Max_Power
Profi-Petrijünger
Hallo,
ich wollte fragen ob man Angelkarten an Personen auch ohne Fischereischein ausgeben darf?
Wenn man beispielsweise ein Gewässer besitzt und dafür Angelkarten (Tages-, Wochen-, Monatskarte, etc.) ausgeben will, muss man dann auf einen Deutschen Fischereischein bestehen? oder darf man Karten auch an Personen ohne Angelschein ausgeben?
Mir geht es hier nur um den rechtlichen Gesichtspunkt, also ob es erlaubt ist oder nicht bzw. ob es ein entsprechendes Gesetz dafür gibt.?
ich wollte fragen ob man Angelkarten an Personen auch ohne Fischereischein ausgeben darf?
Wenn man beispielsweise ein Gewässer besitzt und dafür Angelkarten (Tages-, Wochen-, Monatskarte, etc.) ausgeben will, muss man dann auf einen Deutschen Fischereischein bestehen? oder darf man Karten auch an Personen ohne Angelschein ausgeben?
Mir geht es hier nur um den rechtlichen Gesichtspunkt, also ob es erlaubt ist oder nicht bzw. ob es ein entsprechendes Gesetz dafür gibt.?