Fuerstenwalder
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Auf Deutsch, wenn ich mit Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers an dessen Teich fische, aber keinen F- Schein habe, ist es eine Owi, hab ich den Schein, aber nicht die Erlaubnis, Fischwilderei nach §293 StGb?Seit wann ist es denn eine Straftat, wenn ich fische ohne im Besitz eines Fischereischeines zu sein? Das ist eine ganz simple Ordnungswidrigkeit.