Max_Power
Profi-Petrijünger
hier entsteht eine Übersicht über die rechtlichen Voraussetzungen zum Angeln im Ausland, insbesondere ob man Fischereischeine, Lizenzen, Erlaubnisse, etc. benötigt. (die Übersicht wird immer aktualisiert, je nach Kenntnisstand. Gerne könnt ihr mir Infos schicken od. hier posten. Ich baue sie dann ein.)
Frankreich
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelkarte erforderlich
- Angelkarten werden gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Tages-, Wochen- und Urlaubskarten oder Jahreskarten erhältlich
- für eine Jahreskarte benötigt man Passfoto für eine Tageskarte nicht.
- mit der Angelkarte darf an bestimmten Gewässern geangelt werden, je nach Region
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)
Polen
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt. Für Touristen ohne Fischereischein gibt es evtl. Ausnahmen und es reicht der Personalausweis und eine Gebühr? (nicht sicher…)
- Polnische Staatsbürger benötigen einen Fischereischein (Fischereiprüfung)
- Angelkarte erforderlich für das jeweilige Gewässer
- Angelkarten gibt es für Gewässer des polnischen Anglerverbandes der die meisten Gewässer verwaltet oder für private Gewässer (Ausnahme)
- Für Gewässer des Polnischen Anglerverbandes wird ein Deutscher od. Polnischer Fischereischein benötigt, für Privatgewässer nicht
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)
Dänemark
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelschein erforderlich - gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr
- Unter 18jährige und über 66jährige benötigen keinen Angelschein
- Tages-, Wochen- und Jahresscheine erhältlich
- Der Angelschein berechtigt zum Angeln an staatlichen Gewässern
- für private Gewässer benötigt man zusätzlich noch eine Gewässerkarte
Österreich
- sog. Fischerkarte (Fischerprüfung) erforderlich für Österreicher
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt
- mit dem Deutschem Fischereischein kann man eine Fischereilizenz erwerben die ganzjährig gültig ist
- Fischereilizenz ist nur im jeweiligen Bundesland gültig u. nicht übertragbar
- Fischergastkarte für Touristen (keine Fischerprüfung erfoderlich)
- Fischergastkarte wird gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Fischergastkarte ist 3 Wochen gültig, max. 2 Fischergastkarten pro Kalenderjahr erhältlich
- Gewässerkarte ist zusätzlich für das jeweilige Gewässer erforderlich
Tschechien
- grdsl. Tschechischer Fischereischein erforderlich
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt u. damit kann man dann den tschechischen Fischereischein bekommen
- zusätzl. Angelerlaubnis erforderlich
- Angelerlaubnis wird gegen Vorlage des Personalausweises und des staatlichen tschechischen Fischereischeins und gegen eine Gebühr ausgestellt
- evtl. kann der Tschechische Fischereischein auch ohne Deutschen Fischereischein erworben werden
- an Privatgewässern ist definitiv kein Fischereischein erforderlich
Frankreich
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelkarte erforderlich
- Angelkarten werden gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Tages-, Wochen- und Urlaubskarten oder Jahreskarten erhältlich
- für eine Jahreskarte benötigt man Passfoto für eine Tageskarte nicht.
- mit der Angelkarte darf an bestimmten Gewässern geangelt werden, je nach Region
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)
Polen
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt. Für Touristen ohne Fischereischein gibt es evtl. Ausnahmen und es reicht der Personalausweis und eine Gebühr? (nicht sicher…)
- Polnische Staatsbürger benötigen einen Fischereischein (Fischereiprüfung)
- Angelkarte erforderlich für das jeweilige Gewässer
- Angelkarten gibt es für Gewässer des polnischen Anglerverbandes der die meisten Gewässer verwaltet oder für private Gewässer (Ausnahme)
- Für Gewässer des Polnischen Anglerverbandes wird ein Deutscher od. Polnischer Fischereischein benötigt, für Privatgewässer nicht
- Angelkarten sind vor Ort erhältlich (Angelladen, Tankstellen, Touristeninformation, Online, etc.)
Dänemark
- kein Fischereischein u. Fischereiprüfung wie in Deutschland erforderlich
- Angelschein erforderlich - gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr
- Unter 18jährige und über 66jährige benötigen keinen Angelschein
- Tages-, Wochen- und Jahresscheine erhältlich
- Der Angelschein berechtigt zum Angeln an staatlichen Gewässern
- für private Gewässer benötigt man zusätzlich noch eine Gewässerkarte
Österreich
- sog. Fischerkarte (Fischerprüfung) erforderlich für Österreicher
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt
- mit dem Deutschem Fischereischein kann man eine Fischereilizenz erwerben die ganzjährig gültig ist
- Fischereilizenz ist nur im jeweiligen Bundesland gültig u. nicht übertragbar
- Fischergastkarte für Touristen (keine Fischerprüfung erfoderlich)
- Fischergastkarte wird gegen Vorlage des Personalausweises und gegen eine Gebühr ausgestellt
- Fischergastkarte ist 3 Wochen gültig, max. 2 Fischergastkarten pro Kalenderjahr erhältlich
- Gewässerkarte ist zusätzlich für das jeweilige Gewässer erforderlich
Tschechien
- grdsl. Tschechischer Fischereischein erforderlich
- Deutscher Fischereischein wird anerkannt u. damit kann man dann den tschechischen Fischereischein bekommen
- zusätzl. Angelerlaubnis erforderlich
- Angelerlaubnis wird gegen Vorlage des Personalausweises und des staatlichen tschechischen Fischereischeins und gegen eine Gebühr ausgestellt
- evtl. kann der Tschechische Fischereischein auch ohne Deutschen Fischereischein erworben werden
- an Privatgewässern ist definitiv kein Fischereischein erforderlich
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