Angeln ohne Schein

@Mattes
hast du eine Ahnung auf welche Intention die 25000 Scheine ausgegeben wurden? Welche Lobby oder welcher Gedanke hat dies ausgelößt?
Na Sicher.:)
Siehste hier.
http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.339584.de
Und das ist die Mitteilung vom LAVB.

Erleichterungen für Angler und Erwerbsfischer im Land Brandenburg

Am 1. August 2006 sind mit dem Bürokratieabbaugesetz neue Regelungen in Kraft getreten, die das Angeln erleichtern, den Wassertourismus fördern und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Bisher konnten lediglich Kinder und Jugendliche ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies nun auch Erwachsenen ermöglicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fischereigesetzes wurden weitere Rechtsvorschriften überarbeitet.

Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?

1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche.

Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z.. B. Schonzeiten, Mindestmaße - mitgenommen werden.

Nichts weiter wie ne willkommende Einnahmequelle,ohne sich Gedanken über eventuelle Probleme zu machen.
Schon gar nicht über nötige Grunderfahrung.
Es wird aber ne farbenfrohe Broschüre mit veteilt.In der Aufmachung nicht schlecht,aber in keinster Weise,ne praxisnahe Hilfe.
So schöne Weihnacht.
Man liest sich.
 
Hi Torsten,

es entbehrt jedlicher Plausibilität den Abbau von Bürokratie an der Friedfischangelei fest zu machen. Geradezu Humbug was die Landesregierung da erlassen hat.

Kann mir mal einer sagen warum überhaupt eine Unterscheidung in der Freigabe zwischen Fried- und Raubfisch gemacht wird. Wo ist da der entscheidende Unterschied für die Behörden?

Gruß
 
2007 wurden 25000 " Friedfischscheine " im Land Brandenburg erteilt .

Die Auswirkungen haben Wir hier .

moin,

jetzt hast du mich neugierig gemacht. Schildere mir doch mal die Auswirkungen.
Ich lebe, wie du weißt, in einer anderen Ecke der Republik und mir fehlt einfach der Überblick. Wie sehen sie nun aus, die Auswirkungen? Mal ins Blaue fabuliert, könnte ich mir so Extreme vorstellen wie a: niemand wendet sich mehr den Vereinen und den Lehrgängen zu, weil, nun darf ja offiziell drauflos gefischt werden. Die Jugendarbeit in den Vereinen kommt zum erliegen, weil die Kiddys direkt ans Wasser rennen und dort ihre Posen baden. Oder b: durch den erleichterten Zugang zur Angelei wurde schlafendes Interesse geweckt. Mit der Zeit kapiert auch die größte Dumpfbacke, dass sich Erfolge und damit auch der Spaß und die Ernsthaftigkeit an der Sache, nur steigern lassen, wenn man sich intensiv beraten, schulen und unterstützen lässt. Das klappt am besten im Verein und daher ist von einer Stagnation weder im Jugend- noch im Erwachsenenbereich etwas zu spüren. Das sind natürlich Extrempositionen. Wo pendelt sich denn die Wirklichkeit diesbezüglich ein?

Was kannst du, oder jeder Andere, der sich mit offenen Augen die Entwicklung angeschaut hat, über Veränderungen berichten?

Ist der Friedfischschein in Brandenburg eine Lösung ?

Es ist ein Versuch, aus der verfahrenen Situation herauszukommen. Kein Mensch kann vorher wissen, wie sich das Ergebnis darstellt. Wenn man ergebnisoffen an die Sache herangeht, dann muß man sich auch die Fragen stellen, die ich oben gestellt habe. Eine Antwort ist sicher nicht nach einer Saison zu erwarten, aber man kann den Verlauf ja kritisch verfolgen. Ich bin mir absolut nicht sicher, ob das ein guter Weg ist. Ich glaube das. Bitte nicht falsch verstehen, aber das hat vielleicht auch was mit dem Menschenbild zu tun, das man von den 25 000 Einzelschicksalen hat. Es ist ein riesen Unterschied, ob ich dem Friedfischscheininhabern unterstelle, sie hätten kein ausgeprägtes Verhältnis zur Kreatur und mangelnde Achtung vor dem Geschäft, dem sie da nachgehen. Oder alternativ, das sind auch keine anderen Schicksale als ich selber das war - am Anfang meiner Karriere.

Es geht ja nicht nur um die Antragsteller, die mal eben eine Angel in die Hand nehmen wollen, wenn sie schon ihren Wohnwagen direkt am See geparkt haben. Darunter sind auch viele, die in ihrer Jugend aktiv waren (als es tatsächlich auch noch keine Scheinpflicht gab) und nun ganz unverbindlich wieder einsteigen. Ich könnte wetten, jeder hat in seinem Umfeld mindestens einen solchen Kandidaten. damit ist auch die Frage "Und für was,soll diese Art von Erleichterung, für Einsteiger gut sein ?" zumindest etwas beantwortet.

Was den Respekt vor dem Leben (in diesem Fall das des Fischs) und die "Waidgerechtigkeit" angeht, bin ich mir noch völlig unklar darüber, ob das was mit dem Thema "Angelschein" zu tun hat.

Gruß Thorsten
 
Hi Thunfisch (zuviele T(h)orstens beteiligt),

Es geht ja nicht nur um die Antragsteller, die mal eben eine Angel in die Hand nehmen wollen, wenn sie schon ihren Wohnwagen direkt am See geparkt haben. Darunter sind auch viele, die in ihrer Jugend aktiv waren (als es tatsächlich auch noch keine Scheinpflicht gab) und nun ganz unverbindlich wieder einsteigen. Ich könnte wetten, jeder hat in seinem Umfeld mindestens einen solchen Kandidaten. damit ist auch die Frage "Und für was,soll diese Art von Erleichterung, für Einsteiger gut sein ?" zumindest etwas beantwortet.

Wie sähe das wohl in Prozentzahlen aus? Nehmen wir mal an, wenn jeder einen kennt, so auch ich, jenen Polen, wieviele sind dies? Wieviele vormals Nichtangler würden animiert nun loszulegen? 70/30 80/20 90/10? Meines Erachtens nicht genug um eine Freigabe derart unbedarft statt zu geben, zu dem sie garantiert von einen Nichtangler/Nichtwissenden rührt, bzw hier nicht bei wissenden Stellen rückgefragt wurde. Unterstelle ich mal.

Was den Respekt vor dem Leben (in diesem Fall das des Fischs) und die "Waidgerechtigkeit" angeht, bin ich mir noch völlig unklar darüber, ob das was mit dem Thema "Angelschein" zu tun hat.

Nichts, du hast wohl recht. Somit untermauert es den Ruf nach mehr Praxis in den Prüfungen.

lieben Gruß und gute Nacht
 
@Mattes
Kann mir mal einer sagen warum überhaupt eine Unterscheidung in der Freigabe zwischen Fried- und Raubfisch gemacht wird. Wo ist da der entscheidende Unterschied für die Behörden?
Gute Frage.:confused:

Ach Thorsten Du Schelm.:)
Eine Antwort gerne,mehr nicht.:)
Ich lebe, wie du weißt, in einer anderen Ecke der Republik und mir fehlt einfach der Überblick.
Genau das ist ja das Problem.Das beste wäre ,bei Euch würde es diese Regelung auch geben,dann bräuchte ich wenig zu erklären.:) Besonders in den " Wasserreichen " Gebieten ",wäre das eine " Freude " die Reaktionen zu sehen.
niemand wendet sich mehr den Vereinen und den Lehrgängen zu, weil, nun darf ja offiziell drauflos gefischt werden.
Das stimmt zum Teil.
Überlege einfach mal,Wer die Gewässer in Schuss hält ?
Der Verein oder " Friedfischangler " ?
Wer muss die verangelten Fische,den Müll,das nichteinhalten von gesetzlichen Bestimmungen,Gewässerordnungen ausbaden ?
Der Verein.
Warum ist das so.Ganz einfach.Weil nicht mehr der Hauch,einer Notwendigkeit besteht,sich überhaupt mit der Materie Angeln und was dazu gehört auseinnander zu setzen.
Bei ner Kontrolle,wird das verwunderte Gesicht aufgesetzt,wenn überhaupt ne Kontrolle kommt.
Da fehlt es leider an Leuten,die Ihre Freizeit opfern.
Die Jugendarbeit in den Vereinen kommt zum erliegen, weil die Kiddys direkt ans Wasser rennen und dort ihre Posen baden
Gott sei Dank,nicht vollkommen.:)
Aber ist es nicht ein Problem,wenn Kindern nicht schon beizeiten,was beigebracht wird ?
Was lernen Sie dann.Höchstens Fehler die Sie machen,Ihr Anglerleben mitzuschleppen,zeigte Ihnen ja kaum einer was falsch ist.
Und eins für Dich.Bilde Dir nicht ein,das jene Angler immer einen zur Seite haben,der hilfreich wäre.
Schöner Traum von Dir,entspricht leider nicht der Realität.
durch den erleichterten Zugang zur Angelei wurde schlafendes Interesse geweckt. Mit der Zeit kapiert auch die größte Dumpfbacke, dass sich Erfolge und damit auch der Spaß und die Ernsthaftigkeit an der Sache, nur steigern lassen, wenn man sich intensiv beraten, schulen und unterstützen lässt.
Mit Sicherheit die wenigsten.Schön gedacht,an der Realität vorbei.
Nach 2 Jahren,müsste ja davon etwas zu spüren sein.Ist es aber nicht.
Was kannst du, oder jeder Andere, der sich mit offenen Augen die Entwicklung angeschaut hat, über Veränderungen berichten?
Kann ich Dir sagen.Es ist die bequemste Art,ohne Verantwortung zu entwickeln,für das was uns " noch " zur Verfügung steht,dem Angeln nachzugehen.
Andere sorgen doch dafür,das was im Wasser schwimmt.Und für 12.50€ ohne weitere Verpflichtungen,ist es doch Prima.
Und das ist es was Wir oftmals zu oft erleben,mit steigender Tendenz,weil ebend viele das beobachten und den leichtesten Weg gehen.
Es ist ein Versuch, aus der verfahrenen Situation herauszukommen.
Na das wundert mich.Aus welcher Verfahrenden Sittuation ?
Ich weiß Du meinst die Scheinpflicht.:(Wenn das für Dich der Einstieg zur Lösung ist,Gute Nacht.
Kein Mensch kann vorher wissen, wie sich das Ergebnis darstellt.
Ach ,ne !!!
Im Vorfeld wurden genau diese Umstände,die heute herrschen benannt.Wurde ja negiert.Klar bringt Geld.Nichts weiter.
Ich glaube das. Bitte nicht falsch verstehen,
Versteh ich doch nicht falsch.:)
Ich " Glaube " das was ich erleben muss.Deshalb bin ich dagegen.
Es ist ein riesen Unterschied, ob ich dem Friedfischscheininhabern unterstelle, sie hätten kein ausgeprägtes Verhältnis zur Kreatur und mangelnde Achtung vor dem Geschäft, dem sie da nachgehen.
Erstens ist das Angeln kein Geschäft !
Ich unterstelle niemanden,das Er kein ausgeprägtes Verhältnis zur Kreatur hat,ich bemängel aber das Desinteresse sich mit dieser Frage zu beschäftigen.
Und das sehe ich beim Umgang am Wasser.
Es geht ja nicht nur um die Antragsteller, die mal eben eine Angel in die Hand nehmen wollen, wenn sie schon ihren Wohnwagen direkt am See geparkt haben.
Aber doch.Was meinst Du wie weit sich jene Leute mit Dingen die im Zusammenhang mit dem vernünftigen Angeln auseinandersetzen ?
Genau so lange ,wie die Fischereiaufsicht vor Ort ist,oder der Wohnwagen dort steht.Dann ist alles vergessen.Beim nächsten Urlaub gehts dann wieder los.
Ich hab nichts gegen unverbindlich einsteigen.
Erwarte aber das gerade dann,das man sich in einem Umfeld testet,das ermöglicht hilfreich und erfahren zur Seite zu stehen.
Was schreckt denn jene Angler ab bei uns in den Verein zu gehen ?
Können Sie doch.Und jederzeit wieder aussteigen.Haben noch Vorteile.Keine einzelnen Angelkarten,die viel teurer kommen.
Ich sag`s Dir.Da wird Ihnen auf die Hände geschaut,etwas gefordert(sich schlau machen) und das ist doch lästiger als mal ebend die Leine ins Wasser zu halten.
Es gibt auch Leute,die es als ernsthaften Einstieg betrachten und auch nutzen.
Leider ist die Quote,sehr gering.
Ob sich dann das viele negative,als positiv bezeichnen lässt,bezweifle ich.
So nun aber Schluss.
Du hast mich gelockt,aber nicht überzeugend.Du weist was ich meine;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N´abend beisammen,

ich habe es mir erlaubt mal in anderen Boards zu spinksen. Ein Admin hat dort folgendes heraus gefunden:

Ich zitiere hier nicht wörtlich um beim googlen nicht für Verwirrung zu sorgen.

Er hatte beim Ministerium Baden-Wüttemberg auf Nachfrage die Antwort bekommen, dass man für FoPus keinen Schein braucht, weil dies als eine andere Art des Fischverkaufes angesehen wird.

Es muss jedoch immer eine Person zu gegen sein, welche die nötigen Kenntisse hat, den Fang sachgerecht zu töten. Der gesamte Angelvorgang darf nicht alleine durchgeführt werden und ein Scheininhaber muss immer greifbar sein. Diese Regelung gilt auch für Jugendliche.

Schmunzelnd fügte er noch am Ende eine Bemerkung zum Brandenburger Modell hinzu: Ob den demnächst die FoPus dort mit dem Friedfischschein beangelt werden können.

Ein erster Ansatz!
 
Hi Madada,
wo du es jetzt schreibst, bei der Beschreibung, dass Angeln am Fopu als "Fischverkauf" gewertet wird, ist mir eingefallen, dass ich das auch schonmal so gehört habe, den Rest davon allerdings so noch nicht.

Aber ist schon faszinierend, wie manche Sachen ausgelegt/hingebogen werden.:respekt
 
Wobei sich die "Greifbarkeit" des Scheininhabers sicherlich auch auf den FoPu-Inhaber hinbiegen läßt, wenn man nur will. Kommt somit der Freigabe gleich.
 
Ich empfehle: Mach Deinen Schein, dann hast Du keine Probleme und dann musst Du dir auch nicht diesen freeeed hier durchlesen!!

Klasse Antwort :hahaha: die hat mit Sicherheit mehr geholfen als alle anderen :respekt. In einem Forum nen Fred durchlesen wäre auch unsinnig :lachtot: besser so eine Hilfe anbieten wie deine das scheint dann wohl sinniger :spass

Auf die ausstehenden Antworten unserer Herren Präsidenten bin ich auch mal gespannt.

Gruß

Gerald
 
Also ich habe es versucht beim Fischereiverband Baden Württemberg per Mail und Telefon leider Fehlanzeige.

Ebenso Fehlanzeige beim Regierungspräsidium in Stuttgart, per Telefon
( mehrmals ) jemanden mit der nötigen Sachkenntniss zu finden.

Ich bleibe aber am Ball, allerdings machen die Weihnachtstage die Angelegenheit nicht einfacher.
Aber ich melde Vollzug sobald ich Näheres in Erfahrung bringe.

Bis dahin
schöne Feiertage und ein friedliches Fest

Gruss
moby
 
Es ist soweit!

Herr Schwindt von der Bezirksregierung Düsseldorf hat geantwortet:

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Sehr geehrter Herr madada,

vorangestellt möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom 17.12.2008 entschuldigen und Ihnen alles gute für das Jahr 2009 wünschen.

Gem. § 31 Abs. 2 lit. b. benötigt nur der Eigentümer eines Privatgewässers keinen Fischereischein um dem Fischfang nachzugehen. Für sonstige Personen gilt grundsätzlich die Fischereischeinpflicht aus § 31 LFischG.
Auch wenn der Eigentümer keinen Fischereischein benötigt, bedeutet dieses jedoch nicht, dass er nicht die Regelungen des unmittelbar geltenden Tierschutzgesetzes zu beachten hat.
Gemäß § 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz benötigt man jedoch zum nicht-gewerbsmäßigen Töten eines Wirbeltieres jedoch keine Ausbildung, sondern muss nur über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (d.h. ein Nachweis ist nicht zwingend erforderlich).
Auszugehen von diesen Kenntnissen und Fähigkeiten ist immer dann wenn eine waidgerechte Tötung des Fisches erfolgt. Sofern dieses nicht der Fall ist, liegt zum Einen ein vorrangig ein sanktionsfähiger Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz vor (Tötung nur unter Vermeidung von Schmerzen = waidgerecht), nachrangig dann aber auch gegen § 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz, da augenscheinlich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Alexander Schwindt


bei der
Bezirksregierung Düsseldorf
- Dezernat 51 -
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf


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Fazit für mich: Es darf keineswegs am FoPu oder änlichem ohne Fischereischein geangelt werden, lediglich vom Besitzer. Punkt.


Schönen Morgen an euch alle
 
Dieses Statement würde meine ursprüngliche Auslegung doch unterstützen.

Allerdings Regierungspräsidium Düsseldorf.

Ich versuche immer noch was über Baden Württemberg in Erfahrung zu bekommen.

Aber weder der Verband für Berufsfischer und Teichwirte noch der Landesfischereiverband ist telefonisch erreichbar.

Beim Regierungspräsidium Stuttgart wurde ich gerade weiterverbunden und nun dürft Ihr raten :confused:

richtig geraten :klatsch

der gewünschte Gesprächspartner nahm den Hörer nicht ab. :crying

Aber ich bleibe am Ball, sobald ich was weis wisst Ihr´s auch.

Bis dahin
Petri Heil

Moby
 
Was lange währt wird endlich .....!

Also, ich habe heute mit einem der zuständigen Herren auf dem Regierungspräsidium in Stuttgart gesprochen.

Ich betone aber dass diese Regelung nur " Baden Württemberg " betrifft und in den anderen Bundesländern wieder andere Regelungen oder Gesetze zur Anwendung kommen.

Also es ist zu unterscheiden zwischen einer Teichanlage die der Fischzucht dient und einer Anlage die Ihr Geld mit dem Verkauf von Tageskarten verdient.

Bei der " Fischzuchtanlage " kann der Eigentümer / Betreiber Helfer beiholen die Ihn bei sogenannten Hegemassnahmen unterstützen, diese Helfer benötigen keinen Angelschein.

Bei Anlagen die dem überwiegend dem Verkauf von Tageskarten dienen kann der Besitzer / Pächter seine Fachkunde bzw. seine Fischereiberechtigung auf Dritte / Gastangler übertragen, allerdings muss er die Einhaltung sämtlicher Fischereirechtlichen Vorgaben z.B waidgerechtes töten usw. garantieren.
Dies bedeutet dass er " Zitat: daneben stehen müsste wenn ein Gastangler angelt " Zitat Ende
Auf meine Frage ob dies vergleichbar mit der Jugendfischerei wäre wo auch ein Erwachsener ( mit Fischereischein ) zugegegen sein müsste wurde mit einem klaren ja geantwortet !
Der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums ist sich natürlich im Klaren darüber dass diese Regelung schwer zu überwachen ist, aber wenn jemand ganz genau kontrolieren würde, gäbe es wohl Probleme wenn zu viele Gastangler ohne Schein angetroffen würden, da der Betreiber / Pächter der Anlage natürlich nicht alle Gäste ausreichend betreuen könnte.

Ich denke nun kann sich jeder seine Meinung bilden wie er es handhaben möchte.

Ich hoffe ich konnte ein wenig zur Aufklärung beitragen.

Gruss
moby
 
Hi Moby,

Welch eine in sich unlogische Praxis.

Der Betreiber verdient damit sein Geld/Unterhalt. Ergo wird er wohl kaum einer anderen Tätigkeit nachgehen, sprich es wird nicht sein Hobby sein. Dies bedingt aber einer gewissen Anzahl an verkaufter Karten, der Retabilität wegen. Diese übersteigt zwangsläufig sein Überwachungspotenzial.

Es kommt somit der Duldung der Schwarzfischerei gleich, was dort betrieben wird.

Logisch ist das nicht, oder?

Grüße
 
@ Mattes

Sehe ich genauso !

Der Herr sprach, nachdem ich mein Anliegen vorgetragen habe von einer

ich zitiere
" Rechtlichen Gratwanderung "
und dann kam der Satz

ich zitiere wieder
" am besten angeln Sie mit gültigem Fischereischein, damit sind Sie auf der sicheren Seite "

dass der Pächter / Eigentümer vom Verkauf der Karten lebt bzw. einen grossen Teil seiner Einkünfte erzielt ist schon klar.
Allerdings habe ich es so verstanden dass die Übertragung der Fischereirechte eher die Ausnahme sein sollte !
Dass der ganze See vollsteht mit Scheinlosen Gastanglern verbietet sich ja schon von selbst, da er ja nicht neben jedem Einzelnen stehen kann so wie oben im Post zitiert.

Aber im Grunde hast Du Recht Mattes, das Gesetz ist so wie viele Gesetze in Deutschland, zäh wie Kaugummi und somit nicht der Weisheit letzter Schluss, aber das ist ja nicht nur beim Angeln so ...:mad:

Gruss
moby
 
Es kommt somit der Duldung der Schwarzfischerei gleich, was dort betrieben wird.

Hi Mattes,

das ist falsch. Ein "Schwarzfischer" ist jemand, der ohne die für ein bestimmtes Gewässer benötigte Erlaubnis fischt. Wenn ich (als Fischereischeininhaber) an deinen See gehe und dort ohne eine Tages-,Wochen-, Monats- oder Jahreskarte angel, dann bin ich ein Schwarzangler. Wenn ich mir im Forellenkloster eine "Eintrittskarte" kaufe, dann besitze ich eine Erlaubnis. Da der Anlagenbetreiber seine Fachkunde auf mich "übertragen" hat, bin ich aus dem Schneider. Ich stimme dir aber zu, dass das eine unlogische Praxis ist. Ich halte allerdings auch schon die rechtliche Grundlage für unlogisch - d.h. Stop, betrachtet man das Ganze aus einem anderen Blickwinkel, dann wird es ganz schnell "logisch".

Betrachtet man die ganze Angelei mal nur durch die wirtschaftsliberale Brille, dann macht das Sinn:
Was genau hat der Staat/die Gesellschaft denn von jemandem, der sich einfach an irgendein Gewässer stellt und dort ohne Gebühren, Beiträge, Abgaben oder sonstige finanzielle Ausgaben getätigt zu haben, einfach losangelt? Genau, keinen müden Cent!
Was genau hat der Staat/die Gesellschaft denn von jemandem, der sich eine Tageskarte am FoPu gekauft hat. Na ja, die Gesellschaft vielleicht eher weniger, der Staat zumindest Steuereinnahmen und eine klitzekleine Steigerung der Wirtschaftskraft.
Was genau hat der Staat/die Gesellschaft denn von jemandem, der sich ordnungsgemäß durch die gesamte Bürokratie (angefangen bei der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang für die Fischereiprüfung, bis zur Gebühr bei der Verlängerung des Jahresfischereischeins) gekämpft hat? Wieder richtig, viele viele Euros, "erwirtschaftet" durch Gebühren, Abgaben, Steuern und nicht zuletzt durch viele viele Beamte. Und jetzt überleg mal, ob das nicht irgendwie "logisch" klingt. Der reine Akt des "Fisch herausholens" ist in jedem Fall der Gleiche. Dem Gesetzgeber geht es scheinbar überhaupt nicht um den Vorgang als solchem, sondern nur darum, ob dafür ein ausreichender Obulus entrichtet wurde.

Gruß Thorsten
 
d.h. Stop, betrachtet man das Ganze aus einem anderen Blickwinkel, dann wird es ganz schnell "logisch".


Was genau hat der Staat/die Gesellschaft denn von jemandem, der sich eine Tageskarte am FoPu gekauft hat. Na ja, die Gesellschaft vielleicht eher weniger, der Staat zumindest Steuereinnahmen und eine klitzekleine Steigerung der Wirtschaftskraft.

Dem Gesetzgeber geht es scheinbar überhaupt nicht um den Vorgang als solchem, sondern nur darum, ob dafür ein ausreichender Obulus entrichtet wurde.

ja wenn ich die vielen äähh´s und hmm´s meines Gesprächspartners reflektiere und dann auch noch das Gefühl dazu addiere dass dieser Herr mit meinen Fragen nicht so recht glücklich war, könntest Du durchaus Recht haben mit Deinem Blickwinkel.
Man duldet und hofft es rührt keiner dran, weil es einen kleinen Obulus bringt.

Gruss
moby
 
Hi Thorsten,

Gut Schwarzfischen nach §293 ist es natürlich nicht. Da hab ich mich wohl zu einer polemischen Äußerung hinreißen lassen. Die Regierung duldet jedoch wissentlich (genaues Nachdenken vorausgesetzt) die Nicht-Durchführbarkeit der Rechteweitergabe an Dritte, Vierte, Fünfte ...., eben bis zur Unmöglichkeit. Hieße dies doch praktisch, dass höchstens 4 - 5 Leute in einer Gruppe beisammenstehend in seinem Beisein angeln dürften. Wie wollen wir es nennen?

Wenn ich aber noch mal drüber nachdenken ... ist es nicht doch letzendlich §293 Fischen ohne Fischereischein? Nur das die Verursacherlage umgedreht ist?

... Dem Gesetzgeber geht es scheinbar überhaupt nicht um den Vorgang als solchem, sondern nur darum, ob dafür ein ausreichender Obulus entrichtet wurde.

Gruß Thorsten

Und verzichtet der Staat nicht gerade durch diesen Erlass auf die Gebühren? Die bekommt er doch eben deshalb nicht. Er erhöht lediglich das Bruttosozialprodukt um die einzuziehende Umsatzsteuer des Besitzers, nicht aber die Gebührenkasse für das Ausstellen eines Fischereischeines.

Lieben Gruß
 
Und verzichtet der Staat nicht gerade durch diesen Erlass auf die Gebühren?

Hi,

scheinbar schon. Du erwischst vor Ort noch die, die sich nicht bei Aldi mit Fisch eindecken, sondern die Ware noch zappelfrisch erwerben wollen. Natürlich neben denen, die bereits anderweitig zur Steigerung des Bruttosozialprodukts beigetragen haben - z.B. durch Abgaben und sonstige zu bezahlenden Verwaltungsakte ( gugst du hier ).
Das soll jetzt kein Urteil uber Forellenklöster werden. Ich war selber schon da...:augen Aber dort offenbahrt sich das Dillema am schönsten. Auf gar keinem Fall soll das ein Plädoye gegen Verwaltungsangestellte sein. Schon gar nicht gegen die Judikative, die Exekutive oder die Legislative dieses Staates. Es läuft halt ein wenig falsch, wenn es um das Thema "Angeln ohne Schein" geht. Und das offenbar gewollt, so kann man den Eindruck gewinnen, überall wird so ein bißchen toleriert, verklausuliert und experimentiert wie in Brandenburg. Was mich als reisenden Angler wahnsinnig macht, ist die juristische Ungewissheit an einem Wasser in einem anderen Bundesland ...

Und wir haben noch nicht einmal das Tierschutzgesetz bemühen müssen.

Gruß Thorsten
 
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