Hallo und Servus!
Erst einmal mein Petri zum klasse Fang! Jedoch möchte ich gleich hinzufügen, dass ich das genau so wie thetom444 bewerte. Wenn eine Art auf der Roten Liste steht, dann hat das seine Gründe und gerade ein Angler sollte darauf besondere Rücksicht nehmen!
Dass ein Gaff benutzt wurde, finde ich für einen Fliegenfischer schon recht ungewöhnlich und nicht gerade sportlich. (Diese "Werkzeuge" gehören eh abgeschafft!) Wenn ich hier im Salzkammergut mit einem Gaff am Wasser spazieren gehe, werde ich wahrscheinlich (zurecht) gleich beschimpft und verhaftet...... Nun gut, ich kenne die Regeln für dieses konkrete Gewässer nicht.
Dass die Fluorocarbon-Vorfachstärke 0,27mm beträgt finde ich dagegen nicht absonderlich. Hier handelt es sich um glasklare alpine Gewässer, bei denen 0,20mm schon zuviel sein können. Ich fische auf Forelle und Saibling mit 0,15mm (bei angegebenen 1,5 Kg Tragkraft) und bisher hab ich deshalb keinen Fisch verloren, trotz starker Strömung.
Auch in Österreich gibt es ein Tierschutzgesetz mit gleichlautendem Inhalt wie in Deutschland:
§ 6 TschG Österreich, Abs.1 (bitte selber googeln)
Jedoch gehört dieses Thema wohl in den endlosen C & R Thread.
Wie gesagt, finde ich es sehr schade, dass der stolze Fänger wegen eines Präparates den Eintrag des Huchens in der Roten Liste Kärntens ignoriert hat.
Gruß!
Andere Gewässer (Länder) - andere Sitten. Ich werden mit den nachfolgenden Zeilen deine Bedenken (Gaff, Präparat, Vorfachstärke) wahrscheinlich nicht aus dem Weg räumen können. Ich denke du sollst aber über die Gewässer Drau und Gail des Fischereivereines Äsche folgende Information wissen:
Im Draurevier ist die Entnahme von maßigen Fischen einschließlich Huchen vorgeschrieben !
Im Gailrevier (ca 5 km beidufrig) ist der Fischfang nur mit der Fliegenrute erlaubt. Der Huchenfang ab 1. November bis 31. Jänner jeden Jahres auch mit der Spinnrute, Blinker, Wobbler, Gummifisch oder totem Fisch am System alle Mindesgröße 13 cm . Das relaisen eines maßigen Huchens (Mindestmaß 85 cm) wird von den Aufsichtsfischern und auch vom Vorstand nicht gerne gesehen ist aber nicht verboten. Ich kann dir nur sagen, der Huchenbestand in der Gail und auch in der Drau ist gewaltig. Ich bin seit 2007 Mitglied im Verein und habe alle Jahre die Karte für die Fliegenstrecke Gail. Ich bin etwa 50 bis 100 Mal (mehrere Stunden morgens und abends) pro Saison beim Wasser und fange jedes Jahr mehrere Huchen zwischen 50 bis 110 cm (Maximum war 2011 12 Stück !!). Normalerweise entnehme ich einen mit etwa 90 bis 110 cm zum verspeisen mit meiner Familie oder mit Fischerfreunden. Die anderen werden relaist - soferne nicht ein Aufsichtsfischer in der Nähe ist. Das mit der roten Liste kann für die Gail und für die Drau in Kärnten absolut nicht mehr akutell sein. (Siehe auch im Internet die Reviere oberhalb von Villach - Nötsch, Hermagor, etc). Da werden mehere Huchen in jeder Saison gefangen und auch Großteils entnommen.
Wir wollen schließlich auch, dass die besetzen Bachforellen, Äschen und auch Regenbogenforellen ( bis zur Mindestmaßgröße) wachsen und wird diese auch in den folgenden Jahren befischen können und diese nicht nur an die Huchen (o.k. vereinzelt auch an einige Kormorane im Winter) als Futter einsetzen.
Es gibt für diese Gewässer übrigens auch Tageskarten (dzt. 45.- €) wobei für die Gastfischer die gleichen Bedingungen gelten wie für Jahreskartenfischer.
In diesem Sinne
Petri Heil