War heute mal am See .....von 11-18 Uhr zwei zupfer und ne kleine Plötze nix gebissen.
Der See ist an der Badestelle total verschlammt und dreckig, durch den ganzen Regen der letzten Monate hat er auch Hochwasser. Jungfisch ist sehr aktiv.
Die Tageskarte kostet 12 € es sind mehrere Seen darauf vorhanden die man sich aussuchen kann. die Karte beinhaltet auch eine Nachangelerlaubnis und wäre bis morgen Früh zehn Uhr gültig. Als Köder haben wir Mais, Tauwurm,Teig,Boilies verwendet, endweder war es ein schlechter Tag oder der See ist leer gefischt. näheres von der Tageskarte später liegt im Auto
So........
Tagesangelkarte Seenfischerei Prenden, Dorfstr. 12 16348 Prenden
Preis: 12 €
Inhaber ist berechtigt mit 2 Friedfischangeln oder mit 1 Friedfischangel und 1 Angel mit Köderfisch oder 1 Spinnangel eines dieser Gewässer zu beangeln.
Diese Karte gilt nur für Angler mit ausreichender Qualifikation als Raubfischkarte mit Nachtangelgenehmigung.
Für Inhaber von z.b. Kinderfischerei-Scheinen( denk mal auch Touristenschein) gilt sie automatisch als Friefischkarte (ohne Nachtangel genehmigung).
Diese Karte enthält eine Nachtangelgenehmigung und hat deshalb eine Gültigkeit bis 10 Uhr des Tages nach ihrem eingetragenen Gültigkeitsdatum.
weiter unten steht dann
Geangelt werden darf täglich 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang (Sommerzeit beachten) Zum befahren der Wälder ist eine Waldfahrgenehmigung vom jeweil zuständigen Forstamt nötig.
An einem Angeltag dürfen insgesamt 2 Fische der Arten Hecht,Aal,Zander,Schlei,Wels und Karpfen gefangen werden.
Folgende Mindestmaße sind verbindlich. 45 cm Karpfen,50 cm Aal,Hecht,Zander 65 cm Wels und 35 cm Schleien.
Folgende Gewässer *Bauernsee,
*Strehlsee,
*Mittelprendener See bei Prenden,Streesee,Großer Samithsee,Eiserbudersee,Birkensee bei Biesenthal,
*Trämmersee,
*Lotzinsee,
*Grosser Glasowsee,
*Treptowsee bei Groß Schönebeck,Obersee,Liepnitzsee bei Lanke,Wandlitzsee bei Wandlitz,Wutzsee,Kupanzsee bei Hammer,Gorinsee bei Schönwalde, Löhmer Haussee bei Seefeld
Zutreffendes Gewässer unterstreichen
* Das Gewässer darf nicht mit einem Wasserfahrzeug befahren werden