Sportexrute
Profi-Petrijünger
Hallo,
Gestern in einer Versammlung gab´s eine Diskussion zu diesem Thema, leider ohne abschließende Lösung.
Meiner bescheidenen Meinung nach war und ist in Brandenburg das Nachtangeln für Kinder folgendermaßen geregelt:
Kinder von 8-18 Jahren dürfen in Brandenburg das Nachtangeln nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben. Das Einverständnis der Eltern ist vorausgesetzt.
Stimmt das so noch und wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür.
Petri
Wolfgang
Gestern in einer Versammlung gab´s eine Diskussion zu diesem Thema, leider ohne abschließende Lösung.
Meiner bescheidenen Meinung nach war und ist in Brandenburg das Nachtangeln für Kinder folgendermaßen geregelt:
Kinder von 8-18 Jahren dürfen in Brandenburg das Nachtangeln nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben. Das Einverständnis der Eltern ist vorausgesetzt.
Stimmt das so noch und wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür.
Petri
Wolfgang