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Torsten1
Gast
@Mattes
Siehste hier.
http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.339584.de
Und das ist die Mitteilung vom LAVB.
Nichts weiter wie ne willkommende Einnahmequelle,ohne sich Gedanken über eventuelle Probleme zu machen.
Schon gar nicht über nötige Grunderfahrung.
Es wird aber ne farbenfrohe Broschüre mit veteilt.In der Aufmachung nicht schlecht,aber in keinster Weise,ne praxisnahe Hilfe.
So schöne Weihnacht.
Man liest sich.
Na Sicher.hast du eine Ahnung auf welche Intention die 25000 Scheine ausgegeben wurden? Welche Lobby oder welcher Gedanke hat dies ausgelößt?
Siehste hier.
http://www.stk.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.339584.de
Und das ist die Mitteilung vom LAVB.
Erleichterungen für Angler und Erwerbsfischer im Land Brandenburg
Am 1. August 2006 sind mit dem Bürokratieabbaugesetz neue Regelungen in Kraft getreten, die das Angeln erleichtern, den Wassertourismus fördern und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Bisher konnten lediglich Kinder und Jugendliche ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies nun auch Erwachsenen ermöglicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fischereigesetzes wurden weitere Rechtsvorschriften überarbeitet.
Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?
1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche.
Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z.. B. Schonzeiten, Mindestmaße - mitgenommen werden.
Nichts weiter wie ne willkommende Einnahmequelle,ohne sich Gedanken über eventuelle Probleme zu machen.
Schon gar nicht über nötige Grunderfahrung.
Es wird aber ne farbenfrohe Broschüre mit veteilt.In der Aufmachung nicht schlecht,aber in keinster Weise,ne praxisnahe Hilfe.
So schöne Weihnacht.
Man liest sich.