Video Clip -  Mit Fischereiaufsehern unterwegs

Interessant wie es doch irgendwie jeder anders auslegt.
Das Lustige ist, ich wurde 2012 ganze 3 mal kontrolliert.
2 mal Polizei, einmal Vorstand himself :-D

Bin der liebste Angler am Wasser, aber befürchte bei so manchem Aufseher (nicht ihr, keine Vorwürfe), dass diese um jeden Preis ihre Rechte "durchprügeln" wollen und dann vermutlich doch durch Auslegung im Unrecht sind.

Mahlzeit ;)

Klar gibt es Fischereiaufseher die woi wilde Sau spielen und Ihre rechte unbedingt durchprügeln wollen das sie ihre stärke zeigen können. Ich sage nur soviel das ich nur das mache zudem wo ich auch berechtigt bin. Wenn einer ohne zu meckern die Karten zeigt dann kontrolliuere ich nicht mal seine eimer aber wenn einer gleich von anfang an einr keinen bock hat und sich stäubt beschimpft dann muss er was zu vergbergen haben und dann kontrolliere ich die Eimer, Auto und das was ich rechtlich alles darf. Sehe ich aber das einer schon seine Fische gefangen hat ud sie in den Wohnwagen reinhat dann hab ich die Arschkarte gezogen. Das darf dann nur die Polizei machen.
 
Richtig aber wenn einer am Anfang gleich agresiv rüpberkommt dann hat er meisten was zu verbergen. Den Angriff ist die beste Verdeidigung die Fa denken sich da schon was dabei wenn sie was machen.

Also Du bewegst Dich hier stark im spekulativen Bereich (wie auch in einigen Deiner vorhergehenden Beiträge), durch das Verhalten des Anglers ist nirgendwo ein Verdacht begründet. In meinen, nunmehr über 11 Jahren Tätigkeit als FA, habe ich auch schon manch unfreundlichen Sportfreund erlebt, aber es hätte mich nie dazu bewogen, jetzt das volle Programm durchzuziehen - warum auch? Wenn ich das machen würde und ihm nichts nachweisen könnte, was meinst Du was dann passiert? Du bist der Looser und kannst eigentlich nur sehen, entweder einen anderen Kontrollbereich zu bekommen oder Aufseher im Rosenzüchterverein zu werden, dann hast Du als FA für immer verloren - und zwar Dein Gesicht und Dein Ansehen.

Alter Däne bist du eig. FA?

Ja, seit über 11 Jahren und ich bin mit fast allen Anglern immer gut klargekommen. Auch mit denen, die eine Anzeige bekommen haben und wir uns vor Gericht wiedergesehen haben.

Ehrenamtlich mache ich die ganze Geschichte.

Aha, dachte ich mir doch.
Dann solltest Du Dich mal damit auseinandersetzen, was der Unterschied zwischen einem "staatlichen" und einem "ehrenamtlichen" FA bzgl. der Befugnisse ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Du bewegst Dich hier stark im spekulativen Bereich (wie auch in einigen Deiner vorhergehenden Beiträge), durch das Verhalten des Anglers ist nirgendwo ein Verdacht begründet. In meinen, nunmehr über 11 Jahren Tätigkeit als FA, habe ich auch schon manch unfreundlichen Sportfreund erlebt, aber es hätte mich nie dazu bewogen, jetzt das volle Programm durchzuziehen - warum auch? Wenn ich das machen würde und ihm nichts nachweisen könnte, was meinst Du was dann passiert? Du bist der Looser und kannst eigentlich nur sehen, entweder einen anderen Kontrollbereich zu bekommen oder Aufseher im Rosenzüchterverein zu werden, dann hast Du als FA für immer verloren - und zwar Dein Gesicht und Dein Ansehen.

vll beim Angler aber das ändert nichts daran das es rechtens ist was ich mache. Wenn die Polizei wenn kontrollieren will und schnell weiter will ist doch auch der verdacht nah das er was zu verbergen hat und so ist es auch wenn der FA die vermutung hat das der angler so schnell wie möglich will das der fa verschwindet.

Ok und du hast in deiner FA Prüfung/Kurs nicht gelernt das es rechtens ist ein Auto zu kontrollieren! Komisch
 
Okay.

Was sind denn Sachen im Auto, nach denen ein Fischereiaufseher so sucht, ausser nach gefangenem Fisch?

Kann ja theoretisch Reusen, Paternoster und Aalschnüre spazieren fahren wie ich lustig bin. Weisst was ich mein?

Es kommt halt immer auf die Situation und en Zusammenhang an, in welchem du sowas im Auto hast.

Wo ist ein Verdacht begründet ???
Aus dem durch den FA geschilderten Sachstand kann ich nichts derartiges erkennen.
Der Schuss kann nach hinten losgehen, wenn sich der Sportfreund beschwerdeführend an die UFB / OFB wendet. FA sind nicht unersetzbar.....

Mal ernsthaft, wenn sich ein Angler von Anfang an mit Händen und Füßen versucht gegen eine Kontrolle zu wehren, aggresiv wird und nicht kooperativ ist, dann glaubt doch keiner mehr, dass da nicht mehr dahinter steckt als dass er einfach keinen Bock drauf hat im Moment! Das ist dann schon verdächtiges Verhalten!

Und dann? Zwickst du auf Verdacht die Jahres/Tageskarte?
Weil die Polizei sperrt mich auch nicht gleich fürs tragen einer Mütze 5 Jahre in den Bau :spass

Generell wird niemand nur auf Verdacht für irgendwas verurteilt...bei sowas sehe ich das aber gefährdet.

Na klar, stecken die dich nicht gleich für 5 Jahre in den Bau, die werden es aber auch nicht bei einer einfachen Kontrolle deiner Personalien belassen, sondern das komplette Programm was ihnen bei einer Durchsuchung zur Verfügung steht abarbeiten!

Nein, es sei denn, der FA hat gesehen, dass der Sportfreund bereits gefangene Fische im Auto verstaut hat, bzw. er sieht eine "lebende" Tüte im Auto. Dann kann er den Angler auffordern das Fahrzeug zu öffnen. Weigert er sich dennoch, bleibt nur die Polizei.

In meinen Augen so auch nicht richtig. Die Polizei muss auch nicht gesehen haben, wie du was illegales machst, egal in welchem Bereich, da reicht eben auch schon der Anfangsverdacht! Als Beispiel: In einer Wohngegend wird nachts in mehrere Häuser eingebrochen und die fahren danach Streife auf der Suche nach dem Täter. Du läufst denen dann in der Nacht mit Rucksack über den Weg. Dann werden die dich kontrollieren und erstmal fragen ob sie in deinen Rucksack sehen dürfen. Beantwortest du dies mit einem Nein, ist hier schon der Anfangsverdacht gegeben, da sie davon ausgehen müssen, dass du da was drin hast, was sie nicht sehen sollen und ab da haben die das Recht im Rahmen einer Personenkontrolle den Rucksack zu durchsuchen, egal ob du dagegen bist!
 
Es macht keinen Sinn mit dir zu Disskutieren sry

089 2182-0 Ruf da an und verlang den Herrn Dr. Leuner und frag ihn ob ein Fa egal ob staatlich annerkannt oder ehrenamtlich das recht hat das auto zu kontrollieren, der wird der nix anderes sagen was ich gesagt habe. vll ist es aber auch in eueren Bundesland anders. Wenn du angerufen hast kannst du weiter disskutieren vorher nicht mehr
 
Alter Däne, sag bitte mal was konkret zum Auto durchsuchen. Ihr habt ja scheinbar nahezu das gleiche Gesetz diesbezüglich wie wir hier in Bayern.
Wann darfst du es durchsuchen? Und wo ist der Unterschied zwischen Auto und Wohnwagen bzw. Mobil? Alles ist meines Wissens nach Privatgrund, wozu es immer min. die Polizei für braucht.
Stell mir das ziemlich "Hose runter lassen" mäßig vor, wenn ein Fischereiaufseher in meinem Handschuhfach, unterm Sitz usw... (weil auch das gehört ja zum Auto) herum sucht.

Ich geh zwar nicht davon aus, dass mir das jemals passieren wird, aber wir haben ja hier direkt die richtigen Leute im Board, also warum nicht fragen ;)

// Ach Leute nicht eskalieren hier...haben doch bis jetzt wunderbar Sachlich diskutiert.
 
Also Du bewegst Dich hier stark im spekulativen Bereich (wie auch in einigen Deiner vorhergehenden Beiträge), durch das Verhalten des Anglers ist nirgendwo ein Verdacht begründet. In meinen, nunmehr über 11 Jahren Tätigkeit als FA, habe ich auch schon manch unfreundlichen Sportfreund erlebt, aber es hätte mich nie dazu bewogen, jetzt das volle Programm durchzuziehen - warum auch? Wenn ich das machen würde und ihm nichts nachweisen könnte, was meinst Du was dann passiert? Du bist der Looser und kannst eigentlich nur sehen, entweder einen anderen Kontrollbereich zu bekommen oder Aufseher im Rosenzüchterverein zu werden, dann hast Du als FA für immer verloren - und zwar Dein Gesicht und Dein Ansehen.

Was meinst du denn, wie oft Kontrollen von anderen Kontrollorganen durchgeführt werden, bei denen nichts gefunden wird.
Ich werde z.B. öfter von der Polizei angehalten mit dem Auto, weil ich halt Dreadlocks habe und nen alten rostigen Golf fahre. Gebe denen halt nie nen Grund oder den Anlass mich zu verdächtigen und falls sie doch mal wieder drauf kommen nen Drogenschnelltest zu machen, der dann immer negativ ausfällt, dann beschwer ich mich ja auch net gleich über die. Die machen halt ihren Job!
 
Wer hat das behauptet ??? Ich jedenfalls nicht !!!
Ich habe schon einige Autos und Boote kontrolliert, aber nicht, weil mir ein Sportfreund unfreundlich begegnet ist.

Ja aber dan sag doch nicht das ein FA nicht das Recht dazuhat ein Auto zu kontrollieren.

Alter Däne, sag bitte mal was konkret zum Auto durchsuchen. Ihr habt ja scheinbar nahezu das gleiche Gesetz diesbezüglich wie wir hier in Bayern.
Wann darfst du es durchsuchen? Und wo ist der Unterschied zwischen Auto und Wohnwagen bzw. Mobil? Alles ist meines Wissens nach Privatgrund, wozu es immer min. die Polizei für braucht.
Stell mir das ziemlich "Hose runter lassen" mäßig vor, wenn ein Fischereiaufseher in meinem Handschuhfach, unterm Sitz usw... (weil auch das gehört ja zum Auto) herum sucht.

Ich geh zwar nicht davon aus, dass mir das jemals passieren wird, aber wir haben ja hier direkt die richtigen Leute im Board, also warum nicht fragen ;)

// Ach Leute nicht eskalieren hier...haben doch bis jetzt wunderbar Sachlich diskutiert.

Ein Zelt / Wohnwagen zählt zur "Wohnung" ein Auto wiederrum nicht genau so wie ein Bivy ohne Boden:).

Also ich habe gerade nochmal mit dem Herrn Dr. ein Telefonat geführt der wo in Bayern dafür zuständig ist.

Auf verlangen des Fa muss der Kontrollierte mir das Auto durchsuchen lassen. Macht er es jedoch nicht darf ich nicht einfach hergehen und mit Gewalt durchsuchen dann muss ich aber die Polizei hinzurufen und der Kontrollierte muss dan die Anfahrt bezahlen da der ein Kontrollorgan ist und die berechtigung dazu hat das Auto zu Kontrollieren.

Das Ende vom Lied : Der Kontrollierte muss sich Trotzdem das Auto kontrollieren lassen und muss noch die Anfahrt bezahlen. Ob es das Wert ist nur weil man den Fa Parolle bieten will weil man neidisch ist das sich alles nach den Fa richtet weiß ich nicht!!! In diesem Sinne bin ich bei siesen Thema herrausen....

Noch dazu wenn ein Angler keinen Bock hat sich Kontrollieren zu lassen dann soll er sich ein Gewässer kaufen wo sein Eigentum ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alter Däne, sag bitte mal was konkret zum Auto durchsuchen. Ihr habt ja scheinbar nahezu das gleiche Gesetz diesbezüglich wie wir hier in Bayern.
Wann darfst du es durchsuchen? Und wo ist der Unterschied zwischen Auto und Wohnwagen bzw. Mobil? Alles ist meines Wissens nach Privatgrund, wozu es immer min. die Polizei für braucht.
Stell mir das ziemlich "Hose runter lassen" mäßig vor, wenn ein Fischereiaufseher in meinem Handschuhfach, unterm Sitz usw... (weil auch das gehört ja zum Auto) herum sucht.

Ich geh zwar nicht davon aus, dass mir das jemals passieren wird, aber wir haben ja hier direkt die richtigen Leute im Board, also warum nicht fragen ;)

// Ach Leute nicht eskalieren hier...haben doch bis jetzt wunderbar Sachlich diskutiert.

Bei einem Haus, Wohnun und Wohnwagen stimmt da schon, daher sind dies ja auch im Fischereigesetz ausgenommen! Aber wie soll den bitte ein Auto Privatgrund sein? Einen Transporter, z.B. VW T5, in den man fest Einbauten einbaut, die ihn zu einem Wohnmobil machen, muss man beim TÜV dann nämlich auch umschreiben lassen, da er dann kein PKW mehr ist.
 
Alter Däne, sag bitte mal was konkret zum Auto durchsuchen. Ihr habt ja scheinbar nahezu das gleiche Gesetz diesbezüglich wie wir hier in Bayern.
Wann darfst du es durchsuchen? Und wo ist der Unterschied zwischen Auto und Wohnwagen bzw. Mobil? Alles ist meines Wissens nach Privatgrund, wozu es immer min. die Polizei für braucht.
Stell mir das ziemlich "Hose runter lassen" mäßig vor, wenn ein Fischereiaufseher in meinem Handschuhfach, unterm Sitz usw... (weil auch das gehört ja zum Auto) herum sucht.

Ich geh zwar nicht davon aus, dass mir das jemals passieren wird, aber wir haben ja hier direkt die richtigen Leute im Board, also warum nicht fragen ;)

// Ach Leute nicht eskalieren hier...haben doch bis jetzt wunderbar Sachlich diskutiert.

Autos kontrollieren geht bei uns nur, wenn wir einen begründeten Verdacht haben, dass sich dort z.B. Fische befinden, die z.Z. geschont sind, untermaßig dem Gewässer entnommen wurden, oberhab der zulässigen Fangmenge sind usw. Das nur-Vorhandensein des Autos berechtigt mich noch nicht, dieses zu kontrollieren (im Unterschied zur Polizei, Zoll).
Und dann kann ich fragen, ob der Sportfreund mir zum Zwecke einer Kontrolle sein Auto zeigen würde - weigert er sich, kann ich nochmals darum bitten und ihm auch meinen Verdacht bebründen, aber dann ist Ende im Gelände. Weigert er sich strikt, bleibt nur noch der Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Amtshilfe.
Öffnet der Sportfreund sein Auto zur Kontrolle, habe ich mich an den Sachen nicht zu vergreifen, sonern habe zu sagen, was ich sehen möchte. Dies hat mir der Sprortfreund zu zeigen. Ich kann einen Blick in den Kofferraum werfen, genau wie in den Fahrerraum. Sind Eimer oder Tüten im Fahrzeug kann ich darum bitten, einen Blick hineinwerfen zu dürfen.
Finden sich Sachen im Auto, die eine strafbare Handlung darstellen, kann ich eine Anzeige schreiben, findet sich nichts, kann ich mich nur bedanken und mich verabschieden.
Wohnwagen bzw. -mobile sind tabu, wie auch Häuser und Wohnungen.
Grundstücke darf ich wasserseitig betreten, muss aber am äußersten Rand stehen bleiben.
So kenne ich es aus Berlin und so würde auch die Polizei / Wasserschutzpolizei jederzeit mitgehen und uns unterstützen - Ramboverhalten dagegen nicht.
 
Denke mal das ist echt ein schwieriges Thema.
Ähnlich wie zb. die Blutentnahme auf der Wache oder Krankenhaus bei einer Trunkenheitsfahrt.

Die Polizei sagt, sie darf das auch gegen den Willen des Verkehrssünders.
Es braucht aber, wenn mans genau nimmt, die Anordnung eines Staatsanwaltes. Ansonsten ist das theoretisch "Vergewaltigung".
Zum einen wird in der Praxis oft gelogen "ja Sie müssen das..." und zum anderen wird das evtl. eingeleitete Verfahren mit "Gefahr der Verzögerung" eingestellt.
Was man bei einem abbauendem Blutalkoholspiegel verstehen kann, nicht aber bei einer Angelgeschichte.

Muss los, vielleicht bis später ;)

Und bei nicht bestätigtem Verdacht, zahlt der FA für seine falsche Einschätzung die Anfahrt? :-D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja aber dan sag doch nicht das ein FA nicht das Recht dazuhat ein Auto zu kontrollieren.

Du solltest vielleicht meine Beiträge noch einmal in Ruhe lesen. Derartiges habe ich nicht gesagt, sondern nur, dass es nicht ausreichend ist ein Auto zu kontrollieren, nur weil mir der Sportfreund nicht vor Freude über die Kontrolle um den Hals gefallen ist. Merkst Du worauf ich anspiele?

Es macht keinen Sinn mit dir zu Disskutieren sry

Scheint mir auch so !
Man sollte schon wissen, was legal ist und was nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Autos kontrollieren geht bei uns nur, wenn wir einen begründeten Verdacht haben, dass sich dort z.B. Fische befinden, die z.Z. geschont sind, untermaßig dem Gewässer entnommen wurden, oberhab der zulässigen Fangmenge sind usw. Das nur-Vorhandensein des Autos berechtigt mich noch nicht, dieses zu kontrollieren (im Unterschied zur Polizei, Zoll).
Und dann kann ich fragen, ob der Sportfreund mir zum Zwecke einer Kontrolle sein Auto zeigen würde - weigert er sich, kann ich nochmals darum bitten und ihm auch meinen Verdacht bebründen, aber dann ist Ende im Gelände. Weigert er sich strikt, bleibt nur noch der Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Amtshilfe.
Öffnet der Sportfreund sein Auto zur Kontrolle, habe ich mich an den Sachen nicht zu vergreifen, sonern habe zu sagen, was ich sehen möchte. Dies hat mir der Sprortfreund zu zeigen. Ich kann einen Blick in den Kofferraum werfen, genau wie in den Fahrerraum. Sind Eimer oder Tüten im Fahrzeug kann ich darum bitten, einen Blick hineinwerfen zu dürfen.
Finden sich Sachen im Auto, die eine strafbare Handlung darstellen, kann ich eine Anzeige schreiben, findet sich nichts, kann ich mich nur bedanken und mich verabschieden.
Wohnwagen bzw. -mobile sind tabu, wie auch Häuser und Wohnungen.
Grundstücke darf ich wasserseitig betreten, muss aber am äußersten Rand stehen bleiben.


Ebenso verhält es sich in Niedersachsen.

Ansonsten wünsche ich mir das bei der Auswahl von Fa mehr Wert auf kognitive Fähigkeiten sowie auf eine nicht mehr als durchschnittliche Mitteilsamkeit gelegt werden würde. Ebenso wäre es nicht schlecht einen Mindeststandard in Sachen Rechtschreibung einzuführen.
Jaaaa, ich weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und bei nicht bestätigtem Verdacht, zahlt der FA für seine falsche Einschätzung die Anfahrt? :-D


Nein zahlt er nicht weil du du dazu verpflichtet bist mir dein Auto zu zeigen dein Handschuhfach aufzumachen mir einen Blick unter den sitz machen zu lassen ect.pp

Wär ja das gleiche wenn mich die Polizei Kontrolliert mich auffordet einmal zu blasen und ich nein sage und die sagen ok dann muss beim dr. das blut abgenommen werden das musst du aber zahlen dann muss ich das auch zahlen egal ob ich getrunken habe oder nicht:).
 
Dass man als Aufseher dann auch auf den Gedanken kommt, der Betreffende könnte das Fanglimit schon überschritten haben und bereits gefangene Fische im Auto lagern ist aus meiner Sicht dann schon irgendwie verständlich.
Nur mal so theoretisch. Wie will denn der FA erkennen können ob die theoretisch im Auto gelagerten Fische nicht aus einem ganz anderen Gewässer stammen?
 
Du solltest vielleicht meine Beiträge noch einmal in Ruhe lesen. Derartiges habe ich nicht gesagt, sondern nur, dass es nicht ausreichend ist ein Auto zu kontrollieren, nur weil mir der Sportfreund nicht vor Freude über die Kontrolle um den Hals gefallen ist. Merkst Du worauf ich anspiele?


Ja merk ich

ich habe ja nicht gesagt das ich sein auto kontrolliere nur weil er mir net um hals fällt sondern wenn ich das gefühl hjabe das er mich weiter haben will weil er was zum verbergen hat/ hätte. Ist schon klar das ich net sein handschuhfach aufmachen darf aber er muss es mir öffnen und wenn es voll ist auch auf verlangen ausräumen da darunter was sein könnte. weißt was ich meine?

Nur mal so theoretisch. Wie will denn der FA erkennen können ob die theoretisch im Auto gelagerten Fische nicht aus einem ganz anderen Gewässer stammen?


Es ist sehr unwahrscheinlich das die aus einen anderen Gewässer stammen da liegt auch wieder veradcht nahe das es aus diesem wasser sind.

Nur mal so theoretisch. Wie will denn der FA erkennen können ob die theoretisch im Auto gelagerten Fische nicht aus einem ganz anderen Gewässer stammen?


Das kommt immer auf die Situation drauf an Angelt er an diesem Gewässer erst Nachmittag kann man ein Auge zudrücken und ihn bitten die Fische das nächste mal daheim abliefern bevor er ein nächstes wasser ansteuert.

Fischt er allerdings schon in der Früh/Vormittag und hat schon mehrere und sagt es sein aus andere Gewässer ist das ein wenig unglaubwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Autos kontrollieren geht bei uns nur, wenn wir einen begründeten Verdacht haben, dass sich dort z.B. Fische befinden, die z.Z. geschont sind, untermaßig dem Gewässer entnommen wurden, oberhab der zulässigen Fangmenge sind usw. Das nur-Vorhandensein des Autos berechtigt mich noch nicht, dieses zu kontrollieren (im Unterschied zur Polizei, Zoll).
Und dann kann ich fragen, ob der Sportfreund mir zum Zwecke einer Kontrolle sein Auto zeigen würde - weigert er sich, kann ich nochmals darum bitten und ihm auch meinen Verdacht bebründen, aber dann ist Ende im Gelände. Weigert er sich strikt, bleibt nur noch der Anruf bei der Polizei mit der Bitte um Amtshilfe.
Öffnet der Sportfreund sein Auto zur Kontrolle, habe ich mich an den Sachen nicht zu vergreifen, sonern habe zu sagen, was ich sehen möchte. Dies hat mir der Sprortfreund zu zeigen. Ich kann einen Blick in den Kofferraum werfen, genau wie in den Fahrerraum. Sind Eimer oder Tüten im Fahrzeug kann ich darum bitten, einen Blick hineinwerfen zu dürfen.
Finden sich Sachen im Auto, die eine strafbare Handlung darstellen, kann ich eine Anzeige schreiben, findet sich nichts, kann ich mich nur bedanken und mich verabschieden.
Wohnwagen bzw. -mobile sind tabu, wie auch Häuser und Wohnungen.
Grundstücke darf ich wasserseitig betreten, muss aber am äußersten Rand stehen bleiben.
So kenne ich es aus Berlin und so würde auch die Polizei / Wasserschutzpolizei jederzeit mitgehen und uns unterstützen - Ramboverhalten dagegen nicht.

Und wie soll der FA feststellen, ob sich derartige Fische im Auto befinden, wenn er vorher nicht reinschauen darf? Bei einm Kofferraum, der nicht einsehbar ist, z.B. durch getönte Scheiben oder weil der Kofferraum nicht mit der Fahrgastzelle vebunden ist, sieht der FH ja nicht ob da Tüten oder Eimer drin sind!

Denke mal das ist echt ein schwieriges Thema.
Ähnlich wie zb. die Blutentnahme auf der Wache oder Krankenhaus bei einer Trunkenheitsfahrt.

Die Polizei sagt, sie darf das auch gegen den Willen des Verkehrssünders.
Es braucht aber, wenn mans genau nimmt, die Anordnung eines Staatsanwaltes. Ansonsten ist das theoretisch "Vergewaltigung".
Zum einen wird in der Praxis oft gelogen "ja Sie müssen das..." und zum anderen wird das evtl. eingeleitete Verfahren mit "Gefahr der Verzögerung" eingestellt.
Was man bei einem abbauendem Blutalkoholspiegel verstehen kann, nicht aber bei einer Angelgeschichte.

Muss los, vielleicht bis später ;)

Nach Anordnung eines Staatsanwalts oder Richters, wobei jeden Tag 24 Stunden lang einer Bereitschaftdienst hat, ist dies auch gegen den willen des Verkehrssünders legal. Hier reicht auch schon die telefonische Einholung der Genehmigung durch die Polizei. Falls die nicht geschieht, ist es nicht nur theoretisch sondern praktisch illegal! ist dann zwar keine Vergewaltigung aber Nötigung und körperverletzung! Alle schon mitgemacht das Tamtam in jugendlicher Dummheit, nur weil ich aus Prinzip nen Schnelltest verweigert hab. Das das ganze viel schneller hätte rum sein können, weil eh nichts dabei rauskam ist mir Heute auch klar. Mir wurde dann übrigens für 24 Stunden die Weiterfahrt untersagt, da die Weigerung zum Schnelltest auch schon als Anfangsverdacht gegolten hat, dass ich Drogen genommen hätte.

Nur mal so theoretisch. Wie will denn der FA erkennen können ob die theoretisch im Auto gelagerten Fische nicht aus einem ganz anderen Gewässer stammen?

Solange du das nachweisen kannst in Form einer anderen Tages, Wochen, oder Monatskarte, wo die dann auf dem Erlaubnisschein oder im Fangbuch eingetragen sind ist das ja kein Problem!
 
Zurück
Oben