Allgemein -  Da liegt ein totes Tier im Wasser

BajJG Art. 56 Ordnungswidrigkeiten, Abs. 2 Pkt.12a. Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen an den Revierinhaber oder die Polizeidienststelle. Alles richtig gemacht Wolfi. Lass dich nicht dumm quatschen.

Text:vorsätzlich oder fahrlässig an Orten, an denen ihm die Ausübung des Jagdrechts nicht zusteht, Besitz an lebendem oder verendetem Wild oder an Fallwild und Abwurfstangen sowie Eiern des dem Jagdrecht unterliegenden Federwildes erlangt und diese Gegenstände nicht binnen drei Tagen entweder dem Revierinhaber (Art. 7 Abs. 1) oder der nächsterreichbaren Polizeidienststelle abliefert oder den Sachverhalt anzeigt,

Trifft leider nicht zu. Denn "In Besitz nehmen" bedeutet, dass er das herrenlose Wild, also solches gilt Wild immer, in sein Eigentum überführen will. Ausstopfen, Mütze draus machen, was weiß ich. Die Pflicht zur Meldung könnte sich eher ausm TierNebG ergeben. Aber es geht auch nicht um die Meldepflicht, sondern darum, wer entsorgt. Was liest du nur wieder?

Wenn er das Tier also in den Wald trägt, wie empfohlen, nimmt er es nicht in Besitz, sondern entfernt es lediglich aus hygienischen Gründen aus seinem Weiher. Er kann dann immer noch den Jagdpächter informieren und der entscheidet dann, ob er es in Besitz nehmen will. Dann wäre er für die Entsorgung/ Verwertung zuständig. Nimmt der es nicht in Besitz, bleibt das Tier als herrenloses Fallwild da liegen und darf, wie alles andere, was nicht in Wolfis Teich fällt in der Natur verrotten. Deswegen war der Tipp in den Wald tragen der richtige Weg.
Entscheidet sich Wölfchen, das Tier selber zu entsorgen, hätte er es zuvor durch die Absichterklärung, das tote Tier zu entsorgen, in seine Besitz überführt.
Ein Anruf bei der Rechtsabteilung im bay. Landwirtschaftsministerium hilft immer, vor allem, wenn man Rechtslaie ist. Dann zitiert man auch nicht planlos aus irgendwelchen Gesetzen.

Fakt ist, Wölfchen ist und bleibt als Teichbesitzer verantwortlich und hat lediglich versucht, sich der Aufgabe, Tier entsorgen/ in den Wald zu schaffen zu entledigen. Dass es so ist, hat er ja schon selber festgestellt.
Nun habe ich mich gerade etwas schlau gemacht. Es scheint wohl wirklich so zu sein, wenn ein Wild auf dem eigenen Grundstück (Rand eines kleinen Dorfes in meinen Fall) tot aufgefunden wird, ist der Grundstücksbesitzer dafür zuständig. Zudem kann der dieses Tier auch vergraben.
 
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