Hier die Bedingungen für 2006
Essen 01.09. 2005
www.ewaldsee.de.vu
Angelscheinausgabe 2007 am 03 .und 20. Oktober 2006 am Forsthaus 12.00-17.00 Uhr Herten, Ewaldstr. 254 gegenüber dem Bergwerk Ewald
Seereinigung am 29. Oktober 2005 09.00 Uhr Treffpunkt Forsthaus
BEDINGUNGEN für die Erlaubnis zum Angeln am Ewaldsee
als Anlage zur Fischereierlaubnis 2006
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Die Bestimmungen des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen, der Gewässerordnung sowie die nachfolgenden Sonderbestimmungen sind genau einzuhalten.
1.) Die Erlaubnis ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Jahresfischereischein.
Sie ist beim Angeln stets mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal Fischereiaufsehern) vorzuzeigen.
Helfer und Begleitpersonal sind nicht berechtigt zu Angeln.
Kinder unter 10 Jahren dürfen in Begleitung eines Anglers das Angeln lernen..
2.) Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr, eine Haftung des Grundstückseigentümers, Pächter bzw.
Fischerei- Ausübungsberechtigten bei Unfällen u.a. ist ausgeschlossen
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3.) Angelzeiten 01.01.2006 bis 30.04.2006,
darf von Sonnenaufgang und bis 2 (zwei) Stunden nach Sonnenuntergang geangelt werden.
4.) Vom 01.05.2006 bis 31.12.2006 von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Die Angelzone beginnt am ersten Steg hinter der ehemaligen Pumpstation und umfasst das Westufer bis zum letzten Steg hinter dem, Schlossparkrohr.
Das Angeln ist bei normalem Wasserstand nur von den Stegen bei Niedrigwasser vom Wasserrand in Höhe der Stege erlaubt.
Eine Beschädigung des Uferbewuchses muß unbedingt vermieden werden
Abfall und Unrat - auch vorgefundener - ist vor Beginn des Angelns im Umkreis von 10m um die Stege einzusammeln und auf dem Rückweg mitzunehmen. Besonders Angelschnurreste sind zu entfernen! Aus diesem Grund sollte jeder Angler ein dafür geeignetes Behältnis (Papiertüte o.ä.)Mitbringen.
Wird ein/e Angler/in an einem unsauberen Platz angetroffen, hat dieses den
ENTZUG der ERLAUBNIS zur Folge!
5.) Mindestmaße: Aal 40cm, Hecht 50cm,
Schleie 25cm, Zander 45cm.
Hecht und Zanderschonzeit: vom 01.Januar bis zum 30. April 2006 . Bei Hegejagden müssen die Angler der Gefahr wegen das Angeln aufgeben.
Lebender Köderfisch verboten. Das Angeln mit toten Köderfisch ist ab dem 01. Mai erlaubt.
Anfüttern Verboten!!!!!!!!!
Beim Angeln auf Hecht und Zander ist ein Stahlvorfach vorgeschrieben!!!
Aalschnüre verboten!!!
Es dürfen nur 2 Ruten benutzt werden. Reserveruten dürfen nicht fangfertig sein!!!
Spinnangel ist verboten!!!
Beim Friedfischangeln sind nur Einzelhaken erlaubt!!!
Jeder maßig gefangener Fisch darf nicht zurückgesetzt werden.
Eisangeln und Eisbrechen strengstens verboten
Jeder Fisch mit Untermaß oder in der Schonzeit gefangener Raubfisch ist sofort sorgfältig vom Haken zu lösen oder das Vorfachabschneiden und schonend zurückzusetzen.
Aufsichtspersonen ist die Kontrolle von Angelgerät und Zubehör zu gestatten.
Die Kontrollen der Fischereiaufseher geschehen im Interesse aller waidgerechten Angler.
Wir bitten deshalb um Ihre Unterstützung.
Den Aufsichtspersonen ist ein Befahren der Wege zum See zwecks Kontrollen gestattet!
6.) Motorräder, Mopeds und Mofas müssen am See geschoben werden.
Die Schranke und Haltestreifen an der Münsterstr. müssen seeseitig für Forst-und
Feuerwehrfahrzeuge unbedingt freigehalten werden. Parken verboten!!!
Andere Gäste des Ewald-Forstes bitte höflich darauf hinweisen (Polizeikontrollen!)
7.) Jeder Angler ist verpflichtet, am See für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Spazier-
gänger sind dazu ebenfalls in höflicher Form anzuhalten. Frevler sind unverzüglich Herrn Konert
oder der Fischereiaufsicht zu melden.
8.) Eine rege Teilnahme an den Umweltschutzaktionen - sauberer Ewald-See - wird von
Seiten des Angelscheininhabers für den Ewaldsee, erwartet!
9.) Die Gebühr für den Angelschein beträgt für aktive oder inaktive RAG- Mitarbeiter/innen, IGBCE-Mitgliedern und Jugendliche, Euro 26,00.
52,00 Euro für Externe
Eine Rückerstattung bei Entzug der Angelerlaubnis ist ausgeschlossen.
Der Angelschein ist bis zum 31.12.2006 gültig!!!
Feuer machen, Grillen, Zelten, Lagern, Baden und das Betreiben von Modellbooten sowie das Herumlaufen von nicht angeleinten Hunden sind verboten!
10.) Mit der Zahlung der Gebühr sind vorstehende Bedingungen anerkannt.
11.) Eine Verletzung der Bedingungen rechtfertigt jederzeit den Entzug der Angelerlaubnis.
12.) Die Fangstatistik ist stets aktuell zu führen und muß immer zur Einsicht mitgeführt werden.
13.) Ein Anspruch auf Verlängerung der Fischereierlaubnis besteht nicht.
14.) Wenn im Jahr 2006 ein Feiertag auf einen Donnerstag fällt darf von Mittwochs bis Sonntag 24.00 Uhr geangelt werden
15.) Fischereiaufseher und Kontrollberechtigte:
Herr Egon Dettmann, In der Feige 203b, 45699 Herten (Ruf: 02366-81946)
Herr Karl Köbbert, Kaiserstraße 196, 45699 Herten (Ruf: 02366-34682)
Herr Detlef Müller, Sedanstr 55, 45699 Herten Handy 01735132847
Herr Karl Dzillak Heinrich Lerschstr. 45699 Herten Handy 01725688238
Herr Lothar Neumann Erich Griesa Weg 3 45699 Herten (Ruf: 02366-33359)
Jörg Schneidinger Betriebsrats Vorsitzender HVG Handy 01722789036
Michael Sachse Ewaldstr. 231 45699 Herten Handy 01739126613
Ansprechpartner und Pächter:
Bernhard Konert, Distelbeckhof 110, 45327 Essen Priv.: 0201-303442
Handy: 01629030354
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