Die Sportangel-Erlaubnis in Portugal
wird unterschieden in:
- Licença de Pesca desportiva nas Águas Interiores (Angeln in Binnengewässern)
- Licença de Pesca lùdica (Meeresangelei)
Allgemeingültiges:
Der Nachweis über eine Sportfischerprüfung ist nicht erforderlich.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Angeln in Binnengewässern
Die Lizenz für die Binnengewässer wird unterschieden in:
Licenças Gerais
- national
- regional (norte, centro, sul)
- concelhia (Landkreis, Gemeindebezirk)
Sie gelten wahlweise 12, 6, 3 Monate oder tageweise.
Licenças Especiais
- reservada (für Gewässer mit Sonderauflagen)
- concessão (lokale Regelungen)
- estrangheiros (für Touristen)
Erhältlich sind die Lizenzen für Binnengewässer bei der nächsten zuständigen Forstbehörde, Núcleo Florestal.
Diese Lizenzen gelten für alle nicht privaten Gewässer, also Flüsse und Seen, in dem ausgestellten Geltungsbereich.
Desweiteren müssen für Gewässer mit Sonderauflagen (Klassifizierung) zusätzliche Lizenzen erworben werden.
Einige wichtige Bestimmungen
- Angeln darf, wer das 14. Lebensjahr erreicht hat
- Maximal 2 Ruten sind erlaubt
- Setzkescher müssen min. 3 m Länge u. einen Durchmesser von 50 cm haben
- Das Nachtangeln ist offiziell verboten
- Das Wildcampen u. somit auch das Übernachten in einem Angelzelt ist offiziell verboten
Bestimmungen über Schonmaße, Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Fangverbote sind regional unterschiedlich und dem jeweiligen Erlaubnisschein zu entnehmen.
Die Erlaubnis zum Beangeln der staatl. Binnengewässer vom Boot aus ist lokal geregelt und bedarf darüber hinaus einer gesonderten Lizenz wenn es sich um Gewässer in Naturschutzgebieten oder um Salmonidengewässer handelt. Dies ist bei der zuständigen Núcleo Florestal (Liste) zu erfragen.
Für motorisierte Boote gelten grundsätzlich die Bestimmungen der zuständigen Behörde für Schifffahrt.
Meeresangeln
Die Lizenzen für die Sportangelei am Meer unterscheiden sich folgendermaßen:
Licenças
- national (für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
- regional (tageweise, für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
desweiteren in:
- Angeln vom Ufer
- Angeln vom Boot
- submarines Fischen mit der Harpune
Lizenzen für Touristen sind erhältlich bei der nächstgelegenen Hafenverwaltung (Capitania), mit Niederlassung der Direcção Geral de Pescas e Aquiculturas.
Desweiteren besteht die Möglichkeit die Lizenz am Bankautomaten zu erwerben. Dies erfordert eine in Portugal gültige Bankkarte (Cartão multibanco).
Auch auf einigen kommerziellen Angelbooten sind Tageskarten erhältlich.
An folgenden Stellen ist das Angeln untersagt:
- Flußmündungen
- Zufluß- und Zufahrtskanäle sowie schmale Kanäle in Häfen
- mit Baken gekennzeichnete Kanäle
- in weniger als 100 m Entfernung von Docks, Kais und Werften, sowie Fischzuchten
- Fischerei- und Yachthäfen
- ausgewiesene Badestrände während der Badesaison
Achtung, überarbeitetes Fischereigesetz (Meeresangeln) ab 05.02.2009 !
Auszug aus den Neuerungen:
-- Alle Angaben ohne Gewähr --
Quellenangaben:
Direcção Geral dos Recursos Florestais
Direcção Geral de Pescas
EFSA (Portugal)
Weitere Informationen hier: http://www.angeln-in-portugal.de/lizenzen.html
wird unterschieden in:
- Licença de Pesca desportiva nas Águas Interiores (Angeln in Binnengewässern)
- Licença de Pesca lùdica (Meeresangelei)
Allgemeingültiges:
Der Nachweis über eine Sportfischerprüfung ist nicht erforderlich.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Angeln in Binnengewässern
Die Lizenz für die Binnengewässer wird unterschieden in:
Licenças Gerais
- national
- regional (norte, centro, sul)
- concelhia (Landkreis, Gemeindebezirk)
Sie gelten wahlweise 12, 6, 3 Monate oder tageweise.
Licenças Especiais
- reservada (für Gewässer mit Sonderauflagen)
- concessão (lokale Regelungen)
- estrangheiros (für Touristen)
Erhältlich sind die Lizenzen für Binnengewässer bei der nächsten zuständigen Forstbehörde, Núcleo Florestal.
Diese Lizenzen gelten für alle nicht privaten Gewässer, also Flüsse und Seen, in dem ausgestellten Geltungsbereich.
Desweiteren müssen für Gewässer mit Sonderauflagen (Klassifizierung) zusätzliche Lizenzen erworben werden.
Einige wichtige Bestimmungen
- Angeln darf, wer das 14. Lebensjahr erreicht hat
- Maximal 2 Ruten sind erlaubt
- Setzkescher müssen min. 3 m Länge u. einen Durchmesser von 50 cm haben
- Das Nachtangeln ist offiziell verboten
- Das Wildcampen u. somit auch das Übernachten in einem Angelzelt ist offiziell verboten
Bestimmungen über Schonmaße, Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Fangverbote sind regional unterschiedlich und dem jeweiligen Erlaubnisschein zu entnehmen.
Die Erlaubnis zum Beangeln der staatl. Binnengewässer vom Boot aus ist lokal geregelt und bedarf darüber hinaus einer gesonderten Lizenz wenn es sich um Gewässer in Naturschutzgebieten oder um Salmonidengewässer handelt. Dies ist bei der zuständigen Núcleo Florestal (Liste) zu erfragen.
Für motorisierte Boote gelten grundsätzlich die Bestimmungen der zuständigen Behörde für Schifffahrt.
Meeresangeln
Die Lizenzen für die Sportangelei am Meer unterscheiden sich folgendermaßen:
Licenças
- national (für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
- regional (tageweise, für 1 Monat, 1 Jahr, 3 Jahre)
desweiteren in:
- Angeln vom Ufer
- Angeln vom Boot
- submarines Fischen mit der Harpune
Lizenzen für Touristen sind erhältlich bei der nächstgelegenen Hafenverwaltung (Capitania), mit Niederlassung der Direcção Geral de Pescas e Aquiculturas.
Desweiteren besteht die Möglichkeit die Lizenz am Bankautomaten zu erwerben. Dies erfordert eine in Portugal gültige Bankkarte (Cartão multibanco).
Auch auf einigen kommerziellen Angelbooten sind Tageskarten erhältlich.
An folgenden Stellen ist das Angeln untersagt:
- Flußmündungen
- Zufluß- und Zufahrtskanäle sowie schmale Kanäle in Häfen
- mit Baken gekennzeichnete Kanäle
- in weniger als 100 m Entfernung von Docks, Kais und Werften, sowie Fischzuchten
- Fischerei- und Yachthäfen
- ausgewiesene Badestrände während der Badesaison
Achtung, überarbeitetes Fischereigesetz (Meeresangeln) ab 05.02.2009 !
Auszug aus den Neuerungen:
- Das Angeln an Molen ist gestattet
- Das Verwenden von Haken unter 9 mm Öffnung ist verboten
- Betrifft die Costa Vicentina (S.Torpes bis Burgau): Mittwochs und an Feiertagen gilt Angelverbot.
Statt wie bisher max. 10 kg dürfen nur noch 7,5 kg Fisch entnommen werden
-- Alle Angaben ohne Gewähr --
Quellenangaben:
Direcção Geral dos Recursos Florestais
Direcção Geral de Pescas
EFSA (Portugal)
Weitere Informationen hier: http://www.angeln-in-portugal.de/lizenzen.html
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