Ab heute in Kraft und gültig!
Die bisherige
Nachzulesen unter:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
Die bisherige
ist ergänzt um"Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin)"
§ 3 Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1
Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von
Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser
Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen
Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für
die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40
ECE anwenden;
Also, bis 15PS Führerscheinfrei ab heute!a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht übersteigbare Nutzleistung 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt.“
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