G
Gelöschtes Mitglied 186
Gast
Hi, Angelfreunde!
Heute war ich angeln und habe dabei eine ca. 15 cm lange Schleie gefangen. Diese wollte ich zu Hause in meinem Gartenteich großziehen, bis sie nicht mehr von den großen Zandern gefressen werden kann, da wir nur sehr wenige Schleien haben und viel zu viele Zander (ein Wunder, dass sie so lange überlebt hat). Ein Vereinskamerad sah das und warf mir vor, gegen die Schonmaßregelung zu verstoßen, wenn ich diesen Fisch entnehme , also ließ ich ihn wieder schwimmen (hoffentlich überlebt er). Nur wie ist das dann, wenn ich eine Schleie (oder einen anderen Edelfisch) als Köderfisch nehmen möchte (würde ich nie tun, die sind mir dazu viel zu schade ), so würde ich doch auch gegen das Schonmaß verstoßen, oder nicht?
Gruß
Marcus
Heute war ich angeln und habe dabei eine ca. 15 cm lange Schleie gefangen. Diese wollte ich zu Hause in meinem Gartenteich großziehen, bis sie nicht mehr von den großen Zandern gefressen werden kann, da wir nur sehr wenige Schleien haben und viel zu viele Zander (ein Wunder, dass sie so lange überlebt hat). Ein Vereinskamerad sah das und warf mir vor, gegen die Schonmaßregelung zu verstoßen, wenn ich diesen Fisch entnehme , also ließ ich ihn wieder schwimmen (hoffentlich überlebt er). Nur wie ist das dann, wenn ich eine Schleie (oder einen anderen Edelfisch) als Köderfisch nehmen möchte (würde ich nie tun, die sind mir dazu viel zu schade ), so würde ich doch auch gegen das Schonmaß verstoßen, oder nicht?
Gruß
Marcus