Privaten Angelteich in Gewerblichen wandeln

BigBonsay

Petrijünger
Hallo zusammen,
ich möchte meinen privaten Angelteich gerne Gewerblich nutzen, hat jemand erfahrung damit ( vielleicht sogar schon selbst mal gewandelt ? )

Zur Anlage selbst:
1 Ha Grundstück
2 Teiche drauf ( Teich1: ca 800-1000qm und Teich 2: ca 3000 qm )
Beide Teiche sind letztes Jahr ausgebaggert worden, werden über einen Bach mit Frischwasser gespeisst, Wasser entnahme Rechte sind vorhanden.

Das ganze ist im Rhein Sieg Kreis.

Ich möchte da nichts großes draus machen, aber dennoch abgesichert sein, falls man mal angezinkt wird.

Kann mir jemand helfen ?

Ah ja nachtrag: Den Landesfischereischein besitze ich seit 1993, den Angelteich habe ich seit 2003 gepachtet.

Vielen Dank im voraus
BigBonsay
 
Zuletzt bearbeitet:
HI
was meinst du gewärblich, zucht, forellenteich mit tageskarte, vermietung?
generel brauchst du ein gewerbeschein.
 
Hallo MacMan,
ich habe eine Veranstaltungsfirma, möchte die Teichanlage aber auch mal am Wochenende vermieten bzw. Tageskarte ausgeben, allerdings nur im kleinen Bereich und nicht einen überlaufenen Forellenpuff draus machen, die Anlage hat einfach platz für viel mehr als nur Angeln, so können Kids dort zum beispiel Beachvolleyball oder Fußball spielen ohne das es beim angeln stören würde, dann kann dort gezeltet werden usw usw
 
Ich denke da wirst du einige Genehmigungen brauchen,das ist nicht so einfach.
Ein Kollege von mir wollte ähnliches machen und bekam nur Steine in den Weg gelegt,letztendlich hat er aufgegeben.
Was damals genau nötig war kann ich dir leider nicht sagen
 
Für fischererechtliche Fragen solltest du dich an deine untere Fischereibehörde wenden. Die sagt dir was und wieviel du tun darfst. Bzw bestimmt Ruhezonen etc.
 
Wenn ich nicht Falsch liege, musst du sogar ein Fischwirt sein um Forellen zu halten ,züchten.
Oder einen einstellen.
Bin mir aber nicht sicher.
 
@ Steven@Angel, jain, Gundsätzlich laut Gesetz musst du die Befähigung haben um einen Angelteich führen zu können, es nicht nicht zwingend notwendig Teich oder Fischwirt zu sein, je nach Amt und Bundesland reicht dann schon mal ein Vorgespräch bei der UwasserBeh. und der Nachweis über eine Pacht des Fischteiches, somit erfüllt man ja schon den Sinn des Teichwirts.

Meine Frage bezieht sich auf die Wandlung vom privaten zum Gewerblichen da in der Genehmigung der Anlage ausdrücklich Private Fischteichanlage steht ...
 
Ich hab die Lösung ....

So nu weiß ich alles :D
Alsoooo wer sowas vor hat ... kann sich auf einen laaaaaagen behörden weg machen.
U-Wasserbehörde
VeterinärAmt
GewerbeAmt

evtl. LandschaftsAmt
evtl. Fischereibehörde

Es ist wirklich so, das es anscheinend eine unterschiedliche vorgehensweise zur Erteilung einer Gewerblichen Nutzung gibt, mein Vorteil ist, das ich schon 10 Jahre die Anlage habe und den zuständigen Beamten von der U-Was kenne und er mich.

Ich hab mir heute mal die Mühe gemacht und 3 verschiedene umliegende Gemeinden angerufen und mich beraten lassen ....
 
Na dann halte uns doch mal auf dem laufenden wie das alles abgelaufen ist und wie groß die Steine waren,welche sie dir in den Weg gelegt haben!
Wünsch dir Glück,das alles reibungslos klappt:)
 
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