Angelstarter
Neuer Petrijünger
Hallo ihr Lieben,
wie ihr seht bin ich ganz neu in der Angelszene.
Es geht mir um ein paar Begrifflichkeiten bzw. um die Frage ob ich bei der Pacht eines Teiches (des Grundstücks) gleichzeitig auch das Fischereirecht pachte?
Es geht mir dabei nicht um den Fischereischein (Angelschein). Nach Art. 25 Abs. 2 S. 3 BayFiG (bayerisches Fischereigesetz) braucht man den anscheinend nicht bei geschlossenen Gewässern. Und ein Teich ist doch ein geschlossenes Gewässer?
Nach Wikipedia ist das Fischereirecht das subjektive Recht ein bestimmtes Gewässer / Gewässerabschnitt zu befischen. Grundsätzlich hat dieses Fischereirecht der Eigentümer des Grundstücks. Dieses kann er verpachten gem. Art. 25 BayFiG .
Alternativ kann auch nur ein Erlaubnisschein (Angelkarte) vom Eigentümer ausgestellt werden, vgl. Art. 29 Abs. 4 Bay FiG.
Wenn ich jetzt einen Teich pachte und nicht ausdrücklich auf das Fischereirecht eingegangen wird, sondern es heißt, dass Flurnummer X mit Fläche Y verpachtet wird, wird dann das Fischereirecht mitverpachtet? Oder habe ich dann nur den Teich gepachtet und darf gar nicht Fischen?
Das ist alles so kompliziert.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
wie ihr seht bin ich ganz neu in der Angelszene.
Es geht mir um ein paar Begrifflichkeiten bzw. um die Frage ob ich bei der Pacht eines Teiches (des Grundstücks) gleichzeitig auch das Fischereirecht pachte?
Es geht mir dabei nicht um den Fischereischein (Angelschein). Nach Art. 25 Abs. 2 S. 3 BayFiG (bayerisches Fischereigesetz) braucht man den anscheinend nicht bei geschlossenen Gewässern. Und ein Teich ist doch ein geschlossenes Gewässer?
Nach Wikipedia ist das Fischereirecht das subjektive Recht ein bestimmtes Gewässer / Gewässerabschnitt zu befischen. Grundsätzlich hat dieses Fischereirecht der Eigentümer des Grundstücks. Dieses kann er verpachten gem. Art. 25 BayFiG .
Alternativ kann auch nur ein Erlaubnisschein (Angelkarte) vom Eigentümer ausgestellt werden, vgl. Art. 29 Abs. 4 Bay FiG.
Wenn ich jetzt einen Teich pachte und nicht ausdrücklich auf das Fischereirecht eingegangen wird, sondern es heißt, dass Flurnummer X mit Fläche Y verpachtet wird, wird dann das Fischereirecht mitverpachtet? Oder habe ich dann nur den Teich gepachtet und darf gar nicht Fischen?
Das ist alles so kompliziert.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!