Erleichterungen für Angler und Erwerbsfischer im Land Brandenburg
Am 1. August 2006 sind mit dem Bürokratieabbaugesetz neue Regelungen in Kraft getreten, die das Angeln erleichtern, den Wassertourismus fördern und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Bisher konnten lediglich Kinder und Jugendliche ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies nun auch Erwachsenen ermöglicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fischereigesetzes wurden weitere Rechtsvorschriften überarbeitet.
Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?
1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche.
Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z.. B. Schonzeiten, Mindestmaße - mitgenommen werden.
2. Fischereischeine werden nicht mehr für ein bzw. fünf Jahre, sondern einheitlich für Angler und Erwerbsfischer unbefristet erteilt. Bis zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer behalten die bisherigen Fischereischeine ihre Gültigkeit. Jugend- und Sonderfischereischeine werden nicht mehr erteilt.
Hinweis:
Es besteht keine Notwendigkeit, alte Fischereischeine vor Ablauf der Gültigkeit umzutauschen. Alte und neue Fischereischeine werden auch in anderen Bundesländern anerkannt.
Die bisher mögliche Befreiung von der Anglerprüfung bei Nachweis der abgelegten Raubfisch- oder Salmonidenqualifikation ist entfallen.
Ausländische Touristen und Diplomaten sind von der Fischereischeinpflicht befreit.
3. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt zukünftig nicht mehr durch Eintragung in den Fischereischein sondern über eine Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in eine Nachweiskarte einzukleben und bei den unteren Fischereibehörden erhältlich. Neben den je nach Angelmethode erforderlichen Fischereischein ist die Abgabenmarke beim Fischen (Ausnahme Angeln in bewirtschafteten Teichanlagen) mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
4. Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt bei
- Kindern/Jugendliche (8. bis 18. Lebensjahr) für ein Kalenderjahr 2,50 Euro
- Erwachsenen für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
- Erwachsenen für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro
Hinweis:
Die Fünfjahresmarken sind erstmals für den Zeitraum 2007 bis 2011 bei den unteren Fischereibehörden erhältlich.
5. Wie bisher muss jeder Angler über eine privatrechtliche Angelberechtigung (Jahresmarke LAV, Angelkarte) verfügen. Diese dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischereiabgabe entrichtet haben. Die Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischer und andere teilnehmende Fischereiausübungsberechtigte sowie von diesen beauftragte Dritte (z.B. Betreiber von Zeltplätzen oder Angelgeschäften etc.) verkaufen im Zusammenhang mit Angelberechtigungen auch Fischereiabgabemarken.
6. Fachkundige und zuverlässige Bürger können nach entsprechender Anerkennung durch die oberste Fischereibehörde zukünftig die Anglerprüfung durchführen.
Hinweis:
Derzeit wird eine Regelung vorbereitet, die es u. a. vom LAV vorgeschlagenen qualifizierten Angelfreunden ermöglicht, die Prüfung durchzuführen. Angedacht ist ein entsprechende Vorbereitungslehrgang im Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow.
Warum diese Neuerungen?
Der Abbau von Bürokratie ist ein prioritäres Ziel der Landesregierung. In Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich komplizierter, teurer und aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsländern. Denken wir nur an ausgezeichneten Angelmöglichkeiten in Skandinavien. Das Land kann durchaus auf die eine oder andere Regelungskompetenz verzichten.
Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich auch die Möglichkeiten für die Arbeit der Angelvereine. So will der Landesanglerverband wieder an die Tradition der Familienangeltage, Volksangeltage oder an das Paarangeln anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei denen man über eine Art Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll.
Die „Macher“ der neuen Regelungen wollen, getreu dem Slogan "Die Welt zu Gast bei Freunden", dass Angelgäste nicht ausgeschlossen werden, sondern Interesse geweckt wird. Brandenburg hat sich bei seinen touristischen Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf die Fahnen geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen, davon 3.000 größer als ein Hektar, ist das auch ein erhebliches Potenzial.
Stefan Jurrmann
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
http://www.angeln-und-jagen.de/fischerpruefung-angelsoftware.html
wir haben am 23.06 07 die prüfung,und brauchen keinen lehrgang machen.
gruß Angel-paule