Genau das ist das Problem. In BW im LK Essllingen will man mir diesen nicht umschreiben da ich zur Zeit der Prüfung in BW wohnhaft war und ihn im Saarland gemacht habe. Ich habe nur keine Lust auf Konsequenzen im Falle einer Kontrolle und möchte auf der sicheren Seite sein ob ich mit dem saarländischen hier angeln darf.
Ok, als du dich zur Prüfung angemeldet hast, wo war da dein Erstwohnsitz?
Wenn du nach BW umgezogen bist, während das ganze schon lief, können sie nix machen und müßten ihn normalerweise umschreiben.
War aber dein Erstwohnsitz schon in BW, während du dich dort zur Angelprüfung angemeldet hast, bist du selbst schuld, den Fischereischein macht man immer dort, wo der Erstwohnsitz ist, also dort wo du wohnhaft gemeldet bist!
Da du aber den gültigen Schein in der Tasche hast, kannst du bis dieser Abläuft ohne Probleme Karten kaufen und auch angeln gehen, wird er nach Ablauf in Bw nicht verlängert oder umgeschrieben, gibts ein Problem, evtl neue Prüfung in BW machen.
Am Besten wäre es, du setzt dich mal mit dem Baden-Württembergischen Fischereiverband (Rechtsabteilung?)in Verbindung, die sind mit den solchen Gesetzen usw etc um einiges besser vertraut, wie die Bürostubenhocker auf den Städten oder Gemeinden, die auch meistens keinen Bock haben um sich um irgendwas zu kümmern, oder es fehlt ihnen die gesetzliche Kenntnis.