Tierschutzgesetze -  Untermassige beim Abhaken verletzt - und dann ?!

Hi west ,

da ich des öfteren in der Ulmer Gegend fische könnte ich dies vom Ulmer Verein sogar posten , hab noch eine Karte da .

§12 Behandlung untermaßiger oder während der Schonzeit gefangener Fische

Kann ein untermaßiger oder während der Schonzeit gefangener Fisch wegen des zu tief sitzenden Hakens und der zu erwartenden schweren Verletzung des Fisches nicht mehr vom Haken gelöst und in das Wasser zurückgesetzt werden , so ist diser waidgerecht zu töten und nicht vom Haken zu lösen .
In diesem Fall verbleibt die Angelschnur bzw.das Vorfach im Fischmaul .
Wird es abgeschnitten , so hat dies so zu geschehen , daß die Angelschnur bzw. das Vorfach mindestens 5cm vor dem Fischmaul abzuschneiden ist .
Der unter den vorstehenden Umständen waidgerecht getötete untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fisch zählt in der zugelassenen Fangquote .
Er ist in der Fangergebnismeldung mit aufzuführen .

Quelle Fischereiverein Ulm/Neu-Ulm

Diese , bzw ähnliche Satzungen haben auch Angelvereine in der Umgebung von Ulm/Donau oder gelten auch in Bayern .

mfg Jacky1
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann handelt es sich um Vereinsbeschlüsse!

Kann ein untermaßiger oder während der Schonzeit gefangener Fisch wegen des zu tief sitzenden Hakens und der zu erwartenden schweren Verletzung des Fisches nicht mehr vom gelöst und in das Wasser zurückgesetzt werden , so ist diser waidgerecht zu töten und nicht vom Haken zu lösen .


Damit soll vermieden werden dass Angler die kontrolliert werden und untermaßige nichtüberlebensfähige Fische haben zu Unrecht belangt werden!

Bei den Anglern mit Fischen ohne Vorfach siehts dann schon anders aus! :grins
 
ist es nicht so geregelt, dass landesfischereigesetz vereinsbeschlüsse bricht???
damit hat das wohl weniger zu tun.
 
Vorerst: Mach dir keinen Kopf! Das ist jedem schonmal passiert und wird jedem noch ein paar Mal in seinem Leben passieren.

Generell: Wenn der Fisch untermaßig ist oder Schonzeit hat, dann das Vorfach so knapp wie möglich vorm Haken durchtrennen und den Fisch trotzdem behutsam zurücksetzen. Wenn ers nicht packt, dann hast du dein bestmögliches getan. Wenn er wieder angetrieben wird dann vergrab ihn einfach. Aber lass dich nicht damit im Rucksack erwischen!

Grüsse°!
 
Hallo Teddy bear!
Dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, versetzt mich aber trotzdem in großes Erstaunen. Was für Antworten kommen denn da? "Denn Fisch zerschneiden und vergraben!" Da fällt mir doch alles aus dem Gesicht!! Darf ich mal anfragen, in welchen hinterwäldlichen Bundesländern dieser Quatsch gelehrt wird? Natürlich muss strengstens darauf geachtet werden, dass keine untermaßigen Fische entnommen werden, aber was macht es denn für einen Sinn, einen sterbenden Fisch zu zerfleischen und als Rattenfutter zu verwerten? Ich hatte ebenfalls einen untermaßigen Fisch an der Angel, genau wie unser Themeneröffner. Obwohl es mir nicht gefallen hat, habe ich ihn getötet und mit dem abgeschnittenen Vorfach eingepackt. So konnte jeder prüfen, ob der Fisch wirklich nicht mehr zu retten war. Wie der Zufall es will, kam wirklich ein Prüfer vorbei und sah sich den Fisch an. Anmerkung: "Das war wirklich das Einzige, was man noch machen konnte. Vielleicht kannst du ihn ja zu Fischködern verabeiten? Meine Güte, wenn der Prüfer meint, dass er noch zu retten gewesen wäre, dann soll er doch mal dem Fisch den Haken aus dem Hintern ziehen, aber durchs Gedärm!

Geschockt und ratlos!
Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Teddy bear!
Dieser Beitrag ist zwar schon etwas älter, versetzt mich aber trotzdem in großes Erstaunen. Was für Antworten kommen denn da? "Denn Fisch zerschneiden und vergraben!" Da fällt mir doch alles aus dem Gesicht!! Darf ich mal anfragen, in welch hinterweltlichen Bundesländern dieser Quatsch gelehrt wird? Natürlich muss strengstens darauf geachtet werden, dass keine untermaßigen Fische entnommen werden, aber was macht es denn für einen Sinn, einen sterbenden Fisch zu zerfleischen und als Rattenfutter zu verwerten? Ich hatte ebenfalls einen untermaßigen Fisch an der Angel, genau wie unser Themeneröffner. Obwohl es mir nicht gefallen hat, habe ich ihn getötet und mit dem abgeschnittenen Vorfach eingepackt. So konnte jeder prüfen, ob der Fisch wirklich nicht mehr zu retten war. Wie der Zufall es will, kam wirklich ein Prüfer vorbei und sah sich den Fisch an. Anmerkung: "Das war wirklich das Einzige, was man noch machen konnte. Vielleicht kannst du ihn ja zu Fischködern verabeiten?

Geschockt und ratlos!
Bernd



so kenne ich das auch habe es in der prüfung gelernt man soll den haken dann nach dem waidgerechten töten drinne lassen damit der aufseher sieht das nichts mehr zu machen war!!!

§ 23 Zurücksetzen und Verwertung von Fischen
(1) Fische, die einem Fangverbot unterliegen, sind, wenn sie nach dem Fang noch überlebensfähig sind, unverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Vorsicht ins Gewässer zurückzusetzen.
(2) Werden Fische, die einem Fangverbot unterliegen, mit Aalhamen, Ankerkuilen oder Zugnetzen gefangen und können sie, weil sie tot oder nicht überlebensfähig sind, nicht ins Gewässer zurückgesetzt werden, so sind sie nach Anordnung der Fischereibehörde zu gemeinnützigen oder fischereiwirtschaftlichen Zwecken zu verwenden, wenn die Menge den eigenen Bedarf des Fischers übersteigt.


habe ich im netz gefunden liebe grüse :hops:hops:hops:hops:hops
 
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