Marius1989 schrieb:
hallo an an alle sportsfreunde
hab da mal ne frage, da man beim angeln immer ein zelt ohne bodennehmen soll kommt mir die frage was das fÜr ein sinn ergibt und ob des gesetz im land brandenburg noch gültig ist (so weit ich weis schon) nun jut danke schon mal.
de grüßt euch
Marius
Hier der Auszug aus der Gewässerordnung
6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen
Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt,
sofern diese Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.
Und der Sinn ist auch einfach. Wenn das Zelt einen " wasserundurchlässigen Boden " hat, das selbige mehrere Tage dort steht könnten die Pflanzen da drunter zu stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
Übrigens, Zelt mit Netzboden ist nicht verboten.