FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine, Tipps und Infos ( ohne Gewähr )
Auhafendamm 1,
6971 Hard
Tel/Fax: 05574/86174
Sekretariat: Fr. Anne Kadinger
Bürozeiten:
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
See
bei 6830 Feldkirch.
Saison: 1.3. bis 30.11.
Tageskarte Erwachsene € 12,- Jugendliche ab 10 bis 16 Jahre € 5,- Jugendliche von 16 bis 18 Jahre € 12,-
Jahreskarte € 85,-
plus einmalige Gebühr von € 8,-
Nägelesee: Der große Baggersee zwischen dem Wald und der Firma Hirschmann. In den gekennzeichneten Schonstrecken besteht Fischereiverbot.
Wilhelm & Mayer See: Der kleine Baggersee westlich des großen Sees. In den gekennzeichneten Schonstrecken besteht Fischereiverbot
Pro Fischer und Tag dürfen in den Baggerseen nicht mehr als 4 Fische (hievon maximal 2 Karpfen und 2 Großraubfische (Hecht, Zander)) gefangen werden.
Jeder gefangene maßige Fisch, der sich nicht in der Schonzeit befindet, ist sofort zu töten und anzueignen (Anlandepflicht)
Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.
Hauptfischarten: Bachforellen, Regenbogenforellen, Bachsaiblinge (Anlandepflicht), Hechte, Aale, Karpfen, Schleien, Zander und versch. Weissfischarten
Gewässerdaten gesucht (hier klicken)
Auhafendamm 1,
6971 Hard
Tel/Fax: 05574/86174
Sekretariat: Fr. Anne Kadinger
Bürozeiten:
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
See
bei 6830 Feldkirch.
Saison: 1.3. bis 30.11.
Tageskarte Erwachsene € 12,- Jugendliche ab 10 bis 16 Jahre € 5,- Jugendliche von 16 bis 18 Jahre € 12,-
Jahreskarte € 85,-
plus einmalige Gebühr von € 8,-
Nägelesee: Der große Baggersee zwischen dem Wald und der Firma Hirschmann. In den gekennzeichneten Schonstrecken besteht Fischereiverbot.
Wilhelm & Mayer See: Der kleine Baggersee westlich des großen Sees. In den gekennzeichneten Schonstrecken besteht Fischereiverbot
Pro Fischer und Tag dürfen in den Baggerseen nicht mehr als 4 Fische (hievon maximal 2 Karpfen und 2 Großraubfische (Hecht, Zander)) gefangen werden.
Jeder gefangene maßige Fisch, der sich nicht in der Schonzeit befindet, ist sofort zu töten und anzueignen (Anlandepflicht)
Die Erhöhung der Tagesfangquote durch den Erwerb von mehreren Tageskarten für den selben Tag ist nicht erlaubt.
Hauptfischarten: Bachforellen, Regenbogenforellen, Bachsaiblinge (Anlandepflicht), Hechte, Aale, Karpfen, Schleien, Zander und versch. Weissfischarten
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