Gofi
Profi-Petrijünger
Hab ichs doch gewusst,
in Berlin gibt es auch dafür eine Verordnung und zwar die Eisflächenverordnung.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/wasserrecht/pdf/eisvo.pdf
Das folgende ist von den Seiten der Wasserschutzpolizei kopiert.
Zuständig für die großen, fließenden Gewässer (Gewässer Erster Ordnung) ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese erteilt aber nur auf Antrag im Einzelfall (z. B. für Veranstaltungen) Genehmigungen zum Betreten des Eises. Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt auch hier nicht.
Für Gewässer 2. Ordnung ist der Bezirk zuständig.
Und im folgenden link kann man unter Sondernutzung den entsprechenden Antrag stellen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/de/kontakt.shtml
Mit freundlichen Grüßen gemäß Grußvereinbarungsverordnung Gofi.
in Berlin gibt es auch dafür eine Verordnung und zwar die Eisflächenverordnung.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/wasserrecht/pdf/eisvo.pdf
Das folgende ist von den Seiten der Wasserschutzpolizei kopiert.
Zuständig für die großen, fließenden Gewässer (Gewässer Erster Ordnung) ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese erteilt aber nur auf Antrag im Einzelfall (z. B. für Veranstaltungen) Genehmigungen zum Betreten des Eises. Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt auch hier nicht.
Für Gewässer 2. Ordnung ist der Bezirk zuständig.
Und im folgenden link kann man unter Sondernutzung den entsprechenden Antrag stellen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/de/kontakt.shtml
Mit freundlichen Grüßen gemäß Grußvereinbarungsverordnung Gofi.