Mindestmaße, Fische die zwingend entnommen bzw. generell geschohnt werden müssen, ändern sich ebenso wie die Art der erlaubten Befischung.
Die Länder, Pächter und einzelne Vereine haben so ihre Statuten.
Wie sieht es den bei einem verzögerten Laichgeschäft der Fische aus?
Ich glaube kaum das die rechtlichen Schonzeiten von den Tieren eingehalten werden.
Wäre es nicht fair, wenn die Vereine den Mitgliedern ein Fangverbot in gewissen Situationen zum Schutz des Bestandes auferlegen würden ??
Gruß Swen
Die Länder, Pächter und einzelne Vereine haben so ihre Statuten.
Wie sieht es den bei einem verzögerten Laichgeschäft der Fische aus?
Ich glaube kaum das die rechtlichen Schonzeiten von den Tieren eingehalten werden.
Wäre es nicht fair, wenn die Vereine den Mitgliedern ein Fangverbot in gewissen Situationen zum Schutz des Bestandes auferlegen würden ??
Gruß Swen