Fish Mo
Team Cormoran
@ FishMo du schreibst das dein Schein am Ende 2015 ausläuft und du ihn jetzt verlängern wolltest und man dir dieses Jahr dann doppelt berechnet. Sprich du hattest vor 5 Jahren bis Ende 2015 bezahlt und jetzt im September verlangt man nochmals den Satz für das komplette Jahr 2015?
Deine Rechnung passt ganz und gar nicht. Wo bezahlst du was doppelt?
Du bezahlst nur eine Überschneidung, und das ist dein Fehler und kein Behördenfehler.
Angenommen dein Schein wäre bis zum 31.12.15 gültig und du hattest 2010 damals 48,.-€ gezahlt. und nun 2015 verlängerst du ihn wieder um 5 Jahre, aber du gehst nicht Ende Dez15 oder Jan16 auf das Amt, sondern schon im September. = Selber Schuld, aber du zahlst nicht doppelt.
Dein neuer 5 Jahresschein ist dann bis zum 31.09.2020 gültig.
Oder stehe ich hier auf dem Schlauch?
Wenn ich das richtig lese, hast du dir einen 1 Jahresschein im Herbst 2015 ausstellen lassen und der kostet 16.-€, aber warum? Deiner ist doch bis Ende 2015 gültig.
Naja manche denken auch sie könnten Geld sparen wenn sie 3 Monate vor dem TÜV Ablauf mit dem Auto zur Dekra fahren, und sind der Meinung sie bekommen eine 27 Monatsplakette Sind ja immer die Behörden daran schuld
Hallo Wolfi,
es kann natürlich sein das Du ein paar Dinge an meinem Bericht falsch verstanden hast, von einem ausgestellten 1 Jahres Schein war aber nicht die Rede
Mit dem TÜV das Beispiel ist ok, es ist jedoch zu Bedenken, dass sich die HU nicht vordatieren lässt, da es ein Sicherheitsaspekt ist. In dem Falle einer vordatierten HU würde ein Auto ggf. länger als 2 Jahre ohne eine sicherheitsrelevante Untersuchung durch die Gegend fahren.
Beim Fischereischein ist der Zweck des Ablaufs lediglich die regelmäßige Entrichtung der Fischereiabgabe.
Du bist jetzt in deiner Antwort davon ausgegangen, dass die Gültigkeit ab dem Monat der Verlängerung zählt. Es ist jedoch so, dass der Schein immer auf den Beginn des jeweiligen Jahres zurückdatiert wird. Ich habe 2010 für 5 Jahre 48€ bezahlt. Also von 01.01.2010 bis 31.12.2015.
Möchte ich nun, meinen Beitrag für weitere 5 Jahre entrichten, muss ich bis Januar 2016 warten, ansonsten zählt mein Schein schon ab 01.01.2015 verlängert. Ergo, ich würde die Fischereiabgabe 2015 doppelt entrichten.
Also doch Behörden Stursinn.
Ohne unnötige Bürokratie, würde die Dame vom Amt auf den Schein schauen und sehen das ich von 2010-2015 meine Abgabe entrichtet habe und
mir die Gebühr für die Jahre 2016-2021 einkassieren und entsprechend auf dem Schein vermerken.
Mir ist auch klar das man keine Jahre im Voraus verlängern kann.
Aber ein halbes Jahr vorher sollte wohl drin sein.
Ich denke so habe ich es verständlich ausgedrückt ;-)
Kann ja nicht erwarten das jeder weiss wie es in NRW abläuft. Also, das nicht ab dem Monat der Ausstellung eines Fischereischeins gezählt wird, sondern zurückdatiert zum Jahresanfang. Dann leuchtet es wohl ein, was ich gemeint habe.