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HuhuEther1986 schrieb:Moin Tim, ich und meine Freundin sind ebenfalls im SFV-Bremen. Nächste Woche Samstag haben wir unsere Prüfung und dann dürfen wir auch endlich an die Gewässer (werden uns alle SFV-Gewässer und die Weserpacht besorgen).
Und für die Weser benötigt man nicht umbedingt eine Erlaubniskarte wenn ich das hier richtig gelesen habe (frag mich nun aber nicht nach den genauen Grenzen).
Hier mal der Auszug des bremischen Fischereigesetzes:
(1) Bewohner der freien Hansestadt Bremen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 abgelegt haben, sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser, der Kleinen Weser, in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit höchstens 2 Stockangeln zu fischen. Dies gilt nicht für Gebiete, die Naturschutzgebiete im Sinne des Brem. Naturschutzgesetzes sind.
Ich möchte nun nicht fest behaupten, dass ich den Absatz richtig ausgelegt habe, aber ich meine daraus zu verstehen, dass jemand ohne Angelschein sich den Stockangelschein besorgen muss, jemand der bereits den Bremer Angelschein besitzt muss sich keine weitere Erlaubnis für die bremische Weser besorgen.
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