darf mein sohn mit mir Angeln.....
Schwanenhals schrieb:
Weiß jemand ob mein Sohn (7 Jahre) mit mir Angeln gehen kann und dabei selbst eine Angeln bedienen.
Hintergrund ist, er möchte mit mir Blinkern gehen und auch mal einen kapitalen Hecht angeln
Wie ist die Rechtslage oder was kann ich tun , damit er auch mal mit mir angeln darf. Wir kommen aus NRW
Hallo Petrifreunde,
@ Schwanenhals:
Informiere dich genau bei der für euch zuständigen Behörde...
Nach meinem Wissensstand, dürfen Kinder die im Besitz eines "Jugendfischereischeines" sind, (diesen kannst du bei der Behörde beantragen welche für euch zuständig ist), mitangeln wenn der Angehörige im Besitz eines gültigen Fischreischeines u. des dazugehörigen Erlaubnisscheines ist...
In der Regel beim zuständigen Ordnungsamt (Fischereiangelegenheiten)...
Wie das genau mit dem Alter geregelt ist, kann ich bei euch nicht sagen...
Habe mir auch einmal die Landesfischereiordnung von NRW durch gelesen
u. mir ist keine Passage aufgefallen, in der dies ausdrücklich geregelt ist...
@ Fischereigesetz des Landes Rheinl./Pfalz:
§ 1 Ausübung der Fischerei
(1) Wer in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt(
dieses greift auch auf die Gewässer in ganz Rhl/pfl.), muss, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
(2) Vor Vollendung des 14. Lebensjahres darf die Fischerei in den in Absatz 1 genannten Gewässern nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines Fischereierlaubnisscheines ausgeübt werden.
(3) Die Ausübung der Fischerei hat natur- und tierschutzgerecht zu erfolgen.
(4) Besatzmaßnahmen in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our sind nur mit Zustimmung der Gemeinsamen Grenzfischereikommission zulässig.
Es spricht nichts dagegen, das dein Sohn mit dir Angeln geht aber beantrage
für ihn einen "Jugendfischereischein" dann darf er Rechtlich gesehen 1 Handangel führen (Grundangel od. Posenangel)...
PS:
Das Blinkern u. mit sonstigen Kunstködern ist für Kinder die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben u. nicht im Besitz eines auf ihn ausgestellten (blauer Fischereischeines) sind, generell verboten...
PSS: hatte auch schon öfter meinen Enkel mit am Wasser, er ist auch erst 7 Jahre, bis heute hat sich niemand darüber beschwert das der kleine 1 Angel
für sich hatte, das sieht natürlich ab dem 10 Lebensjahr anders aus, dann
muß er im Besitz des oben genannten "Jugendfischereischeines" sein...
Hier kannst du noch einmal nachschauen u. die beiden miteinander vergleichen:
www.fisch-hitparade.de/nordrhein-westfalen.php
www.fisch-hitparade.de/rheinland-pfalz.php