Warum die Polizei?
Als FA habe ich das Recht mir alles zeigen zulassen!
Hallo Andreas!
Als FA habe ich das Recht Einiges zu kontrollieren, aber nicht alles.
Ich kann nur bestimmte Sachen kontrollieren, wenn ich die "Person" beim angeln angetroffen habe, d.h., wenn er wirklich geangelt hat - mit fangfertiger Angel. Dann kann ich evtl. das Boot kontrollieren, kann mir einen vorhandenen Setzkescher zeigen lassen und den Köder am Haken - dann hört es aber schon fast auf. Für weitergehende Kontrollen fehlt mir dann die "Polizeigewalt". Habe ich z.B. gesehen, dass der Sportfreund evtl. Fische in einem Rucksack verstaut hat, kann ich ihn bitten, mir den Fang zu zeigen. Weigert er sich, kann ich nur die Polizei rufen - dann enden aber auch schon meine Befugnisse.
Im übrigen sehe ich es etwas problematisch, ohne Berechtigung an einem Gewässer unterwegs zu sein.
Ich nicht. Auch ohne Angelberechtigung darf ich Angeln auswerfen, wenn diese ohne Haken und Köder sind. Ich möchte halt nur mal sehen, wie die Pose auf den Wellen tanzt - Fische fangen will und kann ich ja mit den Angeln nicht. Und wenn der Betroffene nicht mal Haken und Köder bei sich hat, sieht es für mich schlecht aus.
Als FA muss ich ihm nachweisen können, dass er geangelt hat.
Ich kann auch mit meiner kompletten Angelausrüstung um den See laufen, ohne im Besitz einer Angelkarte zu sein, wenn die Angeln nicht fangfertig sind.