Max_Power
Profi-Petrijünger
Hallo,
ich stelle mir die Frage ob der Deutsche Fischereischein gegen EU-Recht verstößt?
In Deutschland benötigt man als Hobbyangler in fast jedem Bundesland einen Fischereischein, den man nur durch einen Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erlangen kann. In den meisten anderen Ländern, insbesondere in den meisten EU- und in unseren Nachbarländern sind die rechtlichen Hürden bei weitem lockerer.
Zwar benötigt man auch in vielen EU-Ländern einen Angelschein bzw. ein ähnliches Dokument, jedoch kann dieses meist ohne Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erworben werden. Es gibt in jedem Land unterschiedliche Regelungen diesbezüglich. Wie in Deutschland gibt es auch oft Unterschied in den einzelnen Regionen wie bei uns in den Bundesländern. Jedoch benötigt man für einen Angelschein meist lediglich einen Personalausweis und man muss eine Gebühr bezahlen.
Deshalb stelle ich die Frage ob der Deutsche Fischereischein bzw. die Landesfischereigesetze im Sinne der Gleichberechtigung nicht gegen EU-Recht verstößt. Es wäre schön wenn sich hier jemand zum Thema auskennt.
VG Max
ich stelle mir die Frage ob der Deutsche Fischereischein gegen EU-Recht verstößt?
In Deutschland benötigt man als Hobbyangler in fast jedem Bundesland einen Fischereischein, den man nur durch einen Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erlangen kann. In den meisten anderen Ländern, insbesondere in den meisten EU- und in unseren Nachbarländern sind die rechtlichen Hürden bei weitem lockerer.
Zwar benötigt man auch in vielen EU-Ländern einen Angelschein bzw. ein ähnliches Dokument, jedoch kann dieses meist ohne Vorbereitungskurs und eine Fischerprüfung erworben werden. Es gibt in jedem Land unterschiedliche Regelungen diesbezüglich. Wie in Deutschland gibt es auch oft Unterschied in den einzelnen Regionen wie bei uns in den Bundesländern. Jedoch benötigt man für einen Angelschein meist lediglich einen Personalausweis und man muss eine Gebühr bezahlen.
Deshalb stelle ich die Frage ob der Deutsche Fischereischein bzw. die Landesfischereigesetze im Sinne der Gleichberechtigung nicht gegen EU-Recht verstößt. Es wäre schön wenn sich hier jemand zum Thema auskennt.
VG Max