Sergiosk schrieb:
und kann ich die Prüfung auch ohne Vorbereitungskurs ablegen?
Hallo Sergiosk,
Habe dir hier einmal die Prüfungsdaten für das Jahr 2005 kopiert.
Quelle Fischerei Verein Esslingen BaWü.
damit dürften einige deiner Fragen beantwortet sein.
Zitat:
Informationen zum Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung 2005 beim Fischereiverein Esslingen e.V.
Wie in den vergangenen Jahren führt der Fischereiverein Esslingen auch heuer einen Vorbereitsungslehrgang zur Fischerprüfung durch. Veranstaltungsort ist das Fischerheim auf der Esslinger Neckarinsel (Nähe Eisstadion / Anfahrtsskizze hier klicken...). Die Prüfung beim Landratsamt ES ist im November.
Anmeldungen für den Kurs werden ab/seit Mai in der Geschäftsstelle des FVE entgegengenommen. Das Anmeldeformular ist dort während den üblichen Geschäftszeiten (jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat von 18.00 bis 20.00 Uhr) erhältlich und kann auch via Fax (siehe Rubrik Kontakt; Tel.nr gleich Faxnr.) eingereicht werden. Ab Mai ist das Anmeldeformular auch als PDF-Datei via E-Mail erhältlich. Anforderung über
info@fischereiverein-esslingen.de.
Für Erwachsene kostet der Kurs 115 Euro; Jugendliche entrichten 90 Euro (90 Euro für jedes weitere Familienmitglied). Hinzu kommt noch ein Betrag von 15,35 Euro für Landratsamtsgebühren. Die Kosten für das Schulungsmaterial (bei Sammelbestellung) betragen rund 50 Euro. Wichtige weiterführende Informationen zur staatlichen Fischerprüfung finden sich im Anschluss. Der detaillierte 2005er-Stundenplan mit Kursterminen ist ganz unten auf dieser Seite aufgeführt. Der Kurs ist Voraussetzung für die staatliche Fischerprüfung.
Die staatliche Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung.
Pflichtvorbereitungslehrgang
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiorganisationen (Fischereiverbände und der ihnen angeschlossenen Fischereivereine) die Bewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.
Im einzelnen werden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen Rahmenlehrplan in Wort und Bild behandelt. (Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung).
Allgemeine Fischkunde mind. 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische
Spezielle Fischkunde mind. 4 Std.
Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln
Gewässerökologie und Fischhege mind. 8 Std.
Wasser -Allgemeines, Wassereigenschaften, Gewässergüteklassen - Bioindikatoren, Wasserpflanzen, Wassertiere, Gewässerarten, Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten
Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung - Fanggeräte, Gebrauch mind. 4 Std.
Behandlung gefangener Fische - Versorgen und Verwerten mind. 2 Std.
Gesetzeskunde mind. 5 Std.
Für die Fischerei wichtige Gesetze, Verordnungen und sonstige Rechtsgrundlagen (Fischerei-, Wasser- und Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrechtliche Bestimmungen u.a.)
Mindestpflichtstunden: insgesamt 30 Std.
Der Weg zum Angeln
Festlegung des Prüfungstermins durch den Landesfischereibeirat beim Ministerium für Ländlichen Raum und Festlegung der landeseinheitlichen Prüfungsfragen durch das Ministerium; Veröffentlichung des Termins durch das Ministerium im Staatsanzeiger Baden-Württemberg (Frühjahr) und Hinweise in den Gemeindeblättern und in der Tagespresse.
Anmeldung zum Pflichtvorbereitungslehrgang beim örtlichen Fischereiverein (Lehrgangsleiter) bzw. beim regionalen Fischereiverband möglichst zeitig. Veröffentlichung in den Gemeindeblättern und der örtlichen Presse. Besuch des anerkannten Vorbereitungslehrgangs (mindestens 30 Stunden, abends, an Wochenenden), in der Regel nach den großen Ferien im September. .
Nach Abschluß des Lehrgangs erhält jederTeilnehmer eine Teilnehmerkarte mit Bestätigung der Teilnahme, sofern er die vorgeschriebene Stundenzahl abgeleistet hat.
Anmeldung zur Fischerprüfung beim Landratsamt/Stadtkreis in der Regel durch den Lehrgangsleiter (möglich auch direkt durch den Bewerber) mindestens einen Monat vor der Prüfung.
Schriftliche Prüfung (November) mit 60 Fragen. Zur Prüfung sind die Teilnehmerkarte und der Personalausweis mitzubringen. Die Prüfung wird beim Landratsamt/ Stadtkreis innerhalb von 2 Stunden schriftlich abgehalten, dabei sind 60 Fragen aus den oben genannten Sachgebieten zu beantworten. Bestanden hat, wer 45 Fragen richtig beantwortet hat, dabei müssen mindestens die Hälfte der Fragen aus den einzelnen Sachgebieten richtig sein.
Aushändigung oder Zusendung des Zeugnisses nach bestandener Prüfung. Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft.
Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr). Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen. Die Verbände/Vereine empfehlen den Jugendlichen aber dringend, in die Jugendgruppe des Fischereivereins einzutreten. Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Prüfung erst mit dem 14. Lebensjahr abzulegen.
Vorbereitungsbuch zur Fischerprüfung
U.a. ”Die staatliche Fischerprüfung - der Weg zum Angeln”, Hrsgb.: Landesfischereiverband Baden-Württemberg. Verlagsgesellschaft BWF - Fisch und Umwelt mbH. 1999, 128 S., 30 x 21 cm, kart. Die Broschüre enthält den Fragenkatalog, den Leitfaden und Rahmenlehrplan für die Ausbildung sowie gesetzliche Bestimmungen für die Ausbildung und Fischerprüfung in Baden-Württemberg.
Neu: Jetzt mit interaktivem PC-Lernprogramm auf CD-ROM
Ab sofort steht jetzt als Ergänzung zum “Fragenkatalog" (Die staatliche Fischerprüfung - der Weg zum Angeln) eine CD-ROM zur Verfügung. Diese CD-ROM “Fischerprüfung" enthält alle Fragen und Antworten des Fragenkatalogs (4. Auflage) und ermöglicht ein interaktives Lernen zur Fischerprüfung am PC. Asl Lehrgangsmaterialen werden jene vom Heintges-Verlag verwendet.
Zitat Ende
Wegen genauer Informationen über die Möglichkeiten an Lehrgängen in Eurer Nähe teilzunehemen erkundigt Ihr euch am besten
Hier
Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.
Geschäftsstelle:
Goethestr. 9
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 / 997 98 98 0
Fax: 0711 / 997 98 98 9
E-Mail:
info@vfg-bw.org
Prüfungstag ist Baden Württemberg weit der 2 Freitag im November
Gruss
moby