DANKE für Deine ausführliche Antwort. Zu Deiner Erklärung kann ich Dir nur zustimmen. Da ich mich immer an die Regeln halte, wollte ich halt einfach nur Klarheit haben. Es geht mir nicht um Recht haben, sondern um zu klären wir der Sachverhalt ist. Leider wird viel zu wenig kontrolliert.
Jetzt aber wieder zum Thema. Es geht mir nur um Klarheit.
Die Passage mit dem System habe ich in einem Merkblatt zum Erlaubnisschein gelesen. Da bin ich mir sicher.
Habe mir aber erneut meinen Schein und mein Merkblatt herausgesucht und es steht nicht mehr da. In meinem aktuellen Schein für die Saar Rheinland Pflaz und in dem dazugehörigen Merkblatt für Mosel und Saar Stand Oktober 2009 ist der Punkt nicht mehr aufgeführt. Dort steht nur noch Der Raubfischfang mit entsprechenden Köder (Spinner, Blinker, Weichplastikköder etc., tote Köderfische bzw. Fischteile) mit Ausnahme der künstlichen Fliege ist während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet. Das System ist in meinem Schein nicht aufgeführt In dem Merkblatt ist exakt diese Passage erneut gedruckt. Das Merkblatt hat mir meine Freundin am Freitag bei der Verbandsgemeinde in Konz besorgt und ist gültig für die Mosel und die Saar.
In einer früheren Version des Merkblattes steht es auf jeden Fall. Hatte mal eines als PDF, kann es aber nicht mehr finden.
Bitte schaue einmal nach, welche Version Dein Merkblatt ist. Mir geht hier nicht um Recht haben oder bekommen.
Kann zwar nicht ruhig auf einem Stuhl sitzen, seit dem ich das Spinnangeln für mich entdeckt habe, aber die Schonzeit hat schon einen Sinn und wir möchten ja auch in Zukunft noch Fische fangen. Deshalb habe ich den Wurm und die Maden auch einfach auf Grund angeboten und konnte einen Brassen, 3 Ukeleis, 1 Rotauge, 3 Barsche und 2 Döbel fangen. Die Größe verschweige ich jetzt einfach mal ;-), aber ich habe nicht gefüttert. Das ist mir dann doch zu blöd. Es war übrigens ein Sonnenbarsch dabei, mein erster überhaupt.
Gruß an die Angelgemeinde und allen weiterhin viel Petri
Der Commander