Ja so schön kann Angeln sein...ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich wurde vor einem Monat beim Angeln kontrolliert und hatte in meinem Setzkescher /150cm lang ordentlich tief und im Schatten) eine 11cm Rotfeder drin. Das hat dem Kontrolleur, der damals sichtlich miese Laune hatte garnicht gefallen und hat mir eine Anzeige wegen Tierquälerei an den Hals gehängt. Ja und heute kam der Hammer...
Laut §17 2b liegt eine strafbare quälerische Tiermisshandlung vor, da nach allgemeinwissenschaftlicher Meinung instinktwidriger Dauerstress vorliegt und als erhebliches Leiden eigestuft wird, wenn ein Fisch gehältert wird. Zusatz im Schreiben: Mit vernünftigen Gründen ist diese Maßnahme nicht zu rechtfertigen.
Und jetzt soll ich deswegen 250€ Strafe zahlen...
Nach diesem Schreiben klingt es so, als sind alle Angler, die Fische in einem Setzkescher zwischenhalten, Tierquäler deren Maßnahme mit vernünftigen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.
Petri Heil...
Laut §17 2b liegt eine strafbare quälerische Tiermisshandlung vor, da nach allgemeinwissenschaftlicher Meinung instinktwidriger Dauerstress vorliegt und als erhebliches Leiden eigestuft wird, wenn ein Fisch gehältert wird. Zusatz im Schreiben: Mit vernünftigen Gründen ist diese Maßnahme nicht zu rechtfertigen.
Und jetzt soll ich deswegen 250€ Strafe zahlen...
Nach diesem Schreiben klingt es so, als sind alle Angler, die Fische in einem Setzkescher zwischenhalten, Tierquäler deren Maßnahme mit vernünftigen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.
Petri Heil...