Hallo,
ich moechte gerne mal wissen, wie es sich gesetzl. mit der o.a. Sache verhaelt. Ich bin seit letztem Jahr entusiastischer Spinnfischer und moechte nun, weil es Zeit und Wetter erlauben, angeln.
Ich habe das Landesfischereigesetz fuer Hessen mit Stichworten wie "Spinnfischen", "Kunstkoeder", usw. durchsucht. Im Forum habe ich auf die schnelle, keine genaue Antwort auf gesetzl. Regelungen gefunden. Auf meiner Erlaubniskarte fuer das Gewaesser ist auch kein Vermerk diesbezueglich.
Wie laeuft das nun, wenn ich in der Schonzeit(Hecht+Zander) Doebel mit Blinker, Wobbler und Co. fangen moechte?
Ich bin mir im Klaren darueber, das es sinnvoll ist, die Raubfische in der Schonzeit wirklich zu schonen. Auch denke ich, dass es auch an Stellen, wo man nie einen Hecht vermuten wuerde, mal einer beisst. Sollte dies dochmal eintreffen, kann man das Tier ja behutsam zuruecksetzen.
ich moechte gerne mal wissen, wie es sich gesetzl. mit der o.a. Sache verhaelt. Ich bin seit letztem Jahr entusiastischer Spinnfischer und moechte nun, weil es Zeit und Wetter erlauben, angeln.
Ich habe das Landesfischereigesetz fuer Hessen mit Stichworten wie "Spinnfischen", "Kunstkoeder", usw. durchsucht. Im Forum habe ich auf die schnelle, keine genaue Antwort auf gesetzl. Regelungen gefunden. Auf meiner Erlaubniskarte fuer das Gewaesser ist auch kein Vermerk diesbezueglich.
Wie laeuft das nun, wenn ich in der Schonzeit(Hecht+Zander) Doebel mit Blinker, Wobbler und Co. fangen moechte?
Ich bin mir im Klaren darueber, das es sinnvoll ist, die Raubfische in der Schonzeit wirklich zu schonen. Auch denke ich, dass es auch an Stellen, wo man nie einen Hecht vermuten wuerde, mal einer beisst. Sollte dies dochmal eintreffen, kann man das Tier ja behutsam zuruecksetzen.