Der Angelschein für Portugal (kontinental)

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Die Sportangel-Erlaubnis in Portugal
wird unterschieden in:


- Licença de Pesca desportiva nas Águas Interiores (Angeln in Binnengewässern)
- Licença de Pesca lùdica (Meeresangelei)

Allgemeingültiges:
Der Nachweis über eine Sportfischerprüfung ist nicht erforderlich.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.

Angeln in Binnengewässern

Die Lizenz für die Binnengewässer wird unterschieden in:
Licenças Gerais
- national
- regional (norte, centro, sul)
- concelhia (Landkreis, Gemeindebezirk)

Sie gelten wahlweise 12, 6, 3 Monate oder tageweise.
Licenças Especiais
- reservada (für Gewässer mit Sonderauflagen)
- concessão (lokale Regelungen)
- estrangheiros (für Touristen)

Erhältlich sind die Lizenzen für Binnengewässer bei der nächsten zuständigen Forstbehörde, Núcleo Florestal.
Diese Lizenzen gelten für alle nicht privaten Gewässer, also Flüsse und Seen, in dem ausgestellten Geltungsbereich.
Desweiteren müssen für Gewässer mit Sonderauflagen (Klassifizierung) zusätzliche Lizenzen erworben werden.
Einige wichtige Bestimmungen
- Angeln darf, wer das 14. Lebensjahr erreicht hat
- Maximal 2 Ruten sind erlaubt
- Setzkescher müssen min. 3 m Länge u. einen Durchmesser von 50 cm haben
- Das Nachtangeln ist offiziell verboten
- Das Wildcampen u. somit auch das Übernachten in einem Angelzelt ist offiziell verboten

Bestimmungen über Schonmaße, Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Fangverbote sind regional unterschiedlich und dem jeweiligen Erlaubnisschein zu entnehmen.

Die Erlaubnis zum Beangeln der staatl. Binnengewässer vom Boot aus ist lokal geregelt und bedarf darüber hinaus einer gesonderten Lizenz wenn es sich um Gewässer in Naturschutzgebieten oder um Salmonidengewässer handelt. Dies ist bei der zuständigen Núcleo Florestal (Liste) zu erfragen.
Für motorisierte Boote gelten grundsätzlich die Bestimmungen der zuständigen Behörde für Schifffahrt.

Meeresangeln

Die Lizenzen für die Sportangelei am Meer unterscheiden sich folgendermaßen:
Licenças
- national (für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
- regional (tageweise, für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)

desweiteren in:
- Angeln vom Ufer
- Angeln vom Boot
- submarines Fischen mit der Harpune


Lizenzen für Touristen sind erhältlich bei der nächstgelegenen Hafenverwaltung (Capitania), mit Niederlassung der Direcção Geral de Pescas e Aquiculturas.

Desweiteren besteht die Möglichkeit die Lizenz am Bankautomaten zu erwerben. Dies erfordert eine in Portugal gültige Bankkarte (Cartão multibanco).

Auch auf einigen kommerziellen Angelbooten sind Tageskarten erhältlich.
An folgenden Stellen ist das Angeln untersagt:
- Flußmündungen
- Zufluß- und Zufahrtskanäle sowie schmale Kanäle in Häfen
- mit Baken gekennzeichnete Kanäle
- in weniger als 100 m Entfernung von Docks, Kais und Werften, sowie Fischzuchten
- Fischerei- und Yachthäfen
- ausgewiesene Badestrände während der Badesaison

Achtung, überarbeitetes Fischereigesetz (Meeresangeln) ab 05.02.2009 !

Auszug aus den Neuerungen:

  • Das Angeln an Molen ist gestattet
  • Das Verwenden von Haken unter 9 mm Öffnung ist verboten
  • Betrifft die Costa Vicentina (S.Torpes bis Burgau): Mittwochs und an Feiertagen gilt Angelverbot.
    Statt wie bisher max. 10 kg dürfen nur noch 7,5 kg Fisch entnommen werden


-- Alle Angaben ohne Gewähr --

Quellenangaben:
Direcção Geral dos Recursos Florestais
Direcção Geral de Pescas
EFSA (Portugal)

Weitere Informationen hier: http://www.angeln-in-portugal.de/lizenzen.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder mal wurden die Gesetze zur Meeresangelei geändert.
Aufgrund der massiven Proteste der portugiesischen Anglerschaft wurden nun die zum 05.02.2009 erlassenen Einschränkungen entschärft.

  • Es darf nun doch wieder angefüttert werden
  • Die Tage an denen an der Costa Vicentina nich geangelt werden darf wurden nun auf Mittwochs und Feiertags beschränkt.

Zum Nachlesen (Artigo 4.º): http://dre.pt/pdfgratis/2009/05/08501.pdf

Wohl in diesem Zusammenhang wurde die Associação Nacional de Pescadores Lúdicos e Desportivos (ANPLED) ins Leben gerufen. Eine Interessenvertretung der Angler für vernünftige Fischereigesetze und zum Schutz der Ressourcen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Modalitäten zum Erwerb der Lizenzen für das Angeln in Binnengewässern haben sich kürzlich geändert.
Somit sind die Angaben über die Ausgabestellen sämtlicher hier geposteter Binnengewässer-Tipps ungültig.
Erhältlich sind die Lizenzen nun bei der jeweils nächsten Dienststelle der neuen zuständigen Behörde Autoridade Florestal Nacional (AFN).

Näheres und Aktuelles dazu auf meiner Homepage:
http://www.angeln-in-portugal.de/lizenzen.html
 
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