Landesfischereigesetze -  Gibts es dafür ein Gesetz ?

@spike24;

So wie ich das lese, scheint das reine Schikane seitens dieser "Aufsichtsperson" zu sein. Ich an deiner Stelle würde zum Aussteller der Karte des Campingplatzes gehen und das sofort klären lassen.
Es ist eigentlich üblich, in diesem Falle auf der Karte zu vermerken, dass das Angeln nur vom Boot aus gestattet ist. Er muß ja dazu klar Stellung beziehen (lass dir den Namen des Ausstellers unter einem Zeugen geben).
Ansonsten kaufst du da eben keine Karte mehr und verlangst dein Geld zurück, da er diesen wichtigen Punkt verschwiegen hat. Auch wenn 7,50 € futsch sind, ist das nicht so schlimm, als wenn du 20 € bezahlt hättest. Übrigens würde ich dann auch mit dieser, wie ich finde Betrugsmasche, hausieren gehen, damit ihm nicht noch andere arglose Angler auf den Leim gehen.
 
@spike24;

Er muß ja dazu klar Stellung beziehen (lass dir den Namen des Ausstellers unter einem Zeugen geben).
Ansonsten kaufst du da eben keine Karte mehr und verlangst dein Geld zurück, da er diesen wichtigen Punkt verschwiegen hat. Auch wenn 7,50 € futsch sind, ist das nicht so schlimm, als wenn du 20 € bezahlt hättest. Übrigens würde ich dann auch mit dieser, wie ich finde Betrugsmasche, hausieren gehen, damit ihm nicht noch andere arglose Angler auf den Leim gehen.

Das meinte ich.

Und das ist nicht zu akzeptieren.

Bin kein Jurist, aber mit dem besagten §´en des BGB müßte der Umstand zu erschlagen sein. Wenn schon nicht zufriedenstellend für den Angler, dann aber auch keine Abzocke durch den Verkäufer der Angelkarte.

VFA
 
Also aus juristischer Sicht gibt es ganz sicherlich für dieses Problem ein Gesetz. Und das ist das BGB. Fischereigesetzliche Bestimmung hierzu dürften eher nebensächlich sein, da der Kaufvertrag zwischen dir und dem jenigen abgeschlossen wurde, der dir die Tageskarte gekauft hat. Dieser müsste ja zunächst berechtigt sein, dir solch eine Karte zu verkaufen. Das entscheidet das Fischereigesetz. Dann müsste er dich während des Verkaufs darauf hingewiesen haben, dass du nur vom Boot aus angeln darfst. Das hätte nur in Form von schriftlichen AGB geschehen können, die entweder auf dem Tagesticket stehen oder in seinem Verkaufsraum sichtbar (und lesbar) aufgestellt sind. Sollte dies nicht geschehen, gibt es aus meiner Sicht verschiedene Möglichkeiten, dein Geld zurückzubekommen.
Fakt ist, dass du den Kaufvertrag anfechtest musst. Ob du das nun aus dem Grund der arglistigen Täuschung (er hat dich nicht darauf hingewiesen, dass du nur vom Boot aus angeln darfst) tust oder mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage (du wolltest ja angeln, aber es war dir nicht möglich vom Land aus zu angeln) begründest, ist unerheblich. Letztere Möglichkeit hat wohl eher mehr Aussicht auf Erfolg.
 
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