Waller Knacker
Neuer Petrijünger
Guten Tag und Petri Heil.
Ich weiß, das gehört vieleicht nicht hier her, aber ich wusste nicht wo ich es sonst hinterfragen könnte.
Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen? Habe einen Angelfreund, der möchte nach 3 Jahren Pause in meinen Verein in Brandenburg eintreten, wohnt aber in Sachsen. Nun heißt es aber, dass man drei Jahre in Brandenburg im Verein sein muss, um die Sachsen-Marke zu bekommen. Warum aber schreiben die einem so was vor, man ist doch sein eigener Herr und kann doch in einen Verein gehen in den man möchte?
Das gleiche ist bei seiner Frau. Sie macht den Fischereischein in Sachsen und ist noch in keinem Verein.
Uns interessiert es, da man nirgends wo was findet, außer diesen Text:
"Ausnahme: Mitglieder anderer Landesverbände, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, bekommen den sächsischen Erlaubnisschein nur über den für ihren Wohnsitz zuständigen sächsischen Regionalverband zu einem vereinbarten Betrag, welcher zusätzlich einen Beitrag zur Gewässerbewirtschaftung der sächsischen Gewässer enthält (je nach Vereinbarung)."
Danke schon mal im voraus!
Ich weiß, das gehört vieleicht nicht hier her, aber ich wusste nicht wo ich es sonst hinterfragen könnte.
Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen? Habe einen Angelfreund, der möchte nach 3 Jahren Pause in meinen Verein in Brandenburg eintreten, wohnt aber in Sachsen. Nun heißt es aber, dass man drei Jahre in Brandenburg im Verein sein muss, um die Sachsen-Marke zu bekommen. Warum aber schreiben die einem so was vor, man ist doch sein eigener Herr und kann doch in einen Verein gehen in den man möchte?
Das gleiche ist bei seiner Frau. Sie macht den Fischereischein in Sachsen und ist noch in keinem Verein.
Uns interessiert es, da man nirgends wo was findet, außer diesen Text:
"Ausnahme: Mitglieder anderer Landesverbände, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, bekommen den sächsischen Erlaubnisschein nur über den für ihren Wohnsitz zuständigen sächsischen Regionalverband zu einem vereinbarten Betrag, welcher zusätzlich einen Beitrag zur Gewässerbewirtschaftung der sächsischen Gewässer enthält (je nach Vereinbarung)."
Danke schon mal im voraus!
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