FM Henry
Super-Profi-Petrijünger
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine, Tipps und Infos ( ohne Gewähr )
Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1, 6971 Hard
Tel/Fax: 05574/86174
Sekretariat: Fr. Anne Kadinger
Bürozeiten:
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Flussstrecke
bei 6890 Lustenau.
Umfasst den österreischischen Anteil des Rheinstromes von 440 m unterhalb der Eisenbahnbrücke Lustenau - St. Margrethen bis zum nördlichen Ende des Widnauer Rheindurchstiches. Zu diesem Revier gehört gemäß § 31 Abs 3 des Fischerei-gesetzes, LGBl Nr 47/2000, auch die bei der Fischereirevier-einteilung 1933 zugewiesene Gewässerstrecke des Rheins innerhalb des österreichischen Bundesgebietes von der Rheinbrücke Widnau-Wiesenrain flussaufwärts bis zu den Grenzmarken 1 D und 2.
Hauptfischarten: Äschen, Bachforellen, Regenbogenforellen, Seeforellen, Bachsaiblinge (Anlandepflicht), Felchen und alle Weissfischarten
Gewässerdaten gesucht (hier klicken)
Landesfischereizentrum
Auhafendamm 1, 6971 Hard
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Bürozeiten:
Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Flussstrecke
bei 6890 Lustenau.
Umfasst den österreischischen Anteil des Rheinstromes von 440 m unterhalb der Eisenbahnbrücke Lustenau - St. Margrethen bis zum nördlichen Ende des Widnauer Rheindurchstiches. Zu diesem Revier gehört gemäß § 31 Abs 3 des Fischerei-gesetzes, LGBl Nr 47/2000, auch die bei der Fischereirevier-einteilung 1933 zugewiesene Gewässerstrecke des Rheins innerhalb des österreichischen Bundesgebietes von der Rheinbrücke Widnau-Wiesenrain flussaufwärts bis zu den Grenzmarken 1 D und 2.
Hauptfischarten: Äschen, Bachforellen, Regenbogenforellen, Seeforellen, Bachsaiblinge (Anlandepflicht), Felchen und alle Weissfischarten
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