmecken sie dann doch. Vor allem wenn ich ,,Schlesische Fischsuppe,, aus einem Karpfen koche kommt der gesamte Karpfen grob zerteilt rein und ich dann sehe was für Schmutz noch in der Wanne zurückbleibt denke ich schon, das das hältern Sinn macht.
Sind nur meine Persönlichen Erfahrungen.

MfG heiko140970 :prost

Natürlich macht hältern Sinn, mache ich auch wenn es sein muß.
 
beamen wär nich schlecht
unsere freunliche polizei ist ja überall und wennst brauchst nich da
joke verstanden
aber bei uns musst du verdammt vorsichtig sein tiere zu transportieren wenns nich grad haustiere sind
weis ja nich wies bei euch ist aber hier wissen die polizisten das du ohne genehmigung keine nutztiere transportieren darfst, fische eingeschlossen
da haste gleich ne saftige strafe weg
grüße aus oberfranken
 
Hallo Domi !

Da sind die Jungs in Grün aber ganz schön streng bei euch. Naja. kommt ja auch selten vor bei den paar Karpfen die ich übers Jahr zum kochen, backen oder
räuchern mitnehme und sie wirklich gehältert werden müssen. Ich hole aber des öfteren mal paar Schweine oder Schafe aus dem ländlichen Umland zum schlachten zu mir nach Hause (Hausschlachtung) und das schon einige Jahre ( mit einem geschlossenen Hänger) und bin auch schon angehalten worden und hatte keine Probleme. Mein Kumpel Mazek (auch Schlachtermeister) sagte, so lange der Transport artgerecht (genug Platz) nicht länger als 6 Stunden und nicht für die gewerbliche Schlachtung durchgeführt wird ist keine extra Genehmigung für den Transport erforderlich. Wenn alles okay ist wird mit Sicherheit auch keiner was sagen. Ich weis aber nicht, ob es da von Bundesland zu Bundesland andere Gesetze oder Verordnungen zu diesem Thema gibt.
Sind nur meine persönlichen Erfahrungen.

MfG heiko140970
 
:mad: Ich denke das hier keiner von uns den Fang nur so zum spaß an der Freude Hältert sondern nur wenn die Fische aus einem "Moorloch" kommen um sie genießbar zu machen :)


Ich persönlich habe mir eine ca. 1000 L große Tonne besorgt in der ich die Fische ggf. mal zwei Tage ausschlammen kann. :augen
 
hi heiko
es gibt verschiedene landesgesetze
aber bundesrecht vor landesrecht und da wir in der eu sind müssten alle länder eigendlich gleich behandelt werden
kommt aber drauf an nach was sich der zuständige beamte richtet und mal auch ein auge zudrückt
aber im normalfall geh ich davon aus das es eigendlich bundesweit gilt
mach mich mal schlau
grüße aus oberfranken
 
Hi Domi !

Ja, mach dich da mal genauer schlau, ich werde auch mal versuchen ob ich eine genaue Regelung oder ein Gesetz finde, was genau Auskunft gibt.
Wehre ja interessant zu wissen was der Gesetzgeber genau dazu sagt.
Dann könnte man sich im Fall ja darauf berufen und was dazugelernt hat mann auch wieder was.

MfG heiko140970 :prost

PS: Lass dich nicht braten, bei der Hitze auf dem Dach. :hahaha:
 
dominikengel schrieb:
beamen wär nich schlecht
unsere freunliche polizei ist ja überall und wennst brauchst nich da
joke verstanden
aber bei uns musst du verdammt vorsichtig sein tiere zu transportieren wenns nich grad haustiere sind
weis ja nich wies bei euch ist aber hier wissen die polizisten das du ohne genehmigung keine nutztiere transportieren darfst, fische eingeschlossen
da haste gleich ne saftige strafe weg
grüße aus oberfranken



Bei uns reichen schon ein paar Köderfische lebend in einem 30 Litereimer und du bist dran. Der entsprechende Kollege konnte dann das nächste Vierteljahr nur noch beim angeln zuschauen. + 250 €.
Gr. Sven
 
Hallo Domi !

Ich habe mal versucht mich schlau zu machen, was die Hälterung und den Transport lebender Fische betrifft. Für Sachsen habe ich das hier gefunden.

MfG heiko140970
 

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so schlau gemacht und nachgefragt
der transport von tieren soweit es keine haustiere sind ist in bayern nur mit einer transportgenehmigung zugelassen lebend wohlgemerkt
und das auch nur unter dem tierschutz angemessenen bedingungen
dieses bezieht sich allerdings nicht nur auf bayern sondern eigendlich aufgrund der gesetzeslage auf ganz deutschland
bundesgesetz vor landesgesetz wie ich schon mal geschrieben hab
die quelle ist ein kumpel von mir der im landratsamt arbeitet und sich bei der betreffenden stelle erkundigt hat
und die solltens wissen
es wurde ihm aber gesagt das die einzelnen länder das verschieden handhaben
klar in bayern bist wieder gearscht
grüße aus oberfranken
 
Hallo Domi !

Ja, da hast du wohl Recht, ich denke mal das wird so unterschiedlich gehandhabt auf Grund der verschiedenen Verordnungen der einzelnen Bundesländer. Ist ja bei den Gesetzen zum angeln (Schonzeiten,Mindestmaße,Fischereischein ,Setzkescher ,u.s.w.) genau das selbe Theater,wo eigentlich einheitliche Gesetze eine für jeden verständliche Richtlinie darstellen würden.
Da kann mann wahrscheinlich ganz schnell aus ungewollter Unwissenheit ganz schön Ärger bekommen.
Okay, und danke auch für deine Mühe.

MfG heiko140970 :prost
 
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