Fischereischein -  Fischereischein nur noch in einen Bundesland gültig?

Hi Leute,

daß der Friedfischschein/der Touristenschein , den man sich in manchen Bundesländern ohne Prüfung kaufen kann nicht umgeschrieben oder als gültig erklärt wird, sollte jedem einleuchten.

Daß aber mit Prüfung abgelegte Scheine als ungültig erklärt werden , ginge garnicht, im Zweifelsfall sollte man sich den Fischereischein auf Lebenszeit zulegen, an dem gibts nichts zu Rütteln, da bei einem Umzug nur die Anschrift auf der Stadt oder Gemeinde geändert werden muß, so meine Infos.

Zudem geht es in diesem Thread eigentlich nicht um die Umschreibung eines Scheins , sondern um den Kurs/den Vorbereitungskurs, welchen diverse Einwohner aus dem Saarland im angrenzenden Rheinland gemacht haben oder umgekehrt, wenn man den Link von Koalabär anklickt und durchliest, sollten eigentlich alle Fragen von selbst beantwortet sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Jörg das mit den Gastkarten wollte ich als Änderung noch einfügen, aber bei der Geschwindigkeit die hier bei FiHi gerade vorhanden ist, dauert der Aufbau einer Seite leider irre lange. Danke für den passenden Einwand.#

@ Jörg in meiner Region wurde was ähnliches versucht, was aber verboten ist, aber leider lange Gang und Gäbe war. Deutsch Emigranten , die keinen Bayr. Fischereischein hatten, besorgten sich in der Tschechei einen Fischereischein, den man als Ausländer ohne Prüfung erhält, und kauften sich damit Erlaubnisscheine für den Arzberger Stausee und Vorstau. Irgendwann flog das falsche Spiel auf, denn deren Wohnsitz war Bayern. Du siehst so einfach ist das Thema mit dem Fischereischein nicht.

Habe hier einmal den passenden Link eingefügt, damit man sofort zu der Radiomeldung gelangt. Einfach auf 11 Minuten vorspulen. http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=15774&pnr=1

@ Marc Meine und danach auch deine Vermutung waren falsch, habe mir den Bericht nun angehört ( danke für dein Link ) und es ist ganz anders. Angehende Angler aus RP, fuhren nach Saarland, legten dort die Prüfung ab, denn dort ist sie leichter und billiger, und mit Hauptwohnsitz RP angelten sie dann in ihrer Heimat Rheinland P.
 
@ Jörg das mit den Gastkarten wollte ich als Änderung noch einfügen, aber bei der Geschwindigkeit die hier bei FiHi gerade vorhanden ist, dauert der Aufbau einer Seite leider irre lange. Danke für den passenden Einwand.#

ich glaube du verstehst mich total falsch! Eben weil ja auch Gastkarten an ,,lasche Angler'' vergeben werden... und es ja auch funktioniert... zeigt uns doch die Überflüssigkeit dieser strengen Anglerausbildung in Bayern und BW.

@ Marc Meine und danach auch deine Vermutung waren falsch, habe mir den Bericht nun angehört ( danke für dein Link ) und es ist ganz anders. Angehende Angler aus RP, fuhren nach Saarland, legten dort die Prüfung ab, denn dort ist sie leichter und billiger, und mit Hauptwohnsitz RP angelten sie dann in ihrer Heimat Rheinland P.

Richtig! Und lange Zeit war alles in Ordnung. Es hat wunderbar funktioniert.
Was jedoch nicht mehr funktionierte war folgendes: viele Ausbilder in RP kommen nicht mehr an die Kohle!
Denkt euch euren Teil zu dieser jetzigen Änderung in Rheinland-Pfalz!


Gruß Jörg
 
:ertrinken

Dietmar: Ich finde das macht schon Sinn. Hier in Bayern haben wir einer der schärfsten Fischereiprüfungen. Würde nun ein Angler aus einem anderen Bundesland nach Bayern ziehen, wo die Prüfungen eher lasch abgelegt werden, und sein Fischereischein wäre anerkannt, wäre dies doch ein Hohn für die bayr. Prüfung. Aus dieser Sicht hat das ganze schon Hand und Fuß. Warum? Weil eben jedes Bundesland andere Fischereigesetze besitzt.

Mir ist schon bewusst dass es da Unterschiede gibt. Ich z.B. war in Hessen mit einer der Ersten die im Verein die Fischerprüfung abgelegt habe. Schon wenig später hies es, die sei aber nichts gegen die Bayerische, die koste nicht nur viel mehr, es würde auch mehr Bier dabei gesoffen. Diesen Spruch werd ich mein Lebtag nicht vergessen. Naja, wie dem auch sei. Das erinnert mich wieder an den seit jahrzehnten andauernden, zum teil sogar handgreiflich gewordenen Streit an der Hessisch/Bayerischen Maingrenze am "Schwalbennest", ob der hessische Angler dort jetzt ein hessisches Rotauge oder eine bayerische Plötze gefangen hat und ob das Schwarzangelei sei. Tatsache!

Würde man jedoch den Standpunkt vertreten dass Prüfungen anderer Bundesländer beim Umzug nicht (mehr) anerkannt würden müsste man so auch z.B. mit Führerscheinen Umgehen. Du Bayer? Du wollen nach Hessen fahren? Du brauchen Hessisches Fuhrerschein!!! Du nix haben? Du draussen bleiben!
Wie wär das?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube du verstehst mich total falsch! Eben weil ja auch Gastkarten an ,,lasche Angler'' vergeben werden... und es ja auch funktioniert... zeigt uns doch die Überflüssigkeit dieser strengen Anglerausbildung in Bayern und BW.



Richtig! Und lange Zeit war alles in Ordnung. Es hat wunderbar funktioniert.
Was jedoch nicht mehr funktionierte war folgendes: viele Ausbilder in RP kommen nicht mehr an die Kohle!
Denkt euch euren Teil zu dieser jetzigen Änderung in Rheinland-Pfalz!


Gruß Jörg

Was mich interessieren wuerde:

Was passiert jetzt wenn man Die Pruefung VOR der Aenderung im SL gemacht hat??? Muss man dann nach Ablauf des Angelscheins eine Pruefung in RLP ablegen?

Ja, Ich habe das auch so gemacht, aber eher aus Zeitgruenden. Vom Geld her ist es ja auch kein SOOO grosser Unterschied. Bin mal gespannt was da auf mich zukommt.
 
Da fällt mir dann spontan noch was zu ein: Wie kann es dann sein dass ein Hesse in Bayern angeln darf? Wo doch die hessische Prüfung, wie viele andere auch " zu lasch" ist? Dann müsste ja die ungültige Prüfung auch dann ungültig sein wenn ich "nur" Gastangler in einem anderen Bundesland bin.
 
Ich finde das macht schon Sinn. Hier in Bayern haben wir einer der schärfsten Fischereiprüfungen. Würde nun ein Angler aus einem anderen Bundesland nach Bayern ziehen, wo die Prüfungen eher lasch abgelegt werden, und sein Fischereischein wäre anerkannt, wäre dies doch ein Hohn für die bayr. Prüfung.

Das in Bayern ein Umschreiben nicht so einfach geht wusste ich jetzt auch noch nicht. Mal eine Frage aus Interesse also gibt es in Bayern vermutlich auch keinen Touristenfischereischein oder?
 
Mal eine Frage aus Interesse also gibt es in Bayern vermutlich auch keinen Touristenfischereischein oder?

http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

§1, §2 und §3 dürfte eigentlich deine Frage komplett beantworten.

Einfacher gesagt, wenn du als in Deutschland gemeldeter Bundesbürger lebst, geht nix, kommst du aber als Tourist ohne festen Wohnsitz in Deutschland nach Bayern, dann bekommst du den Tourischein.
 
Danke!

Mich hat nur interessiert wen es so ist dass dort der Fischereischein nicht umgeschrieben wird, ob es dann auch nicht möglich ist wen ich aus einen anderen Bundesland bin dort einen Touristenfischereischein zu bekommen.
 
Danke!

Mich hat nur interessiert wen es so ist dass dort der Fischereischein nicht umgeschrieben wird, ob es dann auch nicht möglich ist wen ich aus einen anderen Bundesland bin dort einen Touristenfischereischein zu bekommen.

Touristenfischereischein heißt: Angler ohne Prüfung erhalten die Möglichkeit im jeweiligen Bundesland zu angeln.
Das geht in Bayern(als Bundesbürger) nicht!
Als Fischereischeininhaber eines anderen Bundeslandes besteht für dich jedoch die Möglichkeit, in Bayern einen Angelschein zu erwerben.


Gruß Jörg
 
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http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

§1, §2 und §3 dürfte eigentlich deine Frage komplett beantworten.

Einfacher gesagt, wenn du als in Deutschland gemeldeter Bundesbürger lebst, geht nix, kommst du aber als Tourist ohne festen Wohnsitz in Deutschland nach Bayern, dann bekommst du den Tourischein.

Ich habe den Eindruck,dass hier eine Menge Unfug geschrieben wird. Macht euch doch einfach mal die Mühe und klickt Jacks Link an und schaut euch insbesondere § 2 an. Ich zitiere mal :In anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Bayern.....
Für die Erteilung des Fischereischeines werden der Fischerprüfung gleichgestellt: 1.die nach dem Recht anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Fischerprüfungen, sofern der Antragsteller bei Ablegung der Prüfung seine Hauptwohnung nicht in Bayern hatte.
Das ist ziehmlich Eindeutig und lässt wenig Spielraum für dummes gerede über bayerische-hessische Grenzkriege und ostfriesische Führerscheine.
Wer aus einem anderen Bundesland nach Bayern zieht bekommt hier seinen Fischereischein umgeschrieben. Wo ist das Problem?
 
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