Das versteh ich jetzt nicht.
Ist er nun gültig oder nicht?
Grüße
Roland
2. gibt es in einem BL einen lebenslangen Schein so ist dieser durch die in diesem BL gültigen Gesetze gültig.
Er ist in dem Bundesland gütig wo er ausgestellt wurde. Ziehst du um, ist er noch längstens so lange gültig wie es in deinem "neuen" BL den längsten Fischereischein gibt weil das "Wohnortprinzip" gilt. In den meisten BL sind es 5 Jahre, danach bist du (eigentlich) verplichtet diesen Umzuschreiben.
Um es überspitzt und ganz genau nach dem Gesetz auszudrücken: Du kommst 6 Jahre nachdem du in ein BL umgezogen bist in dem es
keinen Lebenslänglichen Fischereischein gibt in eine Kontrolle, die WaPo kontrolliert deinen Personalausweis und stellt fest das du schon länger als 5 Jahre in dem BL wohnst...
Dann hast du folgende Sachen am Bein: Angeln ohne gültigen Fischerreischein, das nicht ordnungsgemäße Abändern eines Amtlichen Dokuments und als Folge das nicht gültigen Fischereischeins, begehst du noch Fischwilderei.
Und du "entziehst" dem BL eine Einnahme aus der Fischereiabgabe... Und denen ist das vollkommen egal ob du in einem anderen BL schonmal gezahlt hast und das du es nicht wieder bekommst.
Das wäre "nur" der Super Gau, wenn sich einer richtig im Kleingedruckten auskennt... Ob es so kommt steht auf einem anderen Blatt.
Alles was behoerdlich abgesegnet ist, gilt!
Mein Schein wurde auch im neuen Bundesland verlaengert, man wollte Papier sparen und gut.
Vorne frauf steht drauf Hessen, gestempelt isser mit Thueringen.
Nein, eben nicht... Der ist nicht gültig, auch wenn eine Behörde den so verlängert hat!
Die haben einen Fehler gemacht und gegen geltendes Recht verstossen. Fischerreirecht ist Ländersache und ein BL darf nicht die amtlichen Papiere eines anderen BL verändern usw - das hat was mit dem Hoheitsrecht zu tun.
Ich bin ziemlich gut auf dem laufenden was solche "Verstöße" angeht... ich bin Fischerreiaufseher eines Landkreises, arbeite in einem Angellladen, gebe tagtäglich Erlaubnisscheine aus und habe des öfteren (auch wegen anderen Tätigkeiten u.a. bei
www.lachsprojekt.de) mit der oberen Fischereibhörde zu tun.
Klar ist es ein Landesrecht und viele BL haben kleinere Abweichungen in den Verordnungen und Gesetzen - im großen und ganzen Unterscheiden die sich aber rechtlich wenig.